Gesamtergebnis Musterklauseln

Gesamtergebnis. Dieses Feld ist zu verlinken, sodass der Benutzer zu den 37 Einzelkriterien der Qualitätsbereiche 1 bis 3 auf der Darstellungsebene 2 geführt wird.
Gesamtergebnis. In dieses Feld wird das Ergebnis aus allen 59 Einzelfragen der Qualitätsbereiche 1 bis 4 als arithmetischer Mittelwert eingetragen.
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Gesamtergebnis. Je nachdem wie die Erklärung der K auszulegen ist, kommen alternativ ein Anspruch aus §§ 437 Nr. 2 Alt. 1, 323 I, 346 I BGB (A.) oder aus § 355 III 1, I BGB (B.) oder § 812 I 1 Alt. 1 BGB (C.) in Betracht. K kann, um sich vom Vertrag zu lösen, alternativ entweder den Rücktritt (§ 346 I BGB) geltend machen, einen Verbraucherwiderruf (§ 355 I 1 BGB) ausüben oder die Anfechtung (§ 142 I BGB) erklären. Fraglich ist, welches dieser Gestaltungsrechte K ausüben soll, also welches davon für sie am vorteilhaftesten ist. Gegen die Anfechtung spricht, dass diese das Schuldverhältnis mit Wirkung ex tunc beseitigt, und damit dessen Rückabwicklung nach Bereicherungsrecht vollzogen wird. Die „Achillesverse“ des § 812 I 1 Alt. 1 BGB ist dabei der Einwand der Entreicherung (§ 818 III BGB), der dazu führt, dass der Rückgewährschuldner (hier V) die Herausgabe der 23 BeckOK BGB/Xxxxxxxxx, § 119 Rn. 8; MüKoBGB/Armbrüster, § 119 Rn. 29. 24 BeckOK BGB/Xxxxxxxxx, § 123 Rn. 40. Geldscheine (§ 818 I BGB) und einen Wertersatz für diese (§ 818 II BGB) verweigern kann, sofern die Geldscheine ausgegeben sind und keine momentane Bereicherung mehr im Vermögen des Rückgewährschuldners vorliegt. Daneben verbleibt durch die Beseitigung des Schuldverhältnisses keine vertragliche Grundlage für etwaige (Mangel-)Folgeschäden, sondern dann nur das Deliktsrecht mit seinen Schwächen (insb. Beweislast des Geschädigten für das Verschulden des Schädigers und Exkulpation des Geschäftsherrn nach § 831 I 2 BGB) ist anwendbar. Ferner ist die Anfechtung nur bei einem Anfechtungsgrund zulässig, die K muss also die arglistige Täuschung (§ 123 I Alt. 1 BGB) seitens des V darlegen. Für den Rücktritt spricht, dass dieser das Schuldverhältnis nur ex nunc beseitigt und damit eine taugliche Anspruchsgrundlage für Folgeschäden verbleibt. Jedoch erfordert der Rücktritt die Feststellung des Sachmangels in Form der fehlerhaften Platine, wofür der Käufer die Beweislast trägt. Ferner hat der K nach der Ausübung des Rücktritts einen Nutzungsersatz zu leisten (§ 346 II 1 Nr. 3 BGB), da sie den Thermomix bereits genutzt hat, um eine Suppe und Reis zu kochen und dadurch eine Abnutzung eingetreten ist. Letztlich ist der K der Verbraucherwiderruf zu raten: Dieser erfordert weder die Darlegung eines Anfechtungsgrunds, noch eines Sachmangels, sondern kann ohne Angabe von Gründen erfolgen (§ 355 I 4 BGB). Ferner läuft aufgrund der unvollständigen Belehrung keine Widerrufsfrist ab (§ 356 III 1 BGB), sondern K hat 12 Monate und 1...
Gesamtergebnis. B hat keinen Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens aus § 25 Abs. 1 S.1 HGB iVm § 488 ABs. 1 S.2 BGB gegen H
Gesamtergebnis. Die Voraussetzungen des § 25 Abs. 1 S. 1 HGB sind erfüllt.
Gesamtergebnis. 2.067,0 29,3 2.096,3 125,9 2.222,2

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  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.