Periodische Arbeiten. Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.
Periodische Arbeiten. Verträge über regelmäßig wiederkehrende Druckarbeiten können ordentlich nur mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart wurde. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt daneben unberührt.
Periodische Arbeiten. Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können nur mit einer Frist von 3 Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.
Periodische Arbeiten. Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können, sofern keine Regelung im Vertrag getroffen wurde, mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des laufenden Kalenderjahres gekündigt werden.
Periodische Arbeiten. Umfasst der Auftrag die Durchführung regelmäßig wieder-kehrender Druckarbeiten und sind ein Endtermin oder eine Kündigungsfrist nicht vereinbart, dann kann der Auftrag nur durch schriftliche Kündigung mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum Schluss eines Kalendervierteljahres gelöst werden.
Periodische Arbeiten. Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens 6 Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.
Periodische Arbeiten. Soweit für periodische Arbeiten nicht besondere vertragliche Abmachungen bestehen wird fol- gendes vereinbart: Regelmäßig wiederkehrende Arbeiten, für die keine Kündigungsfrist und kein bestimmter Endtermin vereinbart wurden, kön- nen nur unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Schluss eines Kalendermonats gekün- digt werden. Falls der durchschnittliche monatli- che Rechnungsbetrag über 300,00 € netto liegt, erhöht sich die Kündigungsfrist auf 3 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres. Im Falle eines Zahlungsverzuges können wir den Vertrag jeder- zeit fristlos kündigen.
Periodische Arbeiten. Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können nur mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich oder in Textform gekündigt werden.
Periodische Arbeiten. Vertäge über regelmäßige, wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluß eines Monats gekündigt werden.
Periodische Arbeiten. Regelmäßig wiederkehrende Auftragsarbeiten an Kilovolt, für die weder Endtermin noch Kündigungsfrist vereinbart wurden, können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende beendet werden. Bei einem durchschnittlichen Auftragsvolumen unter EUR 500,- pro Monat verkürzt sich die Kündigungsfrist auf 6 Wochen zum Quartalsende. Im Falle von Zahlungsverzug seitens des Auftraggebers kann Xxxxxxxx nach Ablauf der Mahnfrist die Arbeiten mit sofortiger Wirkung beenden.