Gesamthaftung. (1) Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in Nr. 5 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des gel- tend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzsprüche aus Ver- schulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverlet- zungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gem. § 823 BGB. (2) Die Begrenzung nach Abs. 1 gilt auch, soweit der Kunde an- stelle eines Anspruches auf Ersatz des Schadens statt der Leis- tung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. (3) Soweit die Schadenersatzhaftung BITWORKS gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hin- blick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Ange- stellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gesamthaftung. (1) 5.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in Nr. 5 2 und 4 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur Rechts- natur des gel- tend geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossenausge- schlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzsprüche Schadenser- satzansprüche aus Ver- schulden Verschulden bei VertragsabschlussVertragsab- schluss, wegen sonstiger Pflichtverlet- zungen Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gem. gemäß § 823 BGB.
(2) Die Begrenzung nach Abs. 1 gilt auch, soweit der Kunde an- stelle eines Anspruches auf Ersatz des Schadens statt der Leis- tung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
(3) 5.2 Soweit die Schadenersatzhaftung BITWORKS Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hin- blick Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung Schadenser- satzhaftung unserer Ange- stelltenAngestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
5.3 Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist unsere Haftung ausgeschlossen.
5.4 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haf- tung nach dem Produkthaftungsgesetz.
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Gesamthaftung. (1) Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz Schadensersatz als in Nr. 5 ß 6 vorgesehen, ist - – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des gel- tend geltend gemachten Anspruchs - – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzsprüche Schadensersatzansprüche aus Ver- schulden Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverlet- zungen Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gem. § Sachsch‰den gem‰fl ß 823 BGB.
(2) Die Begrenzung nach Abs. 1 (1) gilt auch, soweit der Kunde an- stelle anstelle eines Anspruches Anspruchs auf Ersatz des Schadens Schadens, statt der Leis- tung Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
(3) Soweit die Schadenersatzhaftung BITWORKS Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt eingeschr‰nkt ist, gilt dies auch im Hin- blick Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung persˆnliche Schadensersatzhaftung unserer Ange- stelltenAngestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Gesamthaftung. (1) Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz Schadensersatz als in Nr. 5 § 8 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des gel- tend geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossenAnspruchsausge- schlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzsprüche Schadensersatzansprüche aus Ver- schulden Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverlet- zungen Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer delikti- scher Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gem. gemäß § 823 BGB.
(2) Die Begrenzung nach Abs. 1 (1) gilt auch, auch soweit der Kunde an- stelle anstelle eines Anspruches Ans- pruchs auf Ersatz des Schadens Schadens, statt der Leis- tung Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen Aufwendun- gen verlangt.
(3) Soweit die Schadenersatzhaftung BITWORKS Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hin- blick Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung Schadensersatzhaftung unserer Ange- stelltenAngestellten, Ar- beitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und ErfüllungsgehilfenErfüllungshilfen.
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Samples: Sales Contracts
Gesamthaftung. (1) 11.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz Schadensersatz als in Nr. 5 § 6 vorgesehen, ist - – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur Rechtsna- tur des gel- tend geltend gemachten Anspruchs - – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzsprüche Schadensersatzansprüche aus Ver- schulden Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverlet- zungen Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gem. gemäß § 823 BGB.
(2) 11.2 Die Begrenzung nach Abs. 1 10.1 gilt auch, soweit der Kunde an- stelle Besteller anstelle eines Anspruches Anspruchs auf Ersatz des Schadens Schadens, statt der Leis- tung Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen Aufwendun- gen verlangt.
(3) 11.3 Soweit die Schadenersatzhaftung BITWORKS gegenüber Schadensersatzhaftung Königsee ge- genüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hin- blick Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Ange- stelltenSchadensersatzhaf- tung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und ErfüllungsgehilfenErfüllungsgehilfen von Königsee.
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Samples: Sales Contracts
Gesamthaftung. (1.) Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz Schadensersatz als in Nr. 5 § 6 vorgesehen, ist - – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des gel- tend geltend gemachten Anspruchs - Anspruches – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzsprüche Schadensersatzansprüche aus Ver- schulden Verschul- den bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverlet- zungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gem. gemäß § 823 BGB.
(2.) Die Begrenzung nach Abs. Absatz 1 gilt auch, soweit der Kunde an- stelle Besteller an Stelle eines Anspruches auf Ersatz des Schadens statt der Leis- tung Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
(3.) Soweit die Schadenersatzhaftung BITWORKS Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen ausge- schlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hin- blick Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung Schadensersatzhaftung unserer Ange- stellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und ErfüllungsgehilfenErfüllungs- gehilfen.
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Samples: Sales Contracts
Gesamthaftung. (1) . Soweit gemäß den Regelungen unter ‚VI. Mängelhaftung“ unsere Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für alle anderen Ansprüche. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz Schadensersatz als in Nrden Regelungen von Abschnitt „VI. 5 Mängelhaftung“ vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des gel- tend geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzsprüche Schadensersatzansprüche aus Ver- schulden Verschulden bei VertragsabschlussVertragsabschluß, wegen sonstiger Pflichtverlet- zungen Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gem. gemäß § 823 BGB.
(2) . Die Begrenzung nach Abs. 1 gilt auch, soweit der Kunde an- stelle anstelle eines Anspruches auf Ersatz des Schadens statt der Leis- tung Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
(3) . Soweit die Schadenersatzhaftung BITWORKS gegenüber unsere Haftung ausgeschlossen oder eingeschränkt beschränkt ist, gilt dies auch im Hin- blick auf für die persönliche Schadenersatzhaftung Haftung unserer Ange- stelltenAngestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und oder Erfüllungsgehilfen.
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Samples: Sales Contracts
Gesamthaftung. (1) Eine weitergehende Schadensersatzhaftung, die über die in § 6 vorgesehene Haftung auf Schadenersatz als in Nr. 5 vorgesehenhinausgeht, ist - – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des gel- tend geltend gemachten Anspruchs - – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzsprüche Schadens- ersatzansprüche aus Ver- schulden Verschulden bei VertragsabschlussVertrags- abschluss, wegen sonstiger Pflichtverlet- zungen Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gem. gemäß § 823 BGB.
(2) Die Diese Begrenzung nach Abs. 1 gilt auch, soweit der Kunde an- stelle eines Anspruches auf Ersatz des Schadens Vertragspartner keinen Schadensersatz statt der Leis- tung Ersatz Leistung, sondern die Erstattung nutzloser Aufwendungen Auf- wendungen verlangt.
(3) . Soweit die Schadenersatzhaftung BITWORKS Schadensersatzhaftung der Firma SurTec gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hin- blick Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Ange- stellten, Schadensersatzhaftung ihrer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
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Samples: General Terms and Conditions