Geräteausstattung. Die im Vertrag festgelegte Art und der Umfang der Geräteausstattung wird vom BRK-Vertragspartner leihweise zur Verfügung gestellt. Hausnotrufgeräte, der dazugehörige Handsender und die Notrufzentrale entsprechen den Qualitätsstandards und Anforderungen des Pflegehilfsmittelverzeichnisses nach § 78 Abs. 2 SGB XI i.V.m. § 40 SGB XI. Geräte, die nicht im Pflegehilfsmittelverzeichnis gelistet sind, wurden vom BRK hinsichtlich der Funktionsfähigkeit und des Nutzungszwecks umfassend geprüft.
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Samples: BRK Servicevertrag Für Den Hausnotruf/Mobilruf, BRK Servicevertrag Für Den Hausnotruf/Mobilruf
Geräteausstattung. Die im Vertrag festgelegte Art und der Umfang der Geräteausstattung wird vom BRKDRK-Vertragspartner leihweise zur Verfügung gestellt. Hausnotrufgeräte, der dazugehörige Handsender und die Notrufzentrale entsprechen den entsprechenden Qualitätsstandards und Anforderungen Anfor- derungen des Pflegehilfsmittelverzeichnisses nach § 78 Abs. 2 SGB XI i.V.m. § 40 SGB XI. Geräte, die nicht im Pflegehilfsmittelverzeichnis Pflegehilfsmittel- verzeichnis gelistet sind, wurden vom BRK DRK hinsichtlich der Funktionsfähigkeit und des Nutzungszwecks umfassend geprüft.
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Geräteausstattung. Die im Vertrag festgelegte Art und der Umfang der Geräteausstattung wird vom BRKDRK-Vertragspartner leihweise zur Verfügung gestellt. Hausnotrufgeräte, der dazugehörige Handsender und die Notrufzentrale entsprechen den Notruf- zentrale entsprechenden Qualitätsstandards und Anforderungen des Pflegehilfsmittelverzeichnisses nach § 78 Abs. 2 SGB XI i.V.m. § 40 SGB XI. Geräte, die nicht im Pflegehilfsmittelverzeichnis gelistet sind, wurden vom BRK DRK hinsichtlich der Funktionsfähigkeit und des Nutzungszwecks umfassend geprüftge- prüft.
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