Common use of Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte Clause in Contracts

Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte. 24.1 Die Angebote und Planungsunterlagen des AN sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne dessen schriftliche Einwilligung weder vervielfältigt, noch weitergegeben werden. Dem AG ist insbesondere nicht gestattet, im Rahmen von Angeboten erhaltene Informationen, soweit diese nicht allgemein oder auf andere Weise rechtmäßig be- kannt sind, Dritten zugänglich zu machen. Für alle in diesem Zusam- menhang überlassenen Unterlagen, insbesondere Konzepte, Doku- mentationen, Zeichnungen und Kalkulationen behält sich der AN Ei- gentums- und Urheberrechte vor. Im Falle der Zuwiderhandlung ist der AG zur Schadenersatzleistung verpflichtet. 24.2 Die vom AN zur Nutzung überlassenen Programme sind urheber- rechtlich geschützt. Der AG verpflichtet sich, diese Programme aus- schließlich für sich und nur für die im Vertrag vereinbarte Verwen- dung einzusetzen. Mit der Entgegennahme der Programme verpflich- tet er sich, diese ohne die Einwilligung des AN weder zu vervielfälti- gen, noch vervielfältigen zu lassen sowie von den Programmbe- schreibungen keine Kopien zu fertigen oder fertigen zu lassen und keinem unbefugten Dritten die Programme oder Kopien zur Verfü- gung zu stellen. Im Falle der Zuwiderhandlung ist der Vertragspartner zur Schadensersatzleistung verpflichtet.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte. 24.1 23.1 Die Angebote und Planungsunterlagen des AN sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne dessen schriftliche Einwilligung weder vervielfältigt, noch weitergegeben werden. Dem AG ist insbesondere insbeson- dere nicht gestattet, im Rahmen von Angeboten erhaltene InformationenInforma- tionen, soweit diese nicht allgemein oder auf andere Weise rechtmäßig be- kannt recht- mäßig bekannt sind, Dritten zugänglich zu machen. Für alle in diesem Zusam- menhang die- sem Zusammenhang überlassenen Unterlagen, insbesondere KonzepteKon- zepte, Doku- mentationenDokumentationen, Zeichnungen und Kalkulationen behält sich der AN Ei- gentums- Eigentums- und Urheberrechte vor. Im Falle der Zuwiderhandlung Zuwi- derhandlung ist der AG zur Schadenersatzleistung verpflichtet. 24.2 23.2 Die vom AN Verwender zur Nutzung überlassenen Programme sind urheber- rechtlich ur- heberrechtlich geschützt. Der AG verpflichtet sich, diese Programme aus- schließlich Pro- gramme ausschließlich für sich und nur für die im Vertrag vereinbarte Verwen- dung verein- barte Verwendung einzusetzen. Mit der Entgegennahme der Programme verpflich- tet Pro- gramme verpflichtet er sich, diese ohne die Einwilligung des AN Ver- wenders weder zu vervielfälti- genvervielfältigen, noch vervielfältigen zu lassen sowie so- wie von den Programmbe- schreibungen Programmbeschreibungen keine Kopien zu fertigen oder fertigen zu lassen und keinem unbefugten Dritten die Programme Pro- gramme oder Kopien zur Verfü- gung Verfügung zu stellen. Im Falle der Zuwiderhandlung Zuwi- derhandlung ist der Vertragspartner zur Schadensersatzleistung verpflichtet.

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Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte. 24.1 23.1 Die Angebote und Planungsunterlagen des AN sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne dessen schriftliche Einwilligung weder vervielfältigt, noch weitergegeben werden. Dem AG ist insbesondere insbeson- dere nicht gestattet, im Rahmen von Angeboten erhaltene InformationenInforma- tionen, soweit diese nicht allgemein oder auf andere Weise rechtmäßig be- kannt recht- mäßig bekannt sind, Dritten zugänglich zu machen. Für alle in diesem Zusam- menhang die- sem Zusammenhang überlassenen Unterlagen, insbesondere KonzepteKon- zepte, Doku- mentationenDokumentationen, Zeichnungen und Kalkulationen behält sich der AN Ei- gentums- Eigentums- und Urheberrechte vor. Im Falle der Zuwiderhandlung Zuwi- derhandlung ist der AG zur Schadenersatzleistung verpflichtet. 24.2 23.2 Die vom AN zur Nutzung überlassenen Programme sind urheber- rechtlich geschützt. Der AG verpflichtet sich, diese Programme aus- schließlich für sich und nur für die im Vertrag vereinbarte Verwen- dung einzusetzen. Mit der Entgegennahme der Programme verpflich- tet ver- pflichtet er sich, diese ohne die Einwilligung des AN weder zu vervielfälti- genver- vielfältigen, noch vervielfältigen zu lassen sowie von den Programmbe- schreibungen Programm- beschreibungen keine Kopien zu fertigen oder fertigen zu lassen und keinem unbefugten Dritten die Programme oder Kopien zur Verfü- gung Ver- fügung zu stellen. Im Falle der Zuwiderhandlung ist der Vertragspartner Vertrags- partner zur Schadensersatzleistung verpflichtet.

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Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte. 24.1 Die Angebote und Planungsunterlagen des AN sind urheberrechtlich urheber- rechtlich geschützt und dürfen ohne dessen schriftliche Einwilligung Einwil- ligung weder vervielfältigt, vervielfältigt noch weitergegeben werden. Dem AG ist insbesondere nicht gestattet, im Rahmen von Angeboten Angebo- ten erhaltene Informationen, soweit diese nicht allgemein oder auf andere Weise rechtmäßig be- kannt bekannt sind, Dritten zugänglich zu machen. Für alle in diesem Zusam- menhang Zusammenhang überlassenen Unterlagen, insbesondere Konzepte, Doku- mentationenDokumentationen, Zeichnungen und Kalkulationen behält sich der AN Ei- gentums- Eigentums- und Urheberrechte vor. Im Falle der Zuwiderhandlung ist der AG zur Schadenersatzleistung verpflichtet. 24.2 Die vom AN zur Nutzung überlassenen Programme sind urheber- rechtlich urheberrechtlich geschützt. Der AG verpflichtet sich, diese Programme aus- schließlich ausschließlich für sich und nur für die im Vertrag vereinbarte Verwen- dung Verwendung einzusetzen. Mit der Entgegennahme der Programme verpflich- tet verpflichtet er sich, diese ohne die Einwilligung des AN weder zu vervielfälti- genvervielfältigen, noch vervielfältigen zu lassen sowie von den Programmbe- schreibungen Programmbeschreibungen keine Kopien zu fertigen oder fertigen zu lassen und keinem unbefugten Dritten die Programme oder Kopien zur Verfü- gung Verfügung zu stellen. Im Falle der Zuwiderhandlung ist der Vertragspartner zur Schadensersatzleistung Schadenser- satzleistung verpflichtet.

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Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte. 24.1 Die Angebote und Planungsunterlagen des AN sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne dessen schriftliche Einwilligung weder vervielfältigt, noch weitergegeben werden. Dem AG ist insbesondere nicht gestattet, im Rahmen von Angeboten erhaltene Informationen, soweit diese nicht allgemein oder auf andere Weise rechtmäßig be- kannt sind, Dritten zugänglich zu machen. Für alle in diesem Zusam- menhang überlassenen Unterlagen, insbesondere Konzepte, Doku- mentationen, Zeichnungen und Kalkulationen behält sich der AN Ei- gentums- und Urheberrechte vor. Im Falle der Zuwiderhandlung ist der AG zur Schadenersatzleistung verpflichtet. 24.2 Die vom AN Verwender zur Nutzung überlassenen Programme sind urheber- rechtlich ur- heberrechtlich geschützt. Der AG verpflichtet sich, diese Programme aus- schließlich ausschließlich für sich und nur für die im Vertrag vereinbarte Verwen- dung einzusetzen. Mit der Entgegennahme der Programme verpflich- tet er sich, diese ohne die Einwilligung des AN Verwenders weder zu vervielfälti- genvervielfältigen, noch vervielfältigen zu lassen sowie von den Programmbe- schreibungen Pro- grammbeschreibungen keine Kopien zu fertigen oder fertigen zu lassen las- sen und keinem unbefugten Dritten die Programme oder Kopien zur Verfü- gung Verfügung zu stellen. Im Falle der Zuwiderhandlung ist der Vertragspartner Vertrags- partner zur Schadensersatzleistung verpflichtet.

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