Gewährleistung bei Sachmängeln. (1) Die vereinbarte Beschaffenheit richtet sich nach Ziff. 3. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung seitens ge- nua stellen keine Beschaffenheitsanga- ben bezüglich der vertraglichen Lieferun- gen oder Leistungen dar. Garantien im Sinne eines Garantieversprechens oder einer Zusicherung im rechtlichen Sinn lie- gen nur vor, wenn diese ausdrücklich als „Garantie“ oder „Zusicherung“ bezeichnet und schriftlich vereinbart werden. Garan- tien richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen im Angebot und nach Ziff. 9. Darüber hinaus gehende Garan- tien gewährt genua nicht. (2) genua leistet bei Vorliegen eines Sach- mangels nach eigenem Ermessen Nach- besserung oder Ersatzlieferung. Im Falle einer Ersatzlieferung ist der Kunde ver- pflichtet, die mangelhafte Ware zurückzu- senden. genua ist ebenfalls berechtigt, dem Kun- den aufzuzeigen, wie Fehler umgangen werden können. Ein solches Vorgehen ist als Nachbesserung i.S.v. Abs. 2 zu wer- ten. (3) Kann der Mangel nicht innerhalb einer an- gemessenen Frist behoben werden oder schlägt eine Nachbesserung zweimal fehl, kann der Kunde nach Xxxx eine Min- derung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Eine Nachbes- serung schlägt erst dann fehl, wenn ge- nua erfolglos hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde oder wenn die Nach- besserung für den Kunden unzumutbar ist. Ein Rücktritts- oder Kündigungsrecht kann nur bei erheblichen Mängeln gel- tend gemacht werden. (4) Der Kunde ist verpflichtet, die Xxxx auf offensichtliche Mängel sofort zu überprü- fen. Diese sind innerhalb von zwei Wo- chen schriftlich unter genauer Beschrei- bung des Fehlers zu rügen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleis- tungsanspruches ausgeschlossen. Män- gel, die erst zu einem späteren Zeitpunkt erkennbar sind, müssen zwei Wochen nach Entdeckung gerügt werden. (5) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Gefahrenübergang. (6) genua übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die in der Ware integrierten Sicherheitsmechanismen für Unbefugte gegenwärtig und künftig unüberwindbar sind, insbesondere dafür, dass Ver- schlüsselungscodes nicht durch Dritte entschlüsselt werden können. (7) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf etwaige Mängel, die auf äußeren, von genua nicht beeinflussbaren Umständen beruhen. Insbesondere haftet genua nicht für Mängel, die auf ein Verhalten des Kunden, seiner Vertreter und Erfüllungs- gehilfen oder Dritter zurückzuführen sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung bei Sachmängeln. (1) Die vereinbarte Beschaffenheit richtet sich nach Ziff26.1basysKom gewährleistet, dass die erstellte Software und Dokumentation keine Sachmängel aufweist. 3. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung seitens ge- nua stellen keine Beschaffenheitsanga- ben bezüglich der vertraglichen Lieferun- gen oder Leistungen dar. Garantien im Sinne eines Garantieversprechens oder einer Zusicherung im rechtlichen Sinn lie- gen nur Ein Sachmangel liegt vor, wenn diese ausdrücklich als „Garantie“ oder „Zusicherung“ bezeichnet und schriftlich vereinbart werden. Garan- tien richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen die erstellte Software die im Angebot Projektvertrag und fachlichen Feinspezifikation vereinbarte Beschaffenheit nicht aufweist und sich zu der vertraglich vereinbarten Verwendung nicht eignet. 26.2Mängel sind vom Kunden in nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren und basysKom möglichst schriftlich und unverzüglich nach Ziffihrer Entdeckung anzuzeigen. 926.3Während der Gewährleistungsfrist wird basysKom bei vom Kunden gemeldeten Mängeln nach ihrer Xxxx unverzüglich kostenlos Nacherfüllung leisten, indem sie die Mängel beseitigt oder die Software neu liefert. Darüber hinaus gehende Garan- tien gewährt genua nicht.
(2) genua leistet bei Vorliegen eines Sach- mangels nach eigenem Ermessen Nach- besserung 26.4Die Mängelbeseitigung durch basysKom kann auch durch telefonische, schriftliche oder Ersatzlieferungelektronische Handlungsanweisungen an den Kunden erfolgen. Im Falle 26.5Ist basysKom mit der Nacherfüllung innerhalb einer Ersatzlieferung angemessenen Frist, die mindestens zwei Nachbesserungsversuche ermöglicht, nicht erfolgreich, ist der Kunde ver- pflichtetberechtigt, basysKom eine angemessene letzte Nachfrist zu setzen, die mangelhafte Ware zurückzu- sendenmindestens zwei weitere Nachbesserungsversuche ermöglicht. genua Ist basysKom auch innerhalb dieser letzten Nachfrist nicht erfolgreich, ist ebenfalls berechtigt, dem Kun- den aufzuzeigen, wie Fehler umgangen werden können. Ein solches Vorgehen ist als Nachbesserung i.S.v. Abs. 2 zu wer- ten.
(3) Kann der Mangel nicht innerhalb einer an- gemessenen Frist behoben werden oder schlägt eine Nachbesserung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Xxxx eine Min- derung des Kaufpreises verlangen zur Minderung der Vergütung oder zum Rücktritt vom Vertrag zurücktretenberechtigt. Eine Nachbes- serung schlägt erst dann fehlDas Abwarten von Fristen und Fristsetzungen durch den Kunden ist entbehrlich, wenn ge- nua erfolglos hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung diese dem Kunden nicht mehr zumutbar ist, insbesondere, wenn basysKom die Nacherfüllung endgültig und ernsthaft verweigert hat. Neben dem Rücktritt und der Minderung kann der Kunde, wenn basysKom ein Verschulden trifft, Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde oder wenn die Nach- besserung für den Kunden unzumutbar istAufwendungsersatz unter Beachtung der allgemeinen Haftungsbegrenzung gem. Ein Rücktritts- oder Kündigungsrecht kann Ziffer 7, Teil A dieser AGB geltend machen. Das Recht zum Rücktritt und Schadensersatz an Stelle der ganzen Leistung besteht nur bei erheblichen Mängeln gel- tend gemacht werden.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, die Xxxx auf offensichtliche Mängel sofort zu überprü- fenMängeln. Diese sind innerhalb von zwei Wo- chen schriftlich unter genauer Beschrei- bung des Fehlers zu rügen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleis- tungsanspruches ausgeschlossen. Män- gel, die erst zu einem späteren Zeitpunkt erkennbar sind, müssen zwei Wochen nach Entdeckung gerügt werden.
(5) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Gefahrenübergang.
(6) genua übernimmt keine Gewährleistung dafür26.6Soweit sich herausstellt, dass die in der Ware integrierten Sicherheitsmechanismen für Unbefugte gegenwärtig und künftig unüberwindbar sind, insbesondere dafür, dass Ver- schlüsselungscodes ein vom Kunden gemeldeter Mangel tatsächlich nicht durch Dritte entschlüsselt werden können.
(7) Die Gewährleistung erstreckt sich besteht bzw. nicht auf etwaige Mängeldie erstellte Software zurückzuführen ist, die auf äußerenist basysKom berechtigt, den mit der Analyse und sonstiger Bearbeitung entstandenen Aufwand mit dem im Projektvertrag vereinbarten Vergütungssatz, andernfalls gem. der aktuellen Preisliste von genua nicht beeinflussbaren Umständen beruhen. Insbesondere haftet genua nicht für Mängel, die auf ein Verhalten des Kunden, seiner Vertreter und Erfüllungs- gehilfen oder Dritter zurückzuführen sindbasysKom gegenüber dem Kunden abzurechnen.
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Samples: General Terms and Conditions
Gewährleistung bei Sachmängeln. (1) Die 6.1 Grundlage unserer Mangelhaftung ist die vereinbarte Beschaffenheit richtet gemäß Pflichtenheft. Es gelten zudem die dem Kunden mitgeteilten inhaltlichen Einschränkungen der Systeme in Bezug auf Betriebsstunden.
6.2 Bei Vorliegen von Mängeln ist die Gewährleistung, sofern sich nicht aus Ziffer 6.6 etwas anderes ergibt, auf das Recht auf Nacherfüllung beschränkt. In diesem Fall ist L-TRIS nach Ziffihrer Xxxx zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung bzw. 3-leistung berechtigt. Öffentliche ÄußerungenDas Recht zur Selbstvornahme ist ausgeschlossen.
6.3 Eine vom Kunden zu setzende Frist zur Nacherfüllung muss mindestens vier Wochen betragen und hat schriftlich zu erfolgen. Die Nacherfüllung gilt erst dann als fehlgeschlagen, Anpreisungen wenn drei Versuche erfolglos geblieben sind. L-TRIS kann die Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
6.4 Rücksendungen zum Zwecke der Nacherfüllung dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung von L-TRIS erfolgen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht erst mit der Übergabe an L-TRIS an deren Geschäftssitz auf L- TRIS über. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten), trägt L-TRIS, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, kann L-TRIS die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen.
6.5 Im Fall der Ersatzlieferung zum Zwecke der Nacherfüllung, hat der Kunde die gelieferte Sache zurückzugewähren.
6.6 Ist L-TRIS zur Nacherfüllung nicht bereit oder Werbung seitens ge- nua stellen keine Beschaffenheitsanga- ben bezüglich nicht in der vertraglichen Lieferun- gen Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die L-TRIS zu vertreten hat, oder Leistungen dar. Garantien schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde im Sinne eines Garantieversprechens oder einer Zusicherung im rechtlichen Sinn lie- gen nur Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt berechtigt. Dies gilt nicht bei unerheblichen Mängeln. Ein solcher unerheblicher Mangel liegt dann vor, wenn diese ausdrücklich als „Garantie“ oder „Zusicherung“ bezeichnet und schriftlich vereinbart werdender Mängelbeseitigungsaufwand einen Betrag von 5% des Auftragswertes nicht überschreitet. Garan- tien richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen im Angebot und nach Ziff. 9. Darüber hinaus gehende Garan- tien gewährt genua nicht.In diesem Fall steht dem
(2) genua leistet bei Vorliegen eines Sach- mangels nach eigenem Ermessen Nach- besserung oder Ersatzlieferung. 6.7 Im Falle einer Ersatzlieferung ist von Veränderungen am Vertragsgegenstand, die der Kunde ver- pflichtet, die mangelhafte Ware zurückzu- senden. genua ist ebenfalls berechtigt, dem Kun- den aufzuzeigen, wie Fehler umgangen werden können. Ein solches Vorgehen ist als Nachbesserung i.S.v. Abs. 2 zu wer- ten.ohne vorherige Zustimmung von L-TRIS selbst vornimmt
(3) Kann der Mangel nicht innerhalb einer an- gemessenen Frist behoben werden oder schlägt eine Nachbesserung zweimal fehl, kann der Kunde nach Xxxx eine Min- derung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Eine Nachbes- serung schlägt erst dann fehl, wenn ge- nua erfolglos hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde oder wenn die Nach- besserung für den Kunden unzumutbar ist. Ein Rücktritts- oder Kündigungsrecht kann nur bei erheblichen Mängeln gel- tend gemacht werden.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, die Xxxx auf offensichtliche Mängel sofort zu überprü- fen. Diese sind innerhalb von zwei Wo- chen schriftlich unter genauer Beschrei- bung des Fehlers zu rügen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleis- tungsanspruches ausgeschlossen. Män- gel, die erst zu einem späteren Zeitpunkt erkennbar sind, müssen zwei Wochen nach Entdeckung gerügt werden.
(5) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Gefahrenübergang.
(6) genua übernimmt 6.8 Darüber hinaus bestehen keine Gewährleistung dafür, dass die in der Ware integrierten Sicherheitsmechanismen für Unbefugte gegenwärtig und künftig unüberwindbar sind, insbesondere dafür, dass Ver- schlüsselungscodes nicht durch Dritte entschlüsselt werden können.
(7) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf etwaige Mängel, die auf äußeren, von genua nicht beeinflussbaren Umständen beruhen. Insbesondere haftet genua nicht Gewährleistungsansprüche für Mängel, die auf ein Verhalten welche durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Inbetriebsetzung, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, übermäßige Beanspruchung und nicht ordnungsgemäße Wartung des Kunden, seiner Vertreter und Erfüllungs- gehilfen Vertragsgegenstandes sowie durch Änderungen an dem Vertragsgegenstand durch den Kunden oder Dritter zurückzuführen in dessen Auftrag durch Dritte ohne ausdrückliches Einverständnis der L-TRIS entstanden sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung bei Sachmängeln. 3.7.1 Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass Funktionsstörungen der Mietsoftware auch bei größter Sorgfalt nicht ausgeschlossen werden können.
3.7.2 GRAITEC gewährleistet, dass die Mietsoftware frei von Sachmängeln ist. GRAITEC haftet nicht für Sachmängel, die auf einer fehlerhaften Anwendung der Mietsoftware oder darauf beruhen, dass die Voraussetzungen zum Einsatz der Mietsoftware nach Ziffer 3.6.2 nicht oder nicht vollständig durch den Kunden geschaffen worden sind, Software Dritter, die nicht über GRAITEC bezogen wird, einen Mangel aufweist, die Mietsoftware in einer falschen Systemumgebung eingesetzt wird oder die aus vom Kunden vorgenommenen Änderungen oder Ergänzungen der Mietsoftware oder der Systemumgebung sowie verbundener Software, insbesondere Software Dritter, nach Installa- tion der Mietsoftware resultieren. Etwas anderes gilt nur, soweit der Kunde nachweist, dass die Sachmängel bereits bei Überlassung der Mietsoftware vorlagen und mit vorstehend benannten Umständen in keinem ursächlichen Zusammenhang stehen oder der Kunde zu den betreffenden Änderungen der Mietsoftware, insbesondere bei Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts von Mängeln nach § 536a Abs. 2 BGB berechtigt ist und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvoll- ziehbar dokumentiert werden. Mängelansprüche bestehen auch nicht bei einer unerheblichen Ab- weichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder einer unerheblichen Beeinträchtigung der Ge- brauchstauglichkeit der Mietsoftware.
3.7.3 Im Rahmen der Instandsetzung ist GRAITEC berechtigt, nach Xxxx von GRAITEC den Mangel durch Beseitigung des Mangels (1) Die vereinbarte Beschaffenheit richtet sich nach Ziff„Nachbesserung“), ggf. 3mehrfach, oder Ersatzleistung zu behe- ben oder zu umgehen. Öffentliche ÄußerungenDas Recht von GRAITEC, Anpreisungen oder Werbung seitens ge- nua stellen keine Beschaffenheitsanga- ben bezüglich die gewählte Art der vertraglichen Lieferun- gen oder Leistungen darNacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Garantien GRAITEC ist im Sinne eines Garantieversprechens oder einer Zusicherung im rechtlichen Sinn lie- gen nur vor, wenn diese ausdrücklich als „Garantie“ oder „Zusicherung“ bezeichnet und schriftlich vereinbart werden. Garan- tien richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen im Angebot und nach Ziff. 9. Darüber hinaus gehende Garan- tien gewährt genua nicht.
(2) genua leistet bei Vorliegen eines Sach- mangels nach eigenem Ermessen Nach- besserung oder Ersatzlieferung. Im Falle einer Ersatzlieferung ist Rahmen der Kunde ver- pflichtet, die mangelhafte Ware zurückzu- senden. genua ist ebenfalls Män- gelbeseitigung unter Beibehaltung des vertraglich vorgesehenen Funktionsumfangs berechtigt, dem Kun- Kunden zur Instandsetzung Programmaktualisierungen zu überlassen, die den aufzuzeigengerügten Man- gel nicht mehr enthalten, wie Fehler umgangen werden könnensoweit dies dem Kunden zumutbar ist. Ein solches Vorgehen Der Kunde darf eine Mietminde- rung nicht durch Abzug von der vereinbarten Miete durchsetzen; es sei denn das Minderungsrecht ist als Nachbesserung i.S.vunbestritten oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt. Abs. 2 zu wer- tenDas Recht zur Minderung erstreckt sich nur auf die jeweils mangelhafte Funktionalität der Mietsoftware.
(3) Kann der Mangel nicht innerhalb einer an- gemessenen Frist behoben werden oder schlägt eine Nachbesserung zweimal fehl, kann der Kunde nach Xxxx eine Min- derung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Eine Nachbes- serung schlägt erst dann fehl, wenn ge- nua erfolglos hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde oder wenn die Nach- besserung für den Kunden unzumutbar ist. Ein Rücktritts- oder Kündigungsrecht kann nur bei erheblichen Mängeln gel- tend gemacht werden.
(4) 3.7.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Xxxx auf offensichtliche Mängel sofort Mietsoftware unverzüglich nach Verfügbarmachung zu überprü- fen. Diese sind innerhalb von zwei Wo- chen untersuchen und erkannte Sachmängel schriftlich unter genauer Beschrei- bung Beschreibung des Fehlers zu rügen. Andernfalls Im Übri- gen ist jeder Kunde verpflichtet, GRAITEC unverzüglich nach erstmaliger Kenntnis von einem Sachmangel zu unterrichten und ihr nachprüfbare Unterlagen über Art und Auftreten des behaup- teten Xxxxxxxxxxx zur Verfügung zu stellen (hierzu im Übrigen auch Ziffer 2.3.2). Der Kunde hat darüber hinaus die Geltendmachung des Gewährleis- tungsanspruches ausgeschlossen. Män- gelPflicht, die erst bei der Eingrenzung von Fehlern ernsthaft und nach besten Kräften mitzuwirken sowie GRAITEC Zugriff auf seine IT-Systeme zu einem späteren Zeitpunkt erkennbar sind, müssen zwei Wochen nach Entdeckung gerügt werdenverschaffen und deren Anweisungen zur Fehlerbehebung zu befolgen.
(5) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Gefahrenübergang.
(6) genua übernimmt keine Gewährleistung dafür3.7.5 Stellt sich bei Überprüfung des gemeldeten Mangels heraus, dass die in kein gewährleistungspflichtiger Mangel der Ware integrierten Sicherheitsmechanismen für Unbefugte gegenwärtig und künftig unüberwindbar sindMietsoftware vorliegt, kann GRAITEC vom Kunden Ersatz der nachweislich angefalle- nen Kosten des Mängelbeseitigungsverlangens verlangen, insbesondere dafürPrüf- und Transportkos- ten, dass Ver- schlüsselungscodes es sei denn das Fehlen eines zur Instandsetzung verpflichtenden Mangels war für den Kunden nicht erkennbar. Dies gilt insbesondere bei fehlerhafter Bedienung durch Dritte entschlüsselt werden könnenden Kunden.
(7) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf etwaige Mängel, die auf äußeren, von genua nicht beeinflussbaren Umständen beruhen. Insbesondere haftet genua nicht für Mängel, die auf ein Verhalten des Kunden, seiner Vertreter und Erfüllungs- gehilfen oder Dritter zurückzuführen sind.
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Gewährleistung bei Sachmängeln. (1) Die vereinbarte Beschaffenheit richtet sich nach Ziff35.1basysKom gewährleistet, dass die Standardsoftware und Dokumentation keine Sachmängel aufweist. 3. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung seitens ge- nua stellen keine Beschaffenheitsanga- ben bezüglich der vertraglichen Lieferun- gen oder Leistungen dar. Garantien im Sinne eines Garantieversprechens oder einer Zusicherung im rechtlichen Sinn lie- gen nur Ein Sachmangel liegt vor, wenn diese ausdrücklich als „Garantie“ oder „Zusicherung“ bezeichnet die Standardsoftware die vertragliche Beschaffenheit nicht aufweist und schriftlich vereinbart werdensich zu der vertraglich vereinbarten Verwendung nicht eignet. Garan- tien richten Die vertragliche Beschaffenheit ergibt sich nach den vertraglichen Vereinbarungen insbesondere aus dem im Angebot Überlassungsvertrag und seiner Anlagen festgehalten Funktionsumfang der Standardsoftware. 35.2Mängel an der Standardsoftware sind vom Kunden in nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren und 35.3Während der Gewährleistungsfrist wird basysKom bei vom Kunden gemeldeten Mängeln nach Ziffihrer Xxxx unverzüglich kostenlos Nacherfüllung leisten, indem sie die Mängel beseitigt oder die Standardsoftware neu liefert. 935.4Die Mängelbeseitigung durch basysKom kann auch durch telefonische, schriftliche oder elektronische Handlungsanweisungen an den Kunden erfolgen. Darüber hinaus gehende Garan- tien gewährt genua nicht.
(2) genua leistet bei Vorliegen eines Sach- mangels nach eigenem Ermessen Nach- besserung oder Ersatzlieferung. Im Falle 35.5Ist basysKom mit der Nacherfüllung innerhalb einer Ersatzlieferung angemessenen Frist, die mindestens zwei Nachbesserungsversuche ermöglicht, nicht erfolgreich, ist der Kunde ver- pflichtetberechtigt, basysKom eine angemessene letzte Nachfrist zu setzen, die mangelhafte Ware zurückzu- sendenmindestens zwei weitere Nachbesserungsversuche ermöglicht. genua Ist basysKom auch innerhalb dieser letzten Nachfrist nicht erfolgreich, ist ebenfalls berechtigt, dem Kun- den aufzuzeigen, wie Fehler umgangen werden können. Ein solches Vorgehen ist als Nachbesserung i.S.v. Abs. 2 zu wer- ten.
(3) Kann der Mangel nicht innerhalb einer an- gemessenen Frist behoben werden oder schlägt eine Nachbesserung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Xxxx eine Min- derung des Kaufpreises verlangen zur Minderung der Vergütung oder zum Rücktritt vom Vertrag zurücktretenberechtigt. Eine Nachbes- serung schlägt erst dann fehlDas Abwarten von Fristen und Fristsetzungen durch den Kunden ist entbehrlich, wenn ge- nua erfolglos hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung diese dem Kunden nicht mehr zumutbar ist, insbesondere, wenn basysKom die Nacherfüllung endgültig und ernsthaft verweigert hat. Neben dem Rücktritt und der Minderung kann der Kunde, wenn basysKom ein Verschulden trifft, Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde oder wenn die Nach- besserung für den Kunden unzumutbar istAufwendungsersatz unter Beachtung der allgemeinen Haftungsbegrenzung gem. Ein Rücktritts- oder Kündigungsrecht kann Ziffer 8 in Teil A dieser AGB geltend machen. Das Recht zum Rücktritt und Schadensersatz an Stelle der ganzen Leistung besteht nur bei erheblichen Mängeln gel- tend gemacht werden.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, die Xxxx auf offensichtliche Mängel sofort zu überprü- fenMängeln. Diese sind innerhalb von zwei Wo- chen schriftlich unter genauer Beschrei- bung des Fehlers zu rügen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleis- tungsanspruches ausgeschlossen. Män- gel, die erst zu einem späteren Zeitpunkt erkennbar sind, müssen zwei Wochen nach Entdeckung gerügt werden.
(5) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Gefahrenübergang.
(6) genua übernimmt keine Gewährleistung dafür35.6Soweit sich herausstellt, dass die in der Ware integrierten Sicherheitsmechanismen für Unbefugte gegenwärtig und künftig unüberwindbar sind, insbesondere dafür, dass Ver- schlüsselungscodes ein vom Kunden gemeldeter Mangel tatsächlich nicht durch Dritte entschlüsselt werden können.
(7) Die Gewährleistung erstreckt sich besteht bzw. nicht auf etwaige Mängeldie überlassene Standardsoftware zurückzuführen ist, die auf äußerenist basysKom berechtigt, den mit der Analyse und sonstiger Bearbeitung entstandenen Aufwand mit dem im Überlassungsvertrag vereinbarten Vergütungssatz, andernfalls gem. der aktuellen Preisliste von genua nicht beeinflussbaren Umständen beruhen. Insbesondere haftet genua nicht für Mängel, die auf ein Verhalten des Kunden, seiner Vertreter und Erfüllungs- gehilfen oder Dritter zurückzuführen sind.basysKom gegenüber dem
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