Common use of Gesamthaftung Clause in Contracts

Gesamthaftung. 12.1 Für weitergehende Schadensersatzansprüche haftet LIEFERANT – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, insbesondere für solche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB – entsprechend Ziffern 11.10, 11.11 und 11.12. Im Übrigen ist eine weitergehende Haftung ausgeschlossen. 12.2 Soweit die Schadensersatzhaftung von LIEFERANT aufgrund dieser Ziffer ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von LIEFERANT. 12.3 Für die Verjährung aller Ansprüche, die nicht der Verjährung wegen eines Mangels der Sache unterliegen, gilt eine Ausschlussfrist von 18 Monaten. Sie beginnt ab Kenntnis bzw. ab dem Zeitpunkt, ab dem der Besteller ohne grobe Fahrlässigkeit Kenntnis des Schadens und der Person des Schädigers erlangen müsste.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Lieferungs Und Zahlungsbedingungen

Gesamthaftung. 12.1 Für weitergehende Schadensersatzansprüche haftet LIEFERANT – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, insbesondere für solche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB – entsprechend Ziffern 11.10, 11.11 und 11.12Ziffer 10 Diese Haftung besteht unbeschränkt fort. Im Übrigen ist eine weitergehende Haftung ausgeschlossen. 12.2 12.1 Soweit die Schadensersatzhaftung von LIEFERANT aufgrund dieser Ziffer ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von LIEFERANT. 12.3 12.2 Für die Verjährung aller für alle Ansprüche, die nicht der Verjährung wegen eines Mangels der Sache unterliegen, gilt eine Ausschlussfrist von 18 Monaten. Sie beginnt ab Kenntnis bzw. ab dem Zeitpunkt, Zeitpunkt ab dem der Besteller ohne grobe Fahrlässigkeit Kenntnis des Schadens und der Person des Schädigers erlangen müsste.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Gesamthaftung. 12.1 1. Für weitergehende Schadensersatzansprüche haftet LIEFERANT Inopor – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, insbesondere für solche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB – entsprechend Ziffern 11.10Ziffer X. Absatz 5, 11.11 6 und 11.127. Im Übrigen ist eine weitergehende Haftung ausgeschlossen. 12.2 2. Soweit die Schadensersatzhaftung von LIEFERANT Inopor aufgrund dieser Ziffer ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von LIEFERANTInopor. 12.3 3. Für die Verjährung aller für alle Ansprüche, die nicht der Verjährung wegen eines Mangels der Sache unterliegen, gilt eine Ausschlussfrist von 18 Monaten. Sie beginnt ab Kenntnis bzw. ab dem Zeitpunkt, Zeitpunkt ab dem der Besteller ohne grobe Fahrlässigkeit Kenntnis des Schadens und der Person des Schädigers erlangen müsste.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Gesamthaftung. 12.1 Für 8.1 Eine weitergehende Schadensersatzansprüche haftet LIEFERANT – Haftung auf Schadensersatz als im vorherigen vorgesehen ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für solche Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsabschlussVertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB – entsprechend Ziffern 11.10, 11.11 und 11.12. Im Übrigen ist eine weitergehende Haftung ausgeschlossenBGB. 12.2 Soweit die Schadensersatzhaftung von LIEFERANT aufgrund dieser Ziffer ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von LIEFERANT. 12.3 8.2 Für die Verjährung aller Ansprüche, die nicht der Verjährung wegen eines Mangels der Sache unterliegen, gilt eine Ausschlussfrist von 18 12 Monaten. Sie beginnt ab Kenntnis bzw. ab dem Zeitpunkt, ab dem der Besteller ohne grobe Fahrlässigkeit Kenntnis des Schadens und der Person des Schädigers. Auch ohne Kenntnis des Schadens oder der Person des Schädigers erlangen müsstetritt die Verjährung in zehn Jahren ab ihrer Entstehung ein. 8.3 Die vorgehende Begrenzung gilt auch, soweit der Besteller anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung, Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. 8.4 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen