Common use of Gewinnbeteiligung Clause in Contracts

Gewinnbeteiligung. Je Dienstleister-Kategorie kann ein Lizenznehmer als Partner 45 % der entstehenden Gewinne der ausgewählten Geschäftsbereiche am Onlinegeschäft der Immotausch GmbH erhalten. Sind zwei Partner an den Gewinnen beteiligt, teilen sich diese beiden Partner 90 % des Gewinns der Onlinesparte dieses Segments in der betreffenden Region. C.3.22. Immobilienservice Immobilienservice im Sinne dieses Vertrages sind Immobilienvermittlungsservices, also Immobilienmakler bzw. institutionelle Immobilienmakler. Explizit ausgenommen sind weitere Marktteilnehmer, die nicht in der Vermittlung von Immobilien gegen Erfolgsprovision tätig sind, sondern den Immobilientausch mit Ringtauschalgorithmus für ihr eigenes Kollektiv nutzen oder Immobilienguthaben tokenisieren möchten und dabei weitestgehend außerhalb des Immobilienvermittlungsgeschäftes agieren (Wohnbaugesellschaften, Wohnungsbaugenossenschaften, Immobiliengesellschaften, Immobilienaktiengesellschaften, Fonds, Immobilienfonds, REITs, Immobilien- und (Klein-)Anzeigenportale). C.3.23. Immobilientausch mit Ringtauschalgorithmus Der Immobilientausch mit Ringtauschalgorithmus ist die Nutzung des Ringtauschalgorithmus innerhalb der Immobilienbranche. Auf die Frage: verrät der Ringtauschalgorithmus, wer der geeignete Interessent ist, um im Ringtausch die Wunschimmobilie zu erhalten. Link zum Erklärvideo: xxxxx://xxxxx.xx/xXxxXXXxXxX C.3.24. Kapitalabruf-Konten Ist der LN ein Kreditinstitut, gilt folgende Regelung für Kapitalanforderungen (Capital Calls): Der LG kann für sämtliche Zahlungen des LN als Zahlungsweise Capital Calls verlangen. Dazu wird ein gebührenfreies Konto beim LN mit Verzinsung des Guthabens durch den LN auf den Namen des LG oder auf eine oder mehrere vom LG zu benennenden (Vermögensverwaltungs-)Gesellschaften eingerichtet. Sich ergebende positive Zinserträge werden einer oder mehreren vom LG zu benennenden Vermögensverwaltungsgesellschaften des LG und/oder des Gründers gutgeschrieben. Der Anteil an Zinserträgen zu Gunsten des Gründers, respektive dessen Vermö- gensverwaltungsgesellschaften wird limitiert auf 20 % der Jahreszinserträge und Euro 2 Mio. p.m. Überschüsse aus dem für den Gründer vorgesehenen Anteil der Zinserträge werden für zukünftige Zinsanteile bis drei Dekaden im Voraus zurückgestellt und verzinst. Richtet der LN dem LG allgemein ein Konto/einen Fonds oder eine sonstige Möglichkeit ein, Guthaben zu hinterlegen, bei dem der LG auch Kaufpreiszahlungen bei Anteilsverkauf an Dritte und sonstige Guthaben hinterlegen bzw. einzahlen kann und bei der eine Verzinsung in Höhe des Zinssatzes für Einlagefazilität oder eine dauerhafte Mindestverzinsung in Höhe von 3,75 % p.a. vereinbart wird, kann der LN verlangen, dass 100 % dieser Zinserträge zu Gunsten des LG, respektive dessen Vermögensverwaltungsgesellschaft ausgeschüttet werden. C.3.25. Kaufkraftindex Der Kaufkraftindex ist eine Kennziffer, mit der sich die Kaufkraft in einer bestimmten Region messen lässt. Regionale Unterschiede und solche zwischen Ländern in Bezug auf die Kaufkraft kann man mit dem Kaufkraftindex angeben. Die maßgebliche Bezugsgröße ist die durchschnittliche Kaufkraft in Deutschland, respektive der deutsche Kaufkraftindex = 100. C.3.26. Knowhow-Transfer Der Lizenzgeber hat in der Vergangenheit ein umfangreiches Knowhow zu möglichen Umsetzungswegen des Immobilientauschs mit Ringtauschalgorithmus entwickelt und dazu ein Gesamtkonzept erschaffen. Im Rahmen dieses Vertrages ist vorgesehen, dass der LG dieses Knowhow im Rahmen seiner Dienstleistung mit dem LN und dessen Unterlizenznehmern teilt. C.3.27. Kundenaccount Endkunden können einen eigenen Kundenaccount innerhalb des Kundenportals des LN registrieren, um ihre (Ring-)Tauschanliegen, respektive ihr Tauschprofil, Gesuch und/oder (Tausch-)Angebot und die eigenen Profilinformationen und weitere Anliegen zu verwalten. Mit einem Kundenaccount geht üblicherweise auch eine Vereinbarung einher, eine erfolgsabhängige Vergütung an das betreuende Unternehmen zu zahlen, wenn ein Kaufvertrag zu Stande kommt.

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Gewinnbeteiligung. Je Dienstleister-Kategorie kann ein Lizenznehmer als Partner 45 % der entstehenden Gewinne der ausgewählten Geschäftsbereiche am Onlinegeschäft der Immotausch GmbH erhalten. Sind zwei Partner an den Gewinnen beteiligt, teilen sich diese beiden Partner 90 % des Gewinns der Onlinesparte dieses Segments in der betreffenden Region. C.3.22. Immobilienservice Immobilienservice im Sinne dieses Vertrages sind Immobilienvermittlungsservices, also Immobilienmakler bzw. institutionelle Immobilienmakler. Explizit ausgenommen sind weitere Marktteilnehmer, die nicht in der Vermittlung von Immobilien gegen Erfolgsprovision tätig sind, sondern den Immobilientausch mit Ringtauschalgorithmus für ihr eigenes Kollektiv nutzen oder Immobilienguthaben tokenisieren möchten und dabei weitestgehend außerhalb des Immobilienvermittlungsgeschäftes agieren (Wohnbaugesellschaften, Wohnungsbaugenossenschaften, Immobiliengesellschaften, Immobilienaktiengesellschaften, Fonds, Immobilienfonds, REITs, Immobilien- und (Klein-)Anzeigenportale). C.3.23. Immobilientausch mit Ringtauschalgorithmus Der Immobilientausch mit Ringtauschalgorithmus ist die Nutzung des Ringtauschalgorithmus innerhalb der Immobilienbranche. Auf die Frage: verrät der Ringtauschalgorithmus, wer der geeignete Interessent ist, um im Ringtausch die Wunschimmobilie zu erhalten. Link zum Erklärvideo: xxxxx://xxxxx.xx/xXxxXXXxXxX C.3.24. Kapitalabruf-Konten Ist der LN ein Kreditinstitut, gilt folgende Regelung für Kapitalanforderungen (Capital Calls): Der LG kann für sämtliche Zahlungen des LN als Zahlungsweise Capital Calls verlangen. Dazu wird ein gebührenfreies Konto beim LN mit Verzinsung des Guthabens durch den LN auf den Namen des LG oder auf eine oder mehrere vom LG zu benennenden (Vermögensverwaltungs-)Gesellschaften eingerichtet. Sich ergebende positive Zinserträge werden einer oder mehreren vom LG zu benennenden Vermögensverwaltungsgesellschaften des LG und/oder des Gründers gutgeschrieben. Der Anteil an Zinserträgen zu Gunsten des Gründers, respektive dessen Vermö- gensverwaltungsgesellschaften wird limitiert auf 20 % der Jahreszinserträge und Euro 2 Mio. p.m. Überschüsse aus dem für den Gründer vorgesehenen Anteil der Zinserträge werden für zukünftige Zinsanteile bis drei Dekaden im Voraus zurückgestellt und verzinst. Richtet der LN dem LG allgemein ein Konto/einen Fonds oder eine sonstige Möglichkeit ein, Guthaben zu hinterlegen, bei dem der LG auch Kaufpreiszahlungen bei Anteilsverkauf an Dritte und sonstige Guthaben hinterlegen bzw. einzahlen kann und bei der eine Verzinsung in Höhe des Zinssatzes für Einlagefazilität oder eine dauerhafte Mindestverzinsung in Höhe von 3,75 % p.a. vereinbart wird, kann der LN verlangen, dass 100 % dieser Zinserträge zu Gunsten des LG, respektive dessen Vermögensverwaltungsgesellschaft ausgeschüttet werden. C.3.25. Kaufkraftindex Der Kaufkraftindex ist eine Kennziffer, mit der sich die Kaufkraft in einer bestimmten Region messen lässt. Regionale Unterschiede und solche zwischen Ländern in Bezug auf die Kaufkraft kann man mit dem Kaufkraftindex angeben. Die maßgebliche Bezugsgröße ist die durchschnittliche Kaufkraft in Deutschland, respektive der deutsche Kaufkraftindex = 100. C.3.26C.3.25. Knowhow-Transfer Der Lizenzgeber hat in der Vergangenheit ein umfangreiches Knowhow zu möglichen Umsetzungswegen des Immobilientauschs mit Ringtauschalgorithmus entwickelt und dazu ein Gesamtkonzept erschaffen. Im Rahmen dieses Vertrages ist vorgesehen, dass der LG dieses Knowhow im Rahmen seiner Dienstleistung mit dem LN und dessen Unterlizenznehmern teilt. C.3.27C.3.26. Kundenaccount Endkunden können einen eigenen Kundenaccount innerhalb des Kundenportals des LN registrieren, um ihre (Ring-)Tauschanliegen, respektive ihr Tauschprofil, Gesuch und/oder (Tausch-)Angebot und die eigenen Profilinformationen und weitere Anliegen zu verwalten. Mit einem Kundenaccount geht üblicherweise auch eine Vereinbarung einher, eine erfolgsabhängige Vergütung an das betreuende Unternehmen zu zahlen, wenn ein Kaufvertrag zu Stande kommt.

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