Gewerbliche Vermögensberatung Musterklauseln

Gewerbliche Vermögensberatung. Wenn die nachfolgend aufgeführten speziellen Bestimmungen für die gewerbliche Vermögensberatung eingehalten werden, verringert sich im Schadenfall der im Versicherungsschein angegebene und ausschließlich dieser betreffende Selbstbehalt um ein Fünftel (20 %) für Versicherungsfälle aus dem Bereich der gewerblichen Vermögensberatung.