Common use of Gerichtsstand für Klagen des Versicherers Clause in Contracts

Gerichtsstand für Klagen des Versicherers. Für Klagen gegen den Versicherungsnehmer ist das Gericht örtlich ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohn- oder Geschäftssitz, in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt, hat.

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Samples: Neuantrag Änderungsantrag, Neuantrag Änderungsantrag, Neuantrag Änderungsantrag

Gerichtsstand für Klagen des Versicherers. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung gegen den Versicherungsnehmer ist ausschließlich das Gericht örtlich ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohn- oder Geschäftssitz, in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt, hat.

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Samples: Jahresnettobeitrag Basis Modul Vereinshaftpflichtversicherung, www.alt-partner.at, www.alt-partner.at

Gerichtsstand für Klagen des Versicherers. Für Klagen gegen den Versicherungsnehmer Versicherten oder Begünstigten ist das Gericht örtlich ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohn- oder Geschäftssitz, in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt, hat.

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Samples: Neuantrag Änderungsantrag, Neuantrag Änderungsantrag, Neuantrag Änderungsantrag

Gerichtsstand für Klagen des Versicherers. Für Klagen gegen den Versicherungsnehmer ist das Gericht örtlich ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohn- oder GeschäftssitzWohnsitz, in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt, hat.

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Samples: Versicherungsbedingungen Zur Cyber Versicherung, www.wifo.com, www.germanu.de

Gerichtsstand für Klagen des Versicherers. Für Klagen gegen den Versicherungsnehmer ist das Gericht örtlich ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohn- oder GeschäftssitzGeschäfts- sitz, in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt, hat.

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Samples: Grundbeitrag, Grundbeitrag, Grundbeitrag

Gerichtsstand für Klagen des Versicherers. Für Klagen gegen den Versicherungsnehmer ist das Gericht örtlich ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohn- oder GeschäftssitzWohnsitz, in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt, hat.

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Samples: www.germanu.de

Gerichtsstand für Klagen des Versicherers. Für Klagen gegen den Versicherungsnehmer ist das Gericht örtlich ausschließlich ausschliesslich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohn- oder Geschäftssitz, in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt, hat.

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Samples: Neuantrag Änderungsantrag

Gerichtsstand für Klagen des Versicherers. Für Klagen gegen den Versicherungsnehmer ist ausschließlich das Gericht örtlich ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohn- oder GeschäftssitzGeschäftssitz oder, in Ermangelung eines solchen solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, Aufenthalt hat.

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Samples: www.carlrieck.de

Gerichtsstand für Klagen des Versicherers. Für Klagen gegen den Versicherungsnehmer die Versicherungsnehmerin ist ausschließlich das Gericht örtlich ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer die Versicherungsnehmerin zur Zeit der Klageerhebung seinen Klageerhe- bung ihren Wohn- oder GeschäftssitzGeschäftssitz oder, in Ermangelung eines solchen seinen solchen, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, Aufenthalt hat.

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Samples: www.carlrieck.de

Gerichtsstand für Klagen des Versicherers. Für Klagen gegen den Versicherungsnehmer die Versicherungsnehmerin ist ausschließlich das Gericht örtlich ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer die Versicherungsnehmerin zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohn- oder GeschäftssitzGeschäftssitz oder, in Ermangelung eines solchen seinen solchen, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, hat.

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Samples: Jahresnettobeitrag D&o Versicherung

Gerichtsstand für Klagen des Versicherers. Für Klagen gegen den Versicherungsnehmer die Versicherungsnehmerin ist ausschließlich das Gericht örtlich ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer die Versicherungsnehmerin zur Zeit der Klageerhebung seinen ihren Wohn- oder GeschäftssitzGeschäftssitz oder, in Ermangelung eines solchen seinen solchen, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, hat.

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Samples: Jahresnettobeitrag D&o Versicherung

Gerichtsstand für Klagen des Versicherers. Für Klagen gegen den Versicherungsnehmer Versicherungsnehmer, Versicherten oder Begünstigten ist das Gericht örtlich ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohn- oder Geschäftssitz, in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt, hat.

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Samples: www.infinco.com

Gerichtsstand für Klagen des Versicherers. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung gegen den Versicherungsnehmer ist aus- schließlich das Gericht örtlich ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohn- oder Geschäftssitz, in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt, hat.

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Samples: coverager.com