Gesamthaftung. 1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. 2. Die Begrenzung nach Abs. 1 dieses Abschnitts gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. 3. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
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Gesamthaftung. 1. 6.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 5 vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
2. 6.2 Die Begrenzung nach Abs. 1 dieses Abschnitts (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
3. 6.3 Soweit die Schadensersatzhaftung uns X.Xxxxxx gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
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Gesamthaftung. 1. 7.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § Ziffer 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden Sachschä- den gemäß § 823 BGB.
2. Die Begrenzung nach Abs. 1 dieses Abschnitts gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
3. 7.2 Soweit die Schadensersatzhaftung Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen ausge- schlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf für die persönliche per- sönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, ArbeitnehmerAr- beitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Gesamthaftung. (1. ) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs Anspruchs- ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
(2. ) Die Begrenzung nach Abs. 1 dieses Abschnitts (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
(3. ) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung Schadensersatz- haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und ErfüllungsgehilfenErfüllungs- gehilfen.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Gesamthaftung. 1. 8.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz Schadenersatz als in § 6 7 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche Scha- densersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsabschlussVertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
2. 8.2 Die Begrenzung nach Abs. 1 dieses Abschnitts gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs Anspruches auf Ersatz des Schadens, Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
3. 8.3 Soweit die Schadensersatzhaftung Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung Schadenersatzhaftung unserer Geschäftsführer, Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gesamthaftung. 1. 7.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
2. 7.2 Die Begrenzung nach Abs. 1 dieses Abschnitts 7.1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
3. 7.3 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Gesamthaftung. 1. 7.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § Ziffer 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsabschlussVertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß gem. § 823 BGB.
2. 7.2 Die Begrenzung nach AbsZiff. 1 dieses Abschnitts gilt auch, soweit der Kunde Besteller anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
3. 7.3 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
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Samples: Sales Contracts
Gesamthaftung. 16.1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 nach Ziffer 5. vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
26.2. Die Begrenzung nach Abs. 1 dieses Abschnitts gemäß Ziffer 6.1 gilt auch, soweit wenn der Kunde Käufer anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
36.3. Soweit die Schadensersatzhaftung uns der Schadensersatzanspruch dem Verkäufer gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
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Gesamthaftung. 1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen– ausgeschlos- sen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
2. Die Begrenzung nach Abs. 1 dieses Abschnitts (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs An- spruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen Aufwendun- gen verlangt.
3. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt einge- schränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung Schadensersatzhaf- tung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und ErfüllungsgehilfenErfüllungsge- hilfen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gesamthaftung. 18.1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 7 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
2. Die Begrenzung nach Abs. 1 dieses Abschnitts gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
38.2. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Geschäftsführer, Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
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Samples: Sales Contracts
Gesamthaftung. 1. a) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § Ziffer 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
2. b) Die Begrenzung nach Abs. 1 dieses Abschnitts a) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
3. c) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
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