Gesundheitsschutzfonds. Der Gesundheitsschutzfonds finanziert die Tätigkeiten der «Sicherheits- kommission SIKO-S» gemäss Artikel 5 Absatz 3 dieses GAV. Dies sind unter anderem Massnahmen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz in den Betrieben und die Schulung der Sicherheitsbeauftragten (SIBE).
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