Gesamthaftung. 9.1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als nach den vorstehenden Bedingungen ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. 9.2. Die Begrenzung nach 9.1. gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. 9.3. Soweit die Schadensersatzhaftung der Agentur gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gesamthaftung. 9.1. a) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als nach den vorstehenden Bedingungen in Ziff. 11 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsabschlussVertragsab- schluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
9.2. Die Begrenzung nach 9.1. gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
9.3. b) Soweit die Schadensersatzhaftung der Agentur uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und ErfüllungsgehilfenErfüllungsgehilfen von uns.
c) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
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Gesamthaftung. 9.1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als nach den vorstehenden in Ziffer 2 dieser Bedingungen vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs Anspruches – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß gem. § 823 BGB.
9.2. Die Begrenzung nach 9.1. Ziffer 2 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs Anspruches auf Ersatz des Schadens statt der Leistung den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
9.3. Soweit die Schadensersatzhaftung der Agentur gegenüber des Lieferanten ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Gesamthaftung. 9.1. (1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als nach den vorstehenden Bedingungen in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – Anspruchs- ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
9.2. (2) Die Begrenzung nach 9.1Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens Schadens, statt der Leistung den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
9.3. (3) Soweit die Schadensersatzhaftung der Agentur uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung Schadensersatz- haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und ErfüllungsgehilfenErfüllungs- gehilfen.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Gesamthaftung. 9.1. 10.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als nach den vorstehenden Bedingungen in Ziffern 8 und 9 dieser Verkaufsbedingungen vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
9.2. 10.2 Die Begrenzung nach 9.1. Ziffer 10.1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
9.3. 10.3 Soweit die Schadensersatzhaftung der Agentur uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
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Gesamthaftung. 9.1. 9.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als nach den vorstehenden Bedingungen in Ziffern 7. und 8. dieser Verkaufsbedingungen vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
9.2. 9.2 Die Begrenzung nach 9.1. Ziffer 9.1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
9.3. 9.3 Soweit die Schadensersatzhaftung der Agentur uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
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Gesamthaftung. 9.1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als nach den vorstehenden Bedingungen in § 3 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
9.2. Die Begrenzung nach 9.1. gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
9.3. Soweit die Schadensersatzhaftung der Agentur uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
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Gesamthaftung. 9.11. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als nach den vorstehenden Bedingungen in Ziffer VII. vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsabschlussVertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § §823 BGB.
9.2. Die Begrenzung nach 9.1. gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
9.32. Soweit die Schadensersatzhaftung der Agentur uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
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Samples: Sales Contracts
Gesamthaftung. 9.1. 12.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als nach den vorstehenden Bedingungen in § 10 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies Dieses gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen Pflichtverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß gem. § 823 BGB.
9.2. 12.2 Die Begrenzung nach 9.1Ziff. 12.1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens Schadens, statt der Leistung den Ersatz nutzloser ersatznutzlose Aufwendungen verlangt.
9.3. 12.3 Soweit die Schadensersatzhaftung der Agentur uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
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Samples: General Terms and Conditions
Gesamthaftung. 9.1. (1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als nach den vorstehenden Bedingungen in Ziffer 9. vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche Scha- densersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsabschlussVertrags- abschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
9.2. (2) Die Begrenzung nach 9.1Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung den Ersatz nutzloser Aufwendungen Auf- wendungen verlangt.
9.3. (3) Soweit die Schadensersatzhaftung der Agentur gegenüber uns gegen- über ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung Schadenser- satzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gesamthaftung. 9.11. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als nach den vorstehenden Bedingungen in Ziffer IX vorgesehen ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
9.22. Die Begrenzung nach 9.1. X.1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs An- spruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung den Ersatz nutzloser Aufwendungen Auf- wendungen verlangt.
9.33. Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber der Agentur gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im in Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Scha- densersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und ErfüllungsgehilfenErfüllungsgehilfen der Agentur.
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Samples: Sales Contracts
Gesamthaftung. 9.1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als nach den vorstehenden Bedingungen in Ziffer 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
9.2. Die Begrenzung nach 9.1. gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
9.3. Soweit die Schadensersatzhaftung der Agentur uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gesamthaftung. 9.1. 12.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als nach den vorstehenden Bedingungen in Ziffer 11 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
9.2. 12.2 Die Begrenzung nach 9.1. 12.1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens Schadens, statt der Leistung den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
9.3. 12.3 Soweit die Schadensersatzhaftung der Agentur uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
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Samples: Sales Contracts
Gesamthaftung. 9.11. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz Schadenersatz als nach den vorstehenden Bedingungen in Ziffer VI. vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß gem. § 823 BGB.
9.22. Die Begrenzung nach 9.1Ziffer 1. gilt auch, soweit der Kunde Besteller anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
9.33. Soweit die Schadensersatzhaftung der Agentur uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Gesamthaftung. 9.1. (a) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als nach den vorstehenden Bedingungen unter III. 5. vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Die Haftung wegen vorsätzlichen Handelns bleibt hiervon unberührt.
9.2. (b) Die Begrenzung nach 9.1. (a) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens Schadens, statt der Leistung den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
9.3. (c) Soweit die Schadensersatzhaftung der Agentur PFUNGSTÄDTER gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und ErfüllungsgehilfenErfüllungsgehilfen von PFUNGSTÄDTER.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gesamthaftung. 9.11. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als nach den vorstehenden Bedingungen in V. vorgesehen, ist – - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – - außer, dass uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche Schadensersatzansprü- che aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen Pflichtver- letzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden Sachschä- den gemäß § 823 BGB. Dies gilt nicht für Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9.2. Die Begrenzung nach 9.1. gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
9.32. Soweit die Schadensersatzhaftung der Agentur uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung Schadens- ersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
3. Soweit unsere Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen oder einge- schränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Schadensersatzhaftung un- serer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsge- hilfen.
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Gesamthaftung. 9.111.1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz Schadensersatz, als nach in den vorstehenden Bedingungen Regelungen vorgesehen, ist – - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden Verschul- den bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß gem. § 823 BGB.
9.211.2. Die Begrenzung der Schadensersatzpflicht nach 9.1Ziffer 11.1. gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
9.311.3. Soweit die unsere Schadensersatzhaftung der Agentur gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer AngestelltenOrgane, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter sowie Erfüllungs- und ErfüllungsgehilfenVerrichtungsgehilfen.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen (Alb)
Gesamthaftung. 9.1. (1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als nach den vorstehenden Bedingungen in VI. Gewährleistung, Haftung vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
9.2. Die Begrenzung nach 9.1. gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
9.3. (2) Soweit die Schadensersatzhaftung der Agentur gegenüber Alleima ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und ErfüllungsgehilfenErfüllungsgehilfen von Alleima.
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Gesamthaftung. 9.11. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als nach den vorstehenden Bedingungen in VI. vorgesehen, ist – - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
9.22. Die Begrenzung nach 9.1Ziff. 1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
9.33. Soweit die Schadensersatzhaftung der Agentur uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gesamthaftung. 9.13.1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als nach den vorstehenden Bedingungen in § 3.2 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
9.2. Die Diese Begrenzung nach 9.1. gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens Schadens, statt der Leistung den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
9.33.2. Soweit die Schadensersatzhaftung der Agentur uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
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Gesamthaftung. 9.11. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als nach den vorstehenden Bedingungen unter VII vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsabschlussVertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden Sachschä- den gemäß § 823 BGB.
9.22. Die Begrenzung nach 9.1Nr. 1 gilt auch, soweit der Kunde Käufer anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens Schadens, statt der Leistung den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
9.33. Soweit die Schadensersatzhaftung der Agentur uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
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Samples: Liefer Und Zahlungsbedingungen
Gesamthaftung. 9.1. (1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als nach den vorstehenden Bedingungen in Ziffer 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden Sachschä- den gemäß § 823 BGB.
9.2. (2) Die Begrenzung nach 9.1Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde Besteller anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
9.3. (3) Soweit die Schadensersatzhaftung der Agentur uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(4) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt wiederum unberührt.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Gesamthaftung. 9.11. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als nach den vorstehenden Bedingungen in Abschnitt VI vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsabschlussVertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
9.22. Die Begrenzung nach 9.1Abs. 1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
9.33. Soweit die Schadensersatzhaftung der Agentur uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
4. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Gesamthaftung. 9.1. 12.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als nach den vorstehenden Bedingungen ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
9.2. 12.2 Die Begrenzung nach 9.1. Ziffer 1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens Schadens, statt der Leistung den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
9.3. 12.3 Soweit die Schadensersatzhaftung der Agentur uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
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Gesamthaftung. 9.1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als nach den vorstehenden Bedingungen in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen positiver Vertragsverletzung oder wegen deliktischer deliktsichere Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
9.2. Die Begrenzung nach 9.1Schadenersatzansprüche wegen Unmöglichkeit oder wegen Unvermögens bleiben unberührt. gilt auchGleiches gilt, soweit die Haftung aufgrund der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz Bestimmungen des Schadens statt der Leistung den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
9.3Produkthaftungsgesetzes zwingend ist. Soweit die Schadensersatzhaftung der Agentur Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gesamthaftung. 9.11. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als nach den vorstehenden Bedingungen in V. vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
9.2. Die Begrenzung nach 9.1. gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
9.32. Soweit die Schadensersatzhaftung der Agentur uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
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Samples: General Terms and Conditions
Gesamthaftung. 9.1. (1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als nach den vorstehenden Bedingungen in Ziffer 10. vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
9.2. (2) Die Begrenzung nach 9.1Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung den Ersatz Er- satz nutzloser Aufwendungen verlangt.
9.3. (3) Soweit die Schadensersatzhaftung der Agentur uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche persön- liche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gesamthaftung. 9.1. (1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz Schadenersatz als nach den vorstehenden Bedingungen in Ziff. VI vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsabschlussVertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
9.2. (2) Die Begrenzung nach 9.1Abs. 1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
9.3. (3) Soweit die Schadensersatzhaftung der Agentur Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
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Samples: Liefer Und Zahlungsbedingungen
Gesamthaftung. 9.11. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als nach den vorstehenden Bedingungen in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
9.22. Die Begrenzung nach 9.1Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens Schadens, statt der Leistung den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
9.33. Soweit die Schadensersatzhaftung der Agentur uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gesamthaftung. 9.1. (1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als nach den vorstehenden Bedingungen in Ziffer 8. vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
9.2. (2) Die Begrenzung nach 9.1Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
9.3. (3) Soweit die Schadensersatzhaftung der Agentur uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gesamthaftung. 9.1. 8.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz Schadenersatz als nach den vorstehenden Bedingungen in § 7 vorgesehen, ist – - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche Scha- densersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsabschlussVertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
9.2. 8.2 Die Begrenzung nach 9.1Abs. 1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs Anspruches auf Ersatz des Schadens statt der Leistung den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
9.3. 8.3 Soweit die Schadensersatzhaftung der Agentur Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung Schadenersatzhaftung unserer Geschäftsführer, Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gesamthaftung. 9.1. 2.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als nach den vorstehenden Bedingungen vorab vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsabschlussVertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
9.2. 2.2 Die Begrenzung nach 9.1Abs. 1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens Schadens, statt der Leistung den Ersatz nutzloser ersatznutzlose Aufwendungen verlangt.
9.3. 2.3 Soweit die Schadensersatzhaftung der Agentur uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gesamthaftung. 9.11. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als nach den vorstehenden Bedingungen in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
9.22. Die Begrenzung nach 9.1Abs. 1 dieses Abschnitts gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens Schadens, statt der Leistung den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
9.33. Soweit die Schadensersatzhaftung der Agentur uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
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Gesamthaftung. 9.11. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz Schadenersatz als nach den vorstehenden Bedingungen in Ziffer VI. und Ziffer VII. vorgese- hen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossenaus- geschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
9.22. Die Begrenzung nach 9.1Abs. 1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle an Stelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
9.33. Soweit die Schadensersatzhaftung der Agentur uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
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