Gesetzliche Auflagen Musterklauseln

Gesetzliche Auflagen. Sämtliche Software (einschliesslich Patches, Korrekturen, Updates, Upgrades und neuer Versionen von Software), Dokumentation, Services und/oder Materialien (zusammen die „Gegenstände“), die von SAP im Rahmen dieses Vertrags bereitgestellt werden, unterliegen den Ausfuhr- und Einfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, einschliesslich und uneingeschränkt den Gesetzen der USA, der EU, Irlands, der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz Der Provider erkennt an, dass die Lieferung von Gegenständen durch SAP möglicherweise der vorherigen Einholung von Ausfuhr- und/oder Einfuhrgenehmigungen von den zuständigen Behörden. bedarf und dass dieser Vorgang die Lieferung erheblich verzögern oder verhindern und/oder die Möglichkeit von SAP, Pflege- und Supportleistungen bereitzustellen, beeinträchtigen kann. Der Provider unterstützt SAP bei der Beschaffung der erforderlichen Genehmigungen, indem er die von SAP angeforderten Informationen und/oder Erklärungen zur Verfügung stellt, z. B. Endverbleibsbescheinigungen. Der Provider ist im Hinblick auf die Nutzung der Gegenstände durch den Provider im Sinne dieses Vertrags dafür verantwortlich, alle geltenden staatlichen Vorschriften des Landes, in dem der Provider registriert ist, wie auch im Ausland einzuhalten. Auf Verlangen des Providers stellt SAP dem Provider Folgendes zur Verfügung:
Gesetzliche Auflagen. Der Partner hat zu prüfen, welche Gesetze zur Erfüllung der Anforderungen für die beschriebenen Bauteile zum und über den Einsatztermin hinaus relevant sind. Ggf. sind Rückfragen mit der zuständigen Fachabteilung für Typprüfung/Technische Vorschriften und Fahrzeugsicherheit zu klären. 17. Legal requirements The partner must check which laws are relevant for fulfilling the requirements for the described components on and beyond the date of use. If necessary, clarify any queries with the responsible specialist department for type testing/technical regulations and vehicle safety.
Gesetzliche Auflagen. Der Partner hat zu prüfen, welche Gesetze zur Erfüllung der Anforderungen für die beschriebenen Bauteile zum und über den Einsatztermin hinaus relevant sind. Ggf. sind Rückfragen mit der zuständigen Fachabteilung für Typprüfung/Technische Vorschriften und Fahrzeugsicherheit zu klären.
Gesetzliche Auflagen. Die Erfüllung gesetzlicher Auflagen (insbesondere des Jugendschutzgesetzes und der Brandschutzordnung, Räum- und Streupflicht der Wege im Winter), sowie die Einhaltung der Vertragsbestimmungen sind durch den/die NutzerIn sicherzustellen. Der/die NutzerIn teilt dem Jugendtreff AKKU die Anzahl der BesucherInnen bei Schlüssel- rückgabe mit.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.