Spezielle Bestimmungen für einzelne Tätigkeiten. Die unten aufgeführten Anforderungen müssen für die versicherte Tätigkeit im Versicherungsfall erfüllt sein. Wenn dies der Fall ist und die unten genannten Bestimmungen eingehalten werden, verringert sich im Versicherungsfall der im Versicherungsschein angegebene Selbstbehalt um ein Fünftel (20 %). Wenn mehrere Gewerbeberechtig ungen oder Konzessionen des Unternehmers relevant sind, erfolgt keine kumulative Berücksichtigung; stattdessen wird der Selbstbehalt maximal um ein Fünftel (20 %) reduziert. Voraussetzung für die Anwendung dieser speziellen Bestimmungen ist, dass sämtliche Aufklärungs-, Schutz- und Sorgfaltspflichten ge genüber den Kunden des Unternehmers in vollem Umfang erfüllt wurden.