Common use of Gesamthaftung Clause in Contracts

Gesamthaftung. 3.1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 3.2 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Diese Begrenzung gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. 3.2. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Gesamthaftung. 3.11. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 3.2 VI vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs geltendgemachten An- spruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß gem. § 823 BGB. Diese Begrenzung gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. 3.22. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung Scha- densersatzhaftung unserer Angestellten, ArbeitnehmerArbeitnehmern, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

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Samples: Sales Contracts

Gesamthaftung. 3.1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 3.2 6 vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen positiver Vertragsverletzung oder wegen deliktischer deliktsichere Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Diese Begrenzung gilt auchSchadenersatzansprüche wegen Unmöglichkeit oder wegen Unvermögens bleiben unberührt. Gleiches gilt, soweit die Haftung aufgrund der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz Bestimmungen des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. 3.2Produkthaftungsgesetzes zwingend ist. Soweit die Schadensersatzhaftung Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gesamthaftung. 3.11. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz Schadenersatz als in § 3.2 Ziffer VI. vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß gem. § 823 BGB. 2. Diese Die Begrenzung nach Ziffer 1. gilt auch, soweit der Kunde Besteller anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. 3.23. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Gesamthaftung. 3.1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 3.2 Ziffer 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Diese Die Begrenzung gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. 3.2. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gesamthaftung. 3.1. (1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 3.2 Ziffer 10. vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. (2) Die Begrenzung nach Abs. Diese Begrenzung (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, Schadens statt der Leistung Ersatz Er- satz nutzloser Aufwendungen verlangt. 3.2. (3) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche persön- liche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gesamthaftung. 3.11. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 3.2 vorgesehen, Ziffer IX vorgesehen ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. 2. Diese Die Begrenzung nach X.1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs An- spruchs auf Ersatz des Schadens, Schadens statt der Leistung den Ersatz nutzloser Aufwendungen Auf- wendungen verlangt. 3.23. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber der Agentur ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im in Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Scha- densersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und ErfüllungsgehilfenErfüllungsgehilfen der Agentur.

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Samples: Sales Contracts

Gesamthaftung. 3.1. (1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz Schadenersatz als in § 3.2 Ziff. VI vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsabschlussVertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. (2) Die Begrenzung nach Abs. Diese Begrenzung 1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. 3.2. (3) Soweit die Schadensersatzhaftung Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

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Samples: Liefer Und Zahlungsbedingungen

Gesamthaftung. 3.1. (1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 3.2 Ziffer 8. vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. (2) Die Begrenzung nach Abs. Diese Begrenzung (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. 3.2. (3) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gesamthaftung. 3.1. 12.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 3.2 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Diese . 12.2 Die Begrenzung nach Ziffer 1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. 3.2. 12.3 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Gesamthaftung. 3.1. (1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 3.2 VI. Gewährleistung, Haftung vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Diese Begrenzung gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. 3.2. (2) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber Alleima ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und ErfüllungsgehilfenErfüllungsgehilfen von Alleima.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Geschäftsbedingungen

Gesamthaftung. 3.1. (1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 3.2 Ziffer 9. vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche Scha- densersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsabschlussVertrags- abschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. (2) Die Begrenzung nach Abs. Diese Begrenzung (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen Auf- wendungen verlangt. 3.2. (3) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber gegen- über ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung Schadenser- satzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gesamthaftung. 3.11. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 3.2 unter VII vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsabschlussVertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden Sachschä- den gemäß § 823 BGB. 2. Diese Die Begrenzung nach Nr. 1 gilt auch, soweit der Kunde Käufer anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. 3.23. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

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Samples: Liefer Und Zahlungsbedingungen

Gesamthaftung. 3.11. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 3.2 Abschnitt VI vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsabschlussVertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. 2. Diese Die Begrenzung nach Abs. 1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, Schadens statt der Leistung den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. 3.23. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 4. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Gesamthaftung. 3.11. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz Schadenersatz als in § 3.2 vorgesehenZiffer VI. und Ziffer VII. vorgese- hen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossenaus- geschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. 2. Diese Die Begrenzung nach Abs. 1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle an Stelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. 3.23. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferungsbedingungen

Gesamthaftung. 3.19.1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 3.2 vorgesehen, nach den vorstehenden Bedingungen ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. 9.2. Diese Die Begrenzung nach 9.1. gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, Schadens statt der Leistung den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. 3.29.3. Soweit die Schadensersatzhaftung uns der Agentur gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gesamthaftung. 3.11. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 3.2 VI. vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. 2. Diese Die Begrenzung nach Ziff. 1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. 3.23. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gesamthaftung. 3.1. 2.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 3.2 vorab vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsabschlussVertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. 2.2 Die Begrenzung nach Abs. Diese Begrenzung 1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser ersatznutzlose Aufwendungen verlangt. 3.2. 2.3 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gesamthaftung. 3.1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 3.2 Ziffer 2 dieser Bedingungen vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs Anspruches – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß gem. § 823 BGB. Diese Die Begrenzung nach Ziffer 2 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs Anspruches auf Ersatz des Schadens, Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. 3.2. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber des Lieferanten ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen