Gewährleistung, Haftung und Verjährung Musterklauseln

Gewährleistung, Haftung und Verjährung. 1. DIZ gewährleistet hiermit innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen nach der Bereitstellung, dass das Material frei von etwaigen Fehlern und Mängeln ist. Bei Nichteinhaltung der im Vorsatz genannten Gewährleistung besteht die einzige und ausschließliche Abhilfe bei etwaigen Fehlern im Austausch des betreffenden Materials oder, nach Ermessen von DIZ, in der Rückerstattung der vom Besteller gezahlten Nutzungsgebühr.
Gewährleistung, Haftung und Verjährung. 1. Der Abnehmer hat jede Lieferung sofort nach Empfang sorgfältig und vollständig zu untersuchen. Bei der Untersuchung erkennbare Mängel und Fehlbestände müssen innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware schriftlich gerügt werden. Anderenfalls gilt die gesamte Lieferung insoweit als genehmigt. Zeigt sich später ein bei der anfänglichen Untersuchung nicht erkennbarer Mangel, so hat uns der Abnehmer davon unter Einhaltung der gleichen Frist unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
Gewährleistung, Haftung und Verjährung. 7.1. XXXXXXXX gewährt für elektrische und mechanische Bauteile eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren für den nicht gewerblichen Einsatz; bei gewerblichem Einsatz besteht eine Gewährleistung von 1 Jahr, beginnend ab dem Erwerb des Endverbrauchers/Käufers. XXXXXXX weist ausdrücklich darauf hin, dass nicht alle Artikel des Sortiments für den gewerblichen Einsatz bestimmt sind. Treten innerhalb der oben genannten Fristen ( abhängig von gewerblicher oder nicht gewerblicher Nutzung ) Mängel auf, welche nicht auf im Punkt „Bestimmungen“ angeführten Ausschlussdetails beruhen, so wird XXXXXXXX nach eigenem Ermessen das Gerät reparieren oder ersetzen. Damit die Berechtigung des Gewährleistungsanspruches überprüft werden kann, muss der Käufer seinen Händler kontaktieren und einen möglichen Gewährleistungsanspruch anmelden. Der Händler – als direkter Geschäftspartner von XXXXXXXX - meldet schriftlich den aufgetretenen Mangel am Gerät an HOLZMANN. Bei berechtigtem Gewährleistungsanspruch wird das Gerät beim Händler von HOLZMANN abgeholt oder vom Händler an HOLZMANN gesandt. Retoursendungen ohne vorheriger Abstimmung mit HOLZMANN werden nicht akzeptiert und können nicht angenommen werden. Jede Retoursendung muss mit einer von XXXXXXXX übermittelten RMA-Nummer ( Return Merchandise Authorization oder auch Return Material Authorization ) versehen werden, da ansonsten eine Warenannnahme und Reklamations- und Retourenbearbeitung durch XXXXXXXX nicht möglich ist. Es gelten folgende Bestimmungen zur Gewährleistung:
Gewährleistung, Haftung und Verjährung. Falls die Anlage aus Gründen, die CARBO zu vertreten hat, mehr als zwei Tage ununterbrochen stillsteht, wird XXXXX dem Kunden für die Stillstandzeiten nach Ablauf einer zweitägigen Karenzzeit eine anteilige Gutschrift auf das nach Ziffer 2 des Mietvertrages geschuldete Entgelt erteilen. Schadensersatzansprüche wegen Stillstands und sonstiger Mängel der Anlage, sowie mangelnder Reinheit des Stickstoffs sind ausgeschlossen, soweit CARBO nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haftet CARBO auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Alle Ansprüche gegen CARBO verjähren 6 Monate nach Ihrer Entstehung.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.