Gesamthaftung. Über die Regelungen in Ziffer 4.10 und 4.11 sowie 7.13 hinaus, ist jegliche Haftung unsererseits – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen, es sei denn, wir haften nach den nachfolgenden Bestimmungen: 8.1 Ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur der geltend gemachten Ansprüche haften wir dem Kunden unbeschränkt für Schäden, soweit diese durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten oder durch Vorsatz sonstiger Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. 8.2 Im Übrigen haften wir dem Kunden unbeschränkt bei Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, nach dem Produkthaftungsgesetz, wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben sowie bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit. 8.3 Weiterhin haften wir für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d.h. einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 8.4 Wir haften weiterhin für Schäden, die durch grob fahrlässiges Verhalten sonstiger Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, wobei die Haftung ebenfalls auf solche Schäden begrenzt ist, mit deren Entstehung im Rahmen eines Vertrages wie vorliegend typischerweise gerechnet werden muss. 8.5 Besteht ungeachtet der Haftungsbegrenzungen nach den vorausgehenden Ziffern eine Produzentenhaftung ist diese für Sachschäden bzw. einen daraus resultierenden weitergehenden Vermögensschaden auf die Ersatzleistung der Versicherung begrenzt. Dies gilt nicht, sofern die Versicherung nicht oder nicht vollständig eintritt, in diesem Fall haften wir bis zur Deckungssumme. 8.6 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies jeweils auch zugunsten unserer Mitarbeiter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen bei deren unmittelbarer Inanspruchnahme durch den Kunden.
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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen
Gesamthaftung. Über die Regelungen in Ziffer 4.10 9.1 Soweit sich aus diesen Bedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestim- mungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und 4.11 sowie 7.13 hinaus, ist jegliche Haftung unsererseits – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen, es sei denn, wir haften außervertraglichen Pflichten nach den nachfolgenden Bestimmungen:gesetzlichen Vorschriften.
8.1 Ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur der geltend gemachten Ansprüche 9.2 Auf Schadensersatz haften wir dem Kunden unbeschränkt für Schäden, soweit diese durch – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz oder grobe und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten oder durch Vorsatz sonstiger Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
8.2 Im Übrigen haften wir dem Kunden unbeschränkt bei Schäden vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach ge- setzlichen Vorschriften (z. B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
a) für Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, nach dem Produkthaftungsgesetz, wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben sowie bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.Gesund- heit,
8.3 Weiterhin haften wir b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d.h. einer Ver- tragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung Durchfüh- rung des Vertrages Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In ); in diesem Fall ist die unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden Schadens begrenzt.
8.4 Wir haften weiterhin 9.3 Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflicht- verletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für Schädendie Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungs- gesetz.
9.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die durch grob fahrlässiges Verhalten sonstiger Erfüllungsgehilfen verursacht wurdennicht in einem Mangel besteht, wobei kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Haftung ebenfalls auf solche Schäden begrenzt istPflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 650, mit deren Entstehung i648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Rahmen eines Vertrages wie vorliegend typischerweise gerechnet werden mussÜbrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
8.5 Besteht ungeachtet der Haftungsbegrenzungen nach den vorausgehenden Ziffern eine Produzentenhaftung ist diese für Sachschäden bzw. einen daraus resultierenden weitergehenden Vermögensschaden auf die Ersatzleistung der Versicherung begrenzt. Dies gilt nicht, sofern die Versicherung nicht oder nicht vollständig eintritt, in diesem Fall haften wir bis zur Deckungssumme.
8.6 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies jeweils auch zugunsten unserer Mitarbeiter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen bei deren unmittelbarer Inanspruchnahme durch den Kunden.
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Samples: Allgemeine Verkaufs , Lieferungs Und Zahlungsbedingungen, Allgemeine Verkaufs , Lieferungs Und Zahlungsbedingungen
Gesamthaftung. Über die Regelungen in Ziffer 4.10 10.1 Wir haften uneingeschränkt nur für Vorsatz und 4.11 sowie 7.13 hinausgrobe Fahrlässigkeit, ist jegliche Haftung unsererseits – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen, es sei denn, wir haften nach den nachfolgenden Bestimmungen:
8.1 Ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur der geltend gemachten Ansprüche haften wir dem Kunden unbeschränkt für Schäden, soweit diese durch einschließlich Vorsatz oder grobe grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten oder durch Vorsatz sonstiger Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
8.2 Im Übrigen haften wir dem Kunden unbeschränkt bei Schäden aus Verletzung des LebensErfüllungsgehilfen. Soweit uns kein vorsätzliches Verhalten angelastet wird, des Körpers oder der Gesundheit, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, nach dem Produkthaftungsgesetz, wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben sowie bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.
8.3 Weiterhin haften wir für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d.h. einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
8.4 Wir 10.2 Bei einer schuldhaften Verletzung wesentli- cher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haften weiterhin für Schäden, die durch grob fahrlässiges Verhalten sonstiger Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, wobei die Haftung ebenfalls auf solche Schäden begrenzt ist, mit deren Entstehung im Rahmen eines Vertrages wie vorliegend typischerweise gerechnet werden muss.
8.5 Besteht ungeachtet der Haftungsbegrenzungen nach den vorausgehenden Ziffern eine Produzentenhaftung ist diese für Sachschäden bzwwir auch bei einfacher Fahrlässigkeit. einen daraus resultierenden weitergehenden Vermögensschaden auf die Ersatzleistung der Versicherung begrenzt. Dies gilt nicht, sofern die Versicherung nicht oder nicht vollständig eintritt, Auch in diesem Fall haften wir bis zur Deckungssummeist unsere Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentli- che Vertragspflicht liegt vor, wenn es sich um eine Pflicht handelt, auf deren Erfüllung der Auftragge- ber vertraut hat und auch vertrauen durfte.
8.6 Soweit 10.3 Im Falle einer Haftung für einfache Fahrläs- sigkeit bei der Verletzung wesentlicher Vertrags- pflichten ist unsere Haftung ausgeschlossen aus Vertrag und Delikt für Sach- und Vermögensschäden begrenzt auf die Höhe unseres Honorars. Die Haftungssumme be- trägt jedoch mindestens 50.000 €.
10.4 Der Ausschluss oder beschränkt die Begrenzung unserer Haftung, der Haftung unserer Vertreter oder Erfül-
10.5 Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist im Übrigen die Haftung - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen.
10.6 Gleiches gilt dies jeweils für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss.
10.7 Für den Fall des Aufwendungsersatzes, mit Ausnahme des Aufwendungsersatzes nach §§ 439 II BGB, gilt Ziff. 9.1 bis 9.5 entsprechend.
10.8 Ein Ausschluss oder eine Begrenzung unserer Haftung wirkt auch zugunsten unserer Mitarbeiter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen bei deren unmittelbarer Inanspruchnahme durch den Kundenfür unsere gesetzlichen Vertre- ter und Erfüllungsgehilfen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gesamthaftung. Über 1. Wir haften dem Käufer auf Schadensersatz dem Grunde nach nur, soweit wir eine Leistungsstörung zu vertreten haben. Zu vertreten haben wir nur,
a) die Regelungen in Ziffer 4.10 und 4.11 sowie 7.13 hinauszumindest auf einfacher Fahrlässigkeit beruhende Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet,
b) die vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten,
c) die schuldhafte Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
d) Mängel, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben oder
e) Mängel des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
2. Soweit kein grobes Verschulden der Geschäftsführung oder leitender Angestellter vorliegt, ist jegliche Haftung unsererseits – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen, es sei denn, wir haften Verpflichtung zum Schadens- ersatz in Fällen nach den nachfolgenden Bestimmungen:
8.1 Ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur der geltend gemachten Ansprüche haften wir dem Kunden unbeschränkt für Schäden, soweit diese durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten oder durch Vorsatz sonstiger Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
8.2 Im Übrigen haften wir dem Kunden unbeschränkt bei Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, nach dem Produkthaftungsgesetz, wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben sowie bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.
8.3 Weiterhin haften wir für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d.hZiffer VIII. einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung 1a)-b) auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.4 Wir haften weiterhin 3. Schadensersatz kann der Käufer anstelle der Leistung nur verlangen, soweit uns durch eingeschriebenen Brief eine angemes- sene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung gesetzt worden ist. Die Nachfrist muß mindestens 4 Wochen betragen. Gleiches gilt für Schäden, die durch grob fahrlässiges Verhalten sonstiger Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, wobei die Haftung ebenfalls auf solche Schäden begrenzt ist, mit deren Entstehung im Rahmen eines Vertrages wie vorliegend typischerweise gerechnet werden mussein Recht zum Rücktritt vom Vertrag.
8.5 Besteht ungeachtet der Haftungsbegrenzungen nach den vorausgehenden Ziffern eine Produzentenhaftung ist diese für Sachschäden bzw4. einen daraus resultierenden weitergehenden Vermögensschaden auf die Ersatzleistung der Versicherung begrenzt. Dies gilt nicht, sofern die Versicherung nicht oder nicht vollständig eintritt, in diesem Fall haften wir bis zur Deckungssumme.
8.6 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt begrenzt ist, gilt dies jeweils auch zugunsten für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
5. Alle vertraglichen Ansprüche auf Schadensersatz verjähren 24 Monate nach Gefahrübergang. Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und § 634a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt, bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie oder sonstiger Erfüllungsgehilfen bei deren unmittelbarer Inanspruchnahme durch den KundenVerletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.
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Gesamthaftung. Über die Regelungen in Ziffer 4.10 und 4.11 sowie 7.13 hinaus(1) Soweit vorstehend nichts anderes bestimmt ist, ist jegliche Haftung unsererseits – - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – - eine weitergehende Haftung ausgeschlossen. Dies gilt insbe-sondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluß, es sei dennwegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
(2) Die Begrenzung nach Abs. 1 gilt auch, wir haften nach den nachfolgenden Bestimmungen:soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung, Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
8.1 Ohne Rücksicht (3) Soweit die Schadensersatzhaftung des Lieferers ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die Rechtsnatur persönlichen Schadensersatzhaftungen der geltend gemachten Ansprüche haften wir dem Kunden unbeschränkt für SchädenAngestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
(4) Die Haftungsbeschränkungen der vorherstehenden Absätze gelten nicht, soweit diese durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten oder durch Vorsatz sonstiger Erfüllungsgehilfen verursacht wurdenbei Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend gehaftet wird.
8.2 I(5) Die vorherstehenden Absätze (1) bis (3) gelten nicht, soweit im Übrigen haften wir dem Kunden unbeschränkt bei Schäden aus Falle einer Verletzung des LebensLe-bens, des Körpers oder der Gesundheit, aus der Übernahme Gesundheit die auf einer Garantie fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines Beschaffungsrisikos, nach dem Produkthaftungsgesetz, wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben sowie bei anfänglichem Unvermögen gesetzlichen Vertreters oder zu vertretender UnmöglichkeitErfüllungs- gehilfen des Verwenders beruhen zwingend gehaftet wird.
8.3 Weiterhin haften wir für Schäden aus (6) Die Haftungsbeschränkung der vorherstehenden Absätze (1) bis (3) gelten nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d.h. einer Verpflichtungwesentlicher Vertragspflichten für vertragstypisch vorhersehbare Schäden zwingend gehaftet wird.
(7) Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht dem Vertrag das Gepräge gibt und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig Kunde vertraut hat und vertrauen Vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
8.4 Wir haften weiterhin für Schäden, die durch grob fahrlässiges Verhalten sonstiger Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, wobei die Haftung ebenfalls auf solche Schäden begrenzt ist, mit deren Entstehung im Rahmen eines Vertrages wie vorliegend typischerweise gerechnet werden muss.
8.5 Besteht ungeachtet der Haftungsbegrenzungen nach den vorausgehenden Ziffern eine Produzentenhaftung ist diese für Sachschäden bzw. einen daraus resultierenden weitergehenden Vermögensschaden auf die Ersatzleistung der Versicherung begrenzt. Dies gilt nicht, sofern die Versicherung nicht oder nicht vollständig eintritt, in diesem Fall haften wir bis zur Deckungssumme.
8.6 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies jeweils auch zugunsten unserer Mitarbeiter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen bei deren unmittelbarer Inanspruchnahme durch den Kunden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gesamthaftung. Über (1) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, wird die Regelungen in Ziffer 4.10 und 4.11 sowie 7.13 hinaus, ist jegliche Haftung unsererseits – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen, es sei denn, wir haften nach den nachfolgenden Bestimmungen:
8.1 Ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur der geltend gemachten Ansprüche haften wir dem Kunden unbeschränkt für weitergehende Schäden, die nicht an der mangelhaften Kaufsache selbst entstanden sind, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss wegen sonstiger Pflichtverletzung oder für den Ersatz von Sachschäden aus unerlaubter Handlung gemäß § 823 BGB. Dies gilt auch, soweit diese durch Vorsatz der Besteller anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung, Ersatz nutzloser Aufwendungen, Kosten für eine Betriebsunterbrechung, Kosten für einen Produktionsausfall, Rückrufkosten oder grobe Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten oder durch Vorsatz sonstiger Erfüllungsgehilfen verursacht wurdenErsatz für entgangenen Gewinn verlangt.
8.2 Im Übrigen haften wir dem Kunden unbeschränkt bei (2) Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht für Ansprüche des Bestellers aufgrund der Über- nahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Kaufsache, für die Haftung von Schäden aus aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus einschließlich der Übernahme Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer Garantie vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder eines Beschaffungsrisikosgesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen durch uns beruhen, sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz; im Übrigen, wenn wir einen soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruht oder ein Mangel arglistig verschwiegen haben sowie bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeitvon uns verschwie- gen wurde.
8.3 Weiterhin haften (3) Ebenso gilt die vorstehende Haftungsfreizeichnung nicht, sofern wir für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen schuldhaft eine wesentli- che Vertragspflicht, d.h. einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt über- haupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, verletzten. In diesem Fall Falle ist die Haftung aber auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
8.4 Wir haften weiterhin für Schäden, die durch grob fahrlässiges Verhalten sonstiger Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, wobei die Haftung ebenfalls auf solche Schäden begrenzt ist, mit deren Entstehung im Rahmen eines Vertrages wie vorliegend typischerweise gerechnet werden muss.
8.5 Besteht ungeachtet der Haftungsbegrenzungen nach den vorausgehenden Ziffern eine Produzentenhaftung ist diese für Sachschäden bzw. einen daraus resultierenden weitergehenden Vermögensschaden auf die Ersatzleistung der Versicherung begrenzt. Dies gilt nicht, sofern die Versicherung nicht oder nicht vollständig eintritt, in diesem Fall haften wir bis zur Deckungssumme.
8.6 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies jeweils auch zugunsten unserer Mitarbeiter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen bei deren unmittelbarer Inanspruchnahme durch den Kunden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gesamthaftung. Über 1. Wir haften dem Käufer auf Schadensersatz dem Grunde nach nur, so- weit wir eine Leistungsstörung zu vertreten haben. Zu vertreten haben wir nur,
a) die Regelungen in Ziffer 4.10 und 4.11 sowie 7.13 hinauszumindest auf einfacher Fahrlässigkeit beruhende Verlet- zung wesentlicher Vertragspflichten,
b) die vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung nicht wesent- licher Vertragspflichten,
c) die schuldhafte Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
d) Mängel, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben oder
e) Mängel des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaf- tungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat ge- nutzten Gegenständen gehaftet wird.
2. Soweit kein grobes Verschulden der Geschäftsführung oder leitender Angestellter vorliegt, ist jegliche Haftung unsererseits – ohne Rücksicht die Verpflichtung zum Schadensersatz auf die Rechtsnatur den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Schaden gilt als unvorhersehbar, wenn er den Rechnungswert der Bestellung bzw. des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen, es sei denn, wir haften nach den nachfolgenden Bestimmungen:einzelnen Abrufauftrages überschreitet.
8.1 Ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur 3. Schadensersatz kann der geltend gemachten Ansprüche haften wir dem Kunden unbeschränkt für SchädenKäufer anstelle der Leistung nur verlangen, soweit diese uns durch Vorsatz eingeschriebenen Brief eine angemessene Frist zur Leistung oder grobe Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten oder durch Vorsatz sonstiger Erfüllungsgehilfen verursacht wurdenNacherfüllung gesetzt worden ist. Die Nachfrist muß min- destens 4 Wochen betragen. Gleiches gilt für ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag.
8.2 Im Übrigen haften wir dem Kunden unbeschränkt bei Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, nach dem Produkthaftungsgesetz, wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben sowie bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.
8.3 Weiterhin haften wir für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d.h4. einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
8.4 Wir haften weiterhin für Schäden, die durch grob fahrlässiges Verhalten sonstiger Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, wobei die Haftung ebenfalls auf solche Schäden begrenzt ist, mit deren Entstehung im Rahmen eines Vertrages wie vorliegend typischerweise gerechnet werden muss.
8.5 Besteht ungeachtet der Haftungsbegrenzungen nach den vorausgehenden Ziffern eine Produzentenhaftung ist diese für Sachschäden bzw. einen daraus resultierenden weitergehenden Vermögensschaden auf die Ersatzleistung der Versicherung begrenzt. Dies gilt nicht, sofern die Versicherung nicht oder nicht vollständig eintritt, in diesem Fall haften wir bis zur Deckungssumme.
8.6 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt begrenzt ist, gilt dies jeweils auch zugunsten für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen bei deren unmittelbarer Inanspruchnahme durch den KundenAngestellten, Arbeitnehmer, Mitar- beiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
5. Für Rückgriffsansprüche der Besteller gegen uns gem. § 478 BGB haften wir höchstens in Höhe unseres Rechnungswertes für die man- gelhafte Sache.
6. Alle vertraglichen Ansprüche auf Schadensersatz verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Gefahrübergang.
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Gesamthaftung. Über 1. Wir haften dem Käufer auf Schadensersatz dem Grunde nach nur, soweit wir ei- ne Leistungsstörung zu vertreten haben. Zu vertreten haben wir nur,
a) die Regelungen in Ziffer 4.10 und 4.11 sowie 7.13 hinauszumindest auf einfacher Fahrlässigkeit beruhende Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet,
b) die vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten,
c) die schuldhafte Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
d) Mängel, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben oder
e) Mängel des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
2. Soweit kein grobes Verschulden der Geschäftsführung oder leitender Angestellter vorliegt, ist jegliche Haftung unsererseits – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen, es sei denn, wir haften Verpflichtung zum Schadensersatz in Fällen nach den nachfolgenden Bestimmungen:
8.1 Ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur der geltend gemachten Ansprüche haften wir dem Kunden unbeschränkt für Schäden, soweit diese durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten oder durch Vorsatz sonstiger Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
8.2 Im Übrigen haften wir dem Kunden unbeschränkt bei Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, nach dem Produkthaftungsgesetz, wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben sowie bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.
8.3 Weiterhin haften wir für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d.hZiffer VIII. einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung 1a)-b) auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.4 Wir haften weiterhin 3. Schadensersatz kann der Käufer anstelle der Leistung nur verlangen, soweit uns durch eingeschriebenen Brief eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung gesetzt worden ist. Die Nachfrist muß mindestens 4 Wochen betragen. Gleiches gilt für Schäden, die durch grob fahrlässiges Verhalten sonstiger Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, wobei die Haftung ebenfalls auf solche Schäden begrenzt ist, mit deren Entstehung im Rahmen eines Vertrages wie vorliegend typischerweise gerechnet werden mussein Recht zum Rücktritt vom Vertrag.
8.5 Besteht ungeachtet der Haftungsbegrenzungen nach den vorausgehenden Ziffern eine Produzentenhaftung ist diese für Sachschäden bzw4. einen daraus resultierenden weitergehenden Vermögensschaden auf die Ersatzleistung der Versicherung begrenzt. Dies gilt nicht, sofern die Versicherung nicht oder nicht vollständig eintritt, in diesem Fall haften wir bis zur Deckungssumme.
8.6 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt begrenzt ist, gilt dies jeweils auch zugunsten für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
5. Alle vertraglichen Ansprüche auf Schadensersatz verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Gefahrübergang. Die gesetzlichen Verjährungsfristen gelten, wenn uns Arglist oder sonstiger Erfüllungsgehilfen Vorsatz nachgewiesen werden kann oder bei deren unmittelbarer Inanspruchnahme durch den KundenVerletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für die Fälle von Lieferregress entsprechend §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt.
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