Common use of Gesamthaftung Clause in Contracts

Gesamthaftung. 1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Abschnitt VI vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

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Gesamthaftung. 1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz Schadenersatz als in Abschnitt VI Ziffer VI. vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsschlussVertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß gem. § 823 BGB.

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Gesamthaftung. 1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Abschnitt VI vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs geltendgemachten An- spruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsschlussVertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß gem. § 823 BGB.

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Samples: www.kunzmann-laser.de

Gesamthaftung. 1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz Schadenersatz als in Abschnitt VI vorgesehenZiffer VI. und Ziffer VII. vorgese- hen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossenaus- geschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsschlussVertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

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Samples: schmidt-verpackungsfolien.de

Gesamthaftung. 1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Abschnitt VI vorgesehen, vorstehender Ziff. VI. vorgesehen ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - hinsichtlich aller vertraglichen wie außervertraglichen Anspruchsgrundlagen ausgeschlossen. Dies Insbesondere gilt insbesondere dies auch für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsschlussVertragsverschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß gem. § 823 BGB.

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Gesamthaftung. 1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Abschnitt VI VI. vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsschlussVertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

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Samples: www.ws-folien.de

Gesamthaftung. (1. ) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz Schadenersatz als in Abschnitt Ziff. VI vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

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