Gesellschafterausschuss Musterklauseln

Gesellschafterausschuss. Die Rechtsform der KGaA bietet anders als die der AG die Möglichkeit, weitere fakultative Organe zu schaffen. Der satzungsgemäß bei der Gesellschaft ein- gerichtete und von der Hauptversammlung der Gesellschaft gewählte Gesell- schafterausschuss hat Vertretungsmacht sowie Geschäftsführungsbefugnis für die Rechtsverhältnisse zwischen der Gesellschaft einerseits und der per- sönlich haftenden Gesellschafterin und/oder ihren Organmitgliedern anderer- seits. Darüber hinaus übt er sämtliche Rechte im Zusammenhang mit den von der Gesellschaft an der persönlich haftenden Gesellschafterin gehaltenen Antei- len aus; insbesondere obliegen ihm die Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung der persönlich haftenden Gesellschafterin und die Verfü- gung über die Anteile der Gesellschaft an der persönlich haftenden Gesell- schafterin.
Gesellschafterausschuss. (1) Der Gesellschafterausschuss besteht aus den von der Gesellschafterversammlung auf Vorschlag der Gesellschafter zu wählenden Mitgliedern. Die Gesamtzahl seiner Mit- glieder soll 25 nicht übersteigen.
Gesellschafterausschuss. Bei der ALBA Group KG wird gemäß Ziffer 8.1 ihres Gesellschaftsvertrages ein Gesellschafterausschuss gebildet, dem die Komplementärin und die Kommanditisten Alpsee Ltd. bzw. Eibsee Ltd. angehören.
Gesellschafterausschuss. 2.4.1 Die Gesellschafter können beschließen, einen Gesellschafterausschuss einzu- richten, in dem wesentliche die Gesellschaft betreffenden Fragen unbeschadet der satzungsmäßigen Zuständigkeiten von Gesellschafterversammlung, Auf- sichtsrat und Geschäftsführung miteinander abgestimmt werden können, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Beschlüsse eines ggf. eingerichteten Gesell- schafterausschusses sind für die Gesellschafter und/oder den Aufsichtsrat je- doch nicht verbindlich.

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  • Preisänderung 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.