Common use of Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht Clause in Contracts

Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht. 18.1. Die Angebote und Planungsunterlagen des AN sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne dessen schriftliche Genehmigung weder vervielfältigt noch weitergegeben werden. Dem AG ist insbesondere nicht gestattet, im Rahmen von Angeboten erhaltene Informationen, so- weit diese nicht allgemein bekannt sind, Dritten zugänglich zu machen. Für alle in überlasse- nen Unterlagen, insbesondere Konzepte, Dokumentationen, Zeichnungen und Kalkulationen behält sich der AN Eigentums- und Urheberrechte vor. 18.2. Die vom AN zur Nutzung überlassenen Programme sind urheberrechtlich geschützt. Der AG verpflichtet sich, diese Programme ausschließlich für sich und nur im Rahmen seiner gewerb- lichen Tätigkeit einzusetzen. Mit der Entgegennahme der Programme verpflichtet er sich, die- se ohne die Zustimmung des AN weder zu vervielfältigen, noch vervielfältigen zu lassen so- wie von den Programmbeschreibungen keine Kopien zu fertigen oder fertigen zu lassen und keinem unbefugten Dritten die Programme oder Kopien zur Verfügung zu stellen. 18.3. Im Falle einer Zuwiderhandlung gegen die Pflichten aus den vorstehenden Ziffern haftet der AG nach den gesetzlichen Vorschriften.

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Samples: General Terms and Conditions

Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht. 18.1. Die Angebote und Planungsunterlagen des AN sind urheberrechtlich geschützt und dürfen dür- fen ohne dessen schriftliche Genehmigung weder vervielfältigt noch weitergegeben werdenwer- den. Dem AG ist insbesondere nicht gestattet, im Rahmen von Angeboten erhaltene InformationenIn- formationen, so- weit soweit diese nicht allgemein bekannt sind, Dritten zugänglich zu machen. Für alle in überlasse- nen überlassenen Unterlagen, insbesondere Konzepte, Dokumentationen, Zeichnungen Zeich- nungen und Kalkulationen behält sich der AN Eigentums- und Urheberrechte vor. 18.2. Die vom AN zur Nutzung überlassenen Programme sind urheberrechtlich geschützt. Der AG verpflichtet sich, diese Programme ausschließlich für sich und nur im Rahmen seiner gewerb- lichen gewerblichen Tätigkeit einzusetzen. Mit der Entgegennahme der Programme verpflichtet er sich, die- se diese ohne die Zustimmung des AN weder zu vervielfältigen, noch vervielfältigen zu lassen so- wie sowie von den Programmbeschreibungen keine Kopien zu fertigen oder fertigen zu lassen und keinem unbefugten Dritten die Programme oder Kopien zur Verfügung zu stellen. 18.3. Im Falle einer Zuwiderhandlung gegen die Pflichten aus den vorstehenden Ziffern haftet der AG nach den gesetzlichen Vorschriften.

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Samples: Werk Und Kaufvertrag

Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht. 18.1. Die Angebote und Planungsunterlagen des AN sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne dessen schriftliche Genehmigung weder vervielfältigt noch weitergegeben werden. Dem AG ist insbesondere nicht gestattet, im Rahmen von Angeboten erhaltene Informationen, so- weit soweit diese nicht allgemein bekannt sind, Dritten zugänglich zu machen. Für alle in überlasse- nen überlassenen Unterlagen, insbesondere Konzepte, Dokumentationen, Zeichnungen und Kalkulationen behält sich der AN Eigentums- und Urheberrechte vor. 18.2. Die vom AN zur Nutzung überlassenen Programme sind urheberrechtlich geschützt. Der AG verpflichtet sich, diese Programme ausschließlich für sich und nur im Rahmen seiner gewerb- lichen gewerblichen Tätigkeit einzusetzen. Mit der Entgegennahme der Programme verpflichtet er sich, die- se diese ohne die Zustimmung des AN weder zu vervielfältigen, noch vervielfältigen zu lassen so- wie sowie von den Programmbeschreibungen keine Kopien zu fertigen oder fertigen zu lassen und keinem unbefugten Dritten die Programme oder Kopien zur Verfügung zu stellen. 18.3. Im Falle einer Zuwiderhandlung gegen die Pflichten aus den vorstehenden Ziffern haftet der AG nach den gesetzlichen Vorschriften.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht. 18.116.1. Die Angebote Sämtliche Angebote, Kostenvoranschläge, Abbildungen, Zeichnungen, Planungsunterlagen und Planungsunterlagen sonstigen Unterlagen des AN sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne dessen schriftliche Genehmigung weder vervielfältigt noch weitergegeben werden. Dem AG ist insbesondere nicht gestattet, im Rahmen von Angeboten erhaltene Informationen, so- weit sofern diese nicht allgemein bekannt sind, Dritten zugänglich zu machen. Für alle in überlasse- nen überlassenen Unterlagen, insbesondere Konzepte, Dokumentationen, Zeichnungen und Kalkulationen behält sich der AN Eigentums- und Urheberrechte vor. 18.216.2. Die vom AN zur Nutzung überlassenen Programme sind urheberrechtlich geschützt. Der AG verpflichtet sich, diese Programme ausschließlich für sich und nur im Rahmen seiner gewerb- lichen gewerblichen Tätigkeit einzusetzen. Mit der Entgegennahme der Programme verpflichtet er sich, die- se diese, ohne die Zustimmung des AN AN, weder zu vervielfältigen, vervielfältigen noch vervielfältigen zu lassen so- wie sowie von den Programmbeschreibungen keine Kopien zu fertigen oder fertigen zu lassen und keinem unbefugten Dritten die Programme oder Kopien zur Verfügung zu stellen. 18.316.3. Im Falle einer Zuwiderhandlung gegen die Pflichten aus den vorstehenden Ziffern Punkten haftet der AG nach den gesetzlichen Vorschriften.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht. 18.115.1. Die Angebote und Planungsunterlagen des AN Verwenders sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne dessen schriftliche Genehmigung weder vervielfältigt vervielfältigt, noch weitergegeben werden. Dem AG Vertragspartner ist insbesondere nicht gestattet, im Rahmen von Angeboten erhaltene Informationen, so- weit soweit diese nicht allgemein oder auf andere Weise rechtmäßig bekannt sind, Dritten zugänglich zu machen. Für alle in überlasse- nen diesem Zusammenhang überlassenen Unterlagen, insbesondere Konzepte, Dokumentationen, Zeichnungen und Kalkulationen behält sich der AN Verwender Eigentums- und Urheberrechte vor. Im Falle der Zuwiderhandlung ist der Vertragspartner zur Schadenersatzleistung verpflichtet. 18.215.2. Die vom AN Verwender zur Nutzung überlassenen Programme sind urheberrechtlich geschützt. Der AG Vertragspartner verpflichtet sich, diese Programme ausschließlich für sich und nur im Rahmen seiner gewerb- lichen gewerblichen Tätigkeit einzusetzen. Mit der Entgegennahme der Programme verpflichtet er sich, die- se diese ohne die Zustimmung des AN Verwenders weder zu vervielfältigen, noch vervielfältigen zu lassen so- wie sowie von den Programmbeschreibungen keine Kopien zu fertigen oder fertigen zu lassen und keinem unbefugten Dritten die Programme oder Kopien zur Verfügung zu stellen. 18.3. Im Falle einer der Zuwiderhandlung gegen die Pflichten aus den vorstehenden Ziffern haftet ist der AG nach den gesetzlichen VorschriftenVertragspartner zur Schadensersatzleistung verpflichtet.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht. 18.1. Die Angebote und Planungsunterlagen des AN sind urheberrechtlich ur- heberrechtlich geschützt und dürfen ohne dessen schriftliche Genehmigung weder vervielfältigt noch weitergegeben werdenwer- den. Dem AG ist insbesondere nicht gestattet, im Rahmen von Angeboten erhaltene Informationen, so- weit soweit diese nicht allgemein bekannt sind, Dritten zugänglich zu machen. Für alle in überlasse- nen überlassenen Unterlagen, insbesondere Konzepte, DokumentationenDoku- mentationen, Zeichnungen und Kalkulationen behält sich der AN Eigentums- und Urheberrechte vor. 18.2. Die vom AN zur Nutzung überlassenen Programme sind urheberrechtlich geschützt. Der AG verpflichtet sich, diese Programme ausschließlich für sich und nur im Rahmen seiner gewerb- lichen gewerblichen Tätigkeit einzusetzen. Mit der Entgegennahme der Programme verpflichtet er sich, die- se diese ohne die Zustimmung Zustim- mung des AN weder zu vervielfältigen, noch vervielfältigen zu lassen so- wie sowie von den Programmbeschreibungen keine Kopien Ko- pien zu fertigen oder fertigen zu lassen und keinem unbefugten Dritten die Programme oder Kopien zur Verfügung Verfü- gung zu stellen. 18.3. Im Falle einer Zuwiderhandlung gegen die Pflichten aus den vorstehenden Ziffern haftet der AG nach den gesetzlichen gesetzli- chen Vorschriften.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht. 18.117.1. Die Angebote und Planungsunterlagen des AN sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne dessen schriftliche Genehmigung weder vervielfältigt vervielfältigt, noch weitergegeben werden. Dem AG ist insbesondere nicht gestattet, im Rahmen von Angeboten erhaltene InformationenInformatio- nen, so- weit soweit diese nicht allgemein oder auf andere Weise rechtmäßig bekannt sind, Dritten zugänglich zu machen. Für alle in überlasse- nen diesem Zusammenhang überlassenen Unterlagen, insbesondere insbe- sondere Konzepte, Dokumentationen, Zeichnungen und Kalkulationen behält sich der AN Errich- ter Eigentums- und Urheberrechte vor. Im Falle der Zuwiderhandlung ist der AG zur Scha- denersatzleistung verpflichtet. 18.217.2. Die vom AN zur Nutzung überlassenen Programme sind urheberrechtlich geschützt. Der AG verpflichtet sich, diese Programme ausschließlich für sich und nur im Rahmen seiner gewerb- lichen Tätigkeit einzusetzen. Mit der Entgegennahme der Programme verpflichtet er sich, die- se ohne die Zustimmung des AN weder zu vervielfältigen, noch vervielfältigen zu lassen so- wie von den Programmbeschreibungen keine Kopien zu fertigen oder fertigen zu lassen und keinem unbefugten Dritten die Programme oder Kopien zur Verfügung zu stellen. 18.3. Im Falle einer der Zuwiderhandlung gegen die Pflichten aus den vorstehenden Ziffern haftet ist der AG nach den gesetzlichen Vorschriftenzur Schadensersatzleistung verpflichtet.

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Samples: Werk Und Kaufvertrag