Common use of Gewährleistung, Sachmängel Clause in Contracts

Gewährleistung, Sachmängel. Für die Funktion von Hard- und Softwareprodukten innerhalb einer IT-Infrastruktur übernimmt der Lieferer die Gewährleistung nur für die von ihm gelieferten Produkte. Die Wiederherstellung von Anwendungs- und Betriebssystemsoftware, sowie Datenreorganisation, sind generell nicht Bestandteil der Gewährleistung. Die Geltendmachung offensichtlicher Mängel nach Abnahme ist ausgeschlossen. Im Übrigen leistet der Auftragnehmer Xxxxxx wie folgt: 11.1 Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser die gelieferte Ware unverzüglich untersucht und vorhandene Mängel unverzüglich gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich mitteilt. Die Geltung des § 377 HGB wird vereinbart. Bei verspätet angezeigten Mängeln ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat etwaige Sachmängel in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe der für die Mängelerkennung und -analyse erforderlichen Informationen schriftlich mitzuteilen. Anzugeben sind hierbei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkung der Störung. 11.2 Rechtzeitig beanstandete Mängel verpflichten den Auftragnehmer zur Nachbesserung oder Neulieferung der mangelbehafteten Teile. Ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung verpflichtet, kann er diese nach eigener Xxxx durch Beseitigung des Mangels oder Neulieferung beseitigen. Die im Falle eines Mangels ggfls. erforderliche Rücksendung der Ware an den Auftragnehmer kann nur mit dem vorherigen Einverständnis des Auftragnehmers erfolgen. Rücksendungen, die ohne das vorherige Einverständnis des Auftragnehmers erfolgen, werden vom Auftragnehmer nicht angenommen. In diesem Fall trägt der Auftraggeber die Kosten der sich aus der Annahmeverweigerung ergebenden Rücksendung. 11.3 Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend. 11.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt für neu hergestellte Sachen 12 Monate und beginnt mit dem Übergang der Gefahr auf den Auftraggeber. Für gebrauchte Gegenstände ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Im Rahmen der Gewährleistung behebt der Auftragnehmer kostenlos tatsächliche Mängel, die der Auftraggeber in nachvollziehbarer Form schriftlich mitgeteilt hat. Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach Xxxx des Auftragnehmers durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung eines Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Die Nutzungsentschädigung wird grundsätzlich aufgrund einer degressiven Abschreibung über einen Nutzungszeitraum von 3 Jahren berechnet. Den Vertragspartnern wird das Recht eingeräumt, einen längeren oder kürzeren Nutzungszeitraum nachzuweisen. Schlägt eine Nacherfüllung fehl, so kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer schriftlich eine letzte Frist von mindestens 4 Wochen setzen, innerhalb der der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nachzukommen hat. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber nach seiner Xxxx Minderung des Preises verlangen, vom Vertrag zurücktreten und bei Vorliegen von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschulden vom Auftragnehmer Schadensersatz entsprechend § 15 verlangen. 11.5 Weitere Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Xxxxxxx, die nicht an dem Vertragsgegenstand selbst entstanden sind. Das gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit gehaftet wird. 11.6 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Auftraggeber oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, steht der Auftragnehmer ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne Einwilligung des Auftragnehmers vorgenommenen Änderungen des Auftraggebers oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Auftraggeber gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Auftraggeber die Kosten der Untersuchung, es sei denn, er hätte auch bei pflichtgemäßer Untersuchung des Fehlers, z.B. durch vorherige Einsicht in ein Handbuch, diesen nicht vermeiden können. 11.7 Bei Bestehen von Mängeln wird der Auftragnehmer den beanstandeten Vertragsgegenstand nach Xxxx des Auftragnehmers am Sitz des Auftragnehmers oder am Sitz des Auftraggebers reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Auftraggeber repariert werden kann, trägt der Auftragnehmer die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei vertragsgemäßer Nutzung eingesetzt werden sollte. Ist nichts vereinbart, schuldet der Auftragnehmer allenfalls die Reparatur am Sitz des Auftraggebers. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Auftraggeber die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Auftraggeber. 11.8 Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt der Auftraggeber. 11.9 Die Beseitigung vom Auftraggeber festgestellter Mängel obliegt einzig dem Auftragnehmer. Kosten für vom Auftraggeber mit der Mängelbeseitigung beauftragter Dritter gehen allein zu Lasten des Auftraggebers. Eine Übernahme dieser Kosten durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen. 11.10 Sofern nicht anders vereinbart stellen Garantien ein Leistungsversprechen dar, die vom jeweiligen Hersteller an den Auftraggeber gegeben werden. Sie begründen daher für den Auftragnehmer keinerlei Verpflichtung. Der Auftraggeber ist daher selbst verpflichtet, auf seine Kosten die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Ansprüche aus solchen Garantien zu überprüfen und durchzusetzen. Der Auftragnehmer erklärt sich jedoch bereit, notwendige Maßnahmen im Auftrag und für Rechnung des Auftraggebers durchzuführen. Der Auftragnehmer hat Xxxxxxxxxx der Lieferung, die er von Dritten bezieht und unverändert an den Auftraggeber weiterliefert, nicht zu vertreten. Er ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Kaufvertrages seinerzeit den Liefergegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt hiervon unberührt. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn er zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; eine u.U. bereits erhaltene -entsprechende- Gegenleistung wird er unverzüglich erstatten. 11.11 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer zur Verrichtung der beauftragten Arbeiten einzusetzen.

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Gewährleistung, Sachmängel. Für die Funktion von Hard- und Softwareprodukten innerhalb einer IT-Infrastruktur übernimmt 8.1 Bei werkvertraglichen Leistungen gewährleistet der Lieferer die Gewährleistung nur für die von ihm gelieferten Produkte. Die Wiederherstellung von Anwendungs- und Betriebssystemsoftware, sowie Datenreorganisation, sind generell nicht Bestandteil der Gewährleistung. Die Geltendmachung offensichtlicher Mängel nach Abnahme ist ausgeschlossen. Im Übrigen leistet der Auftragnehmer Xxxxxx wie folgt: 11.1 Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers setzen vorausAuftragneh- mer, dass dieser die gelieferte Ware unverzüglich untersucht im Angebot vereinbarten Leistungsmerkmale erfüllt sind und vorhandene Mängel unverzüglich gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich mitteilt. Die Geltung des § 377 HGB wird vereinbart. Bei verspätet angezeigten Mängeln ist die Gewährleistung ausgeschlossenLeistungsgegenstand entsprechen. Der Auftraggeber hat etwaige Sachmängel in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe der für die Mängelerkennung und -analyse erforderlichen Informationen schriftlich mitzuteilen. Anzugeben sind hierbei insbesondere die ArbeitsschritteAuftragnehmer wird Gewährleistungsmängel, die zum Auftreten der Störung geführt habenvom Auftraggeber in schriftlicher Form gemeldet wurden, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkung der Störung. 11.2 Rechtzeitig beanstandete Mängel verpflichten den Auftragnehmer zur Nachbesserung oder Neulieferung der mangelbehafteten Teile. Ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung verpflichtet, kann er diese nach eigener Xxxx durch Beseitigung des Mangels oder Neulieferung beseitigen. Die im Falle eines Mangels ggflsGewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme (Ziffer 2.3) und beträgt 12 Monate. erforderliche Rücksendung der Ware an den Auftragnehmer kann nur mit dem vorherigen Einverständnis des Auftragnehmers erfolgen. RücksendungenFür Verbraucher und für Leistungen, die ohne das vorherige Einverständnis des Auftragnehmers erfolgenein Bauwerk oder ein Werk zum Gegenstand haben, werden vom Auftragnehmer nicht angenommendessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungs- leistungen hierfür besteht, gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. In diesem Fall trägt der Auftraggeber die Kosten der sich aus der Annahmeverweigerung ergebenden Rücksendung. 11.3 Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend. 11.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt für neu hergestellte Sachen 12 Monate und beginnt mit dem Übergang der Gefahr auf den Auftraggeber. Für gebrauchte Gegenstände ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Im Rahmen der Gewährleistung behebt der Auftragnehmer kostenlos tatsächliche Mängel, die der Auftraggeber in nachvollziehbarer Form schriftlich mitgeteilt hat. Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach Xxxx des Auftragnehmers durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Auftraggeber ist verpflichtet, Xxxxxxx es dem Auftragnehmer diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung eines Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Die Nutzungsentschädigung wird grundsätzlich aufgrund auch nach Setzung einer degressiven Abschreibung über einen Nutzungszeitraum von 3 Jahren berechnet. Den Vertragspartnern wird das Recht eingeräumtangemesse- nen Nachfrist nicht, einen längeren oder kürzeren Nutzungszeitraum nachzuweisen. Schlägt eine Nacherfüllung fehlFehler innerhalb angemessener Zeit zu beseitigen, so kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer schriftlich eine letzte Frist von mindestens 4 Wochen setzen, innerhalb der der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nachzukommen hat. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber nach seiner Xxxx Minderung Herabsetzung des Preises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen, . Bei unerheblichen Fehlern ist jedoch ein Rücktritt vom Vertrag zurücktreten und bei Vorliegen von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschulden vom Auftragnehmer Schadensersatz entsprechend § 15 verlangenausge- schlossen. 11.5 Weitere Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Xxxxxxx8.2 Die Gewährleistung erlischt für solche Programme, die nicht an dem Vertragsgegenstand selbst entstanden sind. Das gilt nicht, soweit der Auf- traggeber ändert oder in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit gehaftet wird. 11.6 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Auftraggeber oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, steht der Auftragnehmer ebenso wenig ein, er sonst wie für Folgen unsachgemäßer und ohne Einwilligung des Auftragnehmers vorgenommenen Änderungen des Auftraggebers oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Auftraggeber gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Auftraggeber die Kosten der Untersuchungeingreift, es sei denn, dass er hätte auch bei pflichtgemäßer Untersuchung des Fehlersnachweist, z.B. durch vorherige Einsicht in ein Handbuch, diesen dass dies für den Fehler nicht vermeiden könnenursächlich ist. 11.7 Bei Bestehen von Mängeln wird der Auftragnehmer den beanstandeten Vertragsgegenstand nach Xxxx des Auftragnehmers am Sitz des Auftragnehmers oder am Sitz des Auftraggebers reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Auftraggeber repariert werden kann, trägt der Auftragnehmer die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei vertragsgemäßer Nutzung eingesetzt werden sollte. Ist nichts vereinbart, schuldet der Auftragnehmer allenfalls die Reparatur am Sitz des Auftraggebers. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Auftraggeber die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Auftraggeber. 11.8 Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt der Auftraggeber. 11.9 Die Beseitigung vom Auftraggeber festgestellter Mängel obliegt einzig dem Auftragnehmer. Kosten für vom Auftraggeber mit der Mängelbeseitigung beauftragter Dritter gehen allein zu Lasten des Auftraggebers. Eine Übernahme dieser Kosten durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen. 11.10 Sofern nicht anders vereinbart stellen Garantien ein Leistungsversprechen dar, die vom jeweiligen Hersteller an den Auftraggeber gegeben werden. Sie begründen daher für den Auftragnehmer keinerlei Verpflichtung. Der Auftraggeber ist daher selbst verpflichtet, auf seine Kosten die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Ansprüche aus solchen Garantien zu überprüfen und durchzusetzen. 8.3 Der Auftragnehmer erklärt sich jedoch bereit, notwendige Maßnahmen im Auftrag und für Rechnung des Auftraggebers durchzuführen. Der Auftragnehmer hat Xxxxxxxxxx der Lieferung, kann die er von Dritten bezieht und unverändert an den Auftraggeber weiterliefert, nicht zu vertreten. Er ist berechtigt vom Vertrag zurückzutretenVergütung seines Aufwandes verlan- gen, soweit er trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Kaufvertrages seinerzeit den Liefergegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt hiervon unberührt. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren undaufgrund einer Fehlermeldung tätig geworden ist, wenn er zurücktreten willnachweist, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; eine u.U. bereits erhaltene -entsprechende- Gegenleistung wird dass er unverzüglich erstattenden Fehler nicht zu vertreten hat. 11.11 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer zur Verrichtung der beauftragten Arbeiten einzusetzen8.4 Bei dienstvertraglichen Leistungen besteht kein Anspruch auf Gewährleistung.

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Gewährleistung, Sachmängel. Für die Funktion 8.1 Die Gewährleistung beträgt 1 Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen seitens Van Beest oder seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren. 8.2 Auf Verlangen von Hard- und Softwareprodukten innerhalb einer IT-Infrastruktur übernimmt der Lieferer die Gewährleistung nur für die von ihm gelieferten Produkte. Die Wiederherstellung von Anwendungs- und Betriebssystemsoftware, sowie Datenreorganisation, sind generell nicht Bestandteil der Gewährleistung. Die Geltendmachung offensichtlicher Mängel nach Abnahme Van Beest ist ausgeschlossen. Im Übrigen leistet der Auftragnehmer Xxxxxx wie folgt: 11.1 Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser die gelieferte Ware unverzüglich untersucht und vorhandene Mängel unverzüglich gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich mitteilt. Die Geltung des § 377 HGB wird vereinbartein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an Van Beest zurückzusenden. Bei verspätet angezeigten Mängeln ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat etwaige Sachmängel in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe der für die Mängelerkennung und -analyse erforderlichen Informationen schriftlich mitzuteilen. Anzugeben sind hierbei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkung der Störung. 11.2 Rechtzeitig beanstandete Mängel verpflichten den Auftragnehmer zur Nachbesserung oder Neulieferung der mangelbehafteten Teile. Ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung verpflichtet, kann er diese nach eigener Xxxx durch Beseitigung des Mangels oder Neulieferung beseitigen. Die im Falle eines Mangels ggfls. erforderliche Rücksendung der Ware an den Auftragnehmer kann nur mit dem vorherigen Einverständnis des Auftragnehmers erfolgen. Rücksendungen, die ohne das vorherige Einverständnis des Auftragnehmers erfolgen, werden vom Auftragnehmer nicht angenommen. In diesem Fall trägt der Auftraggeber berechtigter Mängelrüge vergütet Van Beest die Kosten der sich aus der Annahmeverweigerung ergebenden Rücksendung. 11.3 Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend. 11.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt für neu hergestellte Sachen 12 Monate und beginnt mit dem Übergang der Gefahr auf den Auftraggeber. Für gebrauchte Gegenstände ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Im Rahmen der Gewährleistung behebt der Auftragnehmer kostenlos tatsächliche Mängel, die der Auftraggeber in nachvollziehbarer Form schriftlich mitgeteilt hat. Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach Xxxx des Auftragnehmers durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung eines Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Die Nutzungsentschädigung wird grundsätzlich aufgrund einer degressiven Abschreibung über einen Nutzungszeitraum von 3 Jahren berechnet. Den Vertragspartnern wird das Recht eingeräumt, einen längeren oder kürzeren Nutzungszeitraum nachzuweisen. Schlägt eine Nacherfüllung fehl, so kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer schriftlich eine letzte Frist von mindestens 4 Wochen setzen, innerhalb der der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nachzukommen hat. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber nach seiner Xxxx Minderung des Preises verlangen, vom Vertrag zurücktreten und bei Vorliegen von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschulden vom Auftragnehmer Schadensersatz entsprechend § 15 verlangen. 11.5 Weitere Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Xxxxxxx, die nicht an dem Vertragsgegenstand selbst entstanden sind. Das günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit gehaftet wird. 11.6 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Auftraggeber oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, steht der Auftragnehmer ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne Einwilligung des Auftragnehmers vorgenommenen Änderungen des Auftraggebers oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Auftraggeber gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Auftraggeber die Kosten sich erhöhen, weil der Untersuchung, es sei denn, er hätte auch bei pflichtgemäßer Untersuchung des Fehlers, z.B. durch vorherige Einsicht in ein Handbuch, diesen nicht vermeiden können. 11.7 Bei Bestehen von Mängeln wird der Auftragnehmer den beanstandeten Vertragsgegenstand nach Xxxx des Auftragnehmers am Sitz des Auftragnehmers oder am Sitz des Auftraggebers reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Auftraggeber repariert werden kann, trägt der Auftragnehmer die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, Liefergegenstand sich an dem die Sache bei vertragsgemäßer Nutzung eingesetzt werden sollte. Ist nichts vereinbart, schuldet der Auftragnehmer allenfalls die Reparatur am Sitz des Auftraggebers. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Auftraggeber die Sache an einen einem anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Auftraggeberdem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet. 11.8 Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt 8.3 Bei Sachmängeln der Auftraggebergelieferten Gegenstände ist Van Beest nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Xxxx zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 11.9 Die Beseitigung vom Auftraggeber festgestellter Mängel obliegt einzig 8.4 Beruht der Mangel auf dem Auftragnehmer. Kosten für vom Auftraggeber mit Verschulden von Van Beest, kann der Mängelbeseitigung beauftragter Dritter gehen allein zu Lasten des Auftraggebers. Eine Übernahme dieser Kosten durch Kunde unter den Auftraggeber ist ausgeschlossenin Artikel 9 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen. 11.10 Sofern nicht anders vereinbart stellen Garantien ein Leistungsversprechen dar8.5 Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die vom jeweiligen Van Beest aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird Van Beest nach seiner Xxxx seine Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller an den Auftraggeber gegeben werden. Sie begründen daher für den Auftragnehmer keinerlei Verpflichtung. Der Auftraggeber ist daher selbst verpflichtet, auf seine Kosten die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Ansprüche aus solchen Garantien zu überprüfen und durchzusetzen. Der Auftragnehmer erklärt sich jedoch bereit, notwendige Maßnahmen im Auftrag und oder Lieferanten für Rechnung des Auftraggebers durchzuführen. Der Auftragnehmer hat Xxxxxxxxxx der Lieferung, die er von Dritten bezieht und unverändert Kunden geltend machen oder an den Auftraggeber weiterliefertKunden abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen Van Beest bestehen in einem solchen Fall nur, nicht zu vertretenwenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder – z.B. aufgrund Insolvenz – aussichtslos ist. Er Während der Dauer des Rechtsstreits ist berechtigt vom Vertrag zurückzutretendie Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen Van Beest gehemmt. 8.6 Die Gewährleistung entfällt, soweit er trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Kaufvertrages seinerzeit wenn der Kunde ohne Zustimmung durch Van Beest den Liefergegenstand nicht erhält; ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Verantwortlichkeit bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt hiervon unberührtMängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich über In jedem Fall hat der Kunde die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn er zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; eine u.U. bereits erhaltene -entsprechende- Gegenleistung wird er unverzüglich erstattendurch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 11.11 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer zur Verrichtung der beauftragten Arbeiten einzusetzen8.7 Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.

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Gewährleistung, Sachmängel. 1. Für die Funktion von Hard- Rechte des Kunden bei Sach- und Softwareprodukten innerhalb einer IT-Infrastruktur Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. § 478 BGB). Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausge- schlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unter- nehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 2. Grundlage der Mängelhaftung des Verkäufers ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzel- nen Vertrages sind oder vom Verkäufer (insbesondere in Katalogen) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren. 3. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentli- che Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen), auf die der Kunde den Verkäufer nicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, übernimmt der Lieferer Verkäufer keine Haftung. 4. Der Verkäufer haftet grundsätzlich nicht für Mängel, die Gewährleistung nur für der Kunde bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB). Weiterhin setzen die von ihm gelieferten Produkte. Die Wiederherstellung von Anwendungs- und Betriebssystemsoftware, sowie Datenreorganisation, sind generell nicht Bestandteil der Gewährleistung. Die Geltendmachung offensichtlicher Mängel nach Abnahme ist ausgeschlossen. Im Übrigen leistet der Auftragnehmer Xxxxxx wie folgt: 11.1 Gewährleistungsansprüche Mängelansprü- che des Auftraggebers setzen Kunden voraus, dass dieser er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei Baustoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersu- chung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist dem Verkäufer hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung des Verkäufers für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 5. Ist die gelieferte Ware unverzüglich untersucht und vorhandene Mängel unverzüglich gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich mitteilt. Die Geltung des § 377 HGB wird vereinbart. Bei verspätet angezeigten Mängeln ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat etwaige Sachmängel in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe der für die Mängelerkennung und -analyse erforderlichen Informationen schriftlich mitzuteilen. Anzugeben sind hierbei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkung der Störung. 11.2 Rechtzeitig beanstandete Mängel verpflichten den Auftragnehmer zur Nachbesserung oder Neulieferung der mangelbehafteten Teile. Ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung verpflichtetSache mangelhaft, kann der Verkäufer zunächst wählen, ob er diese nach eigener Xxxx Nacher- füllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Neulieferung beseitigendurch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leistet. Die Das Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. 6. Der Verkäufer ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Falle eines Mangels ggfls. erforderliche Rücksendung der Ware an den Auftragnehmer kann nur mit dem vorherigen Einverständnis Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Auftragnehmers erfolgen. Rücksendungen, die ohne das vorherige Einverständnis des Auftragnehmers erfolgen, werden vom Auftragnehmer nicht angenommen. In diesem Fall trägt der Auftraggeber die Kosten der sich aus der Annahmeverweigerung ergebenden RücksendungKaufpreises zurückzubehalten. 11.3 Für den Fall7. Der Kunde hat dem Verkäufer die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt, gelten insbesondere die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend. 11.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt für neu hergestellte Sachen 12 Monate und beginnt mit dem Übergang der Gefahr auf den Auftraggeber. Für gebrauchte Gegenstände ist die Gewährleistung ausgeschlossenbeanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Rahmen Falle der Gewährleistung behebt Ersatzlieferung hat der Auftragnehmer kostenlos tatsächliche Mängel, Kunde dem Verkäufer die der Auftraggeber in nachvollziehbarer Form schriftlich mitgeteilt hatmangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach Xxxx des Auftragnehmers durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung eines Austauschgegenstandes aus Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache gezogen hatnoch den erneuten Einbau, als Nutzungsentschädigung zu ersetzenwenn der Ver- käufer ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet war. 8. Die Nutzungsentschädigung wird grundsätzlich aufgrund einer degressiven Abschreibung über einen Nutzungszeitraum von 3 Jahren berechnetzum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbeson- dere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Den Vertragspartnern wird das Recht eingeräumtAusbau- und Einbaukos- ten tragen bzw. erstattet der Verkäufer nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, einen längeren oder kürzeren Nutzungszeitraum nachzuweisenwenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Schlägt eine Nacherfüllung fehl, so Andernfalls kann der Auftraggeber Verkäufer vom Kunden die aus dem Auftragnehmer schriftlich eine letzte Frist von mindestens 4 Wochen setzen, innerhalb der der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nachzukommen hat. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber nach seiner Xxxx Minderung des Preises unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, vom Vertrag zurücktreten und bei Vorliegen von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschulden vom Auftragnehmer Schadensersatz entsprechend § 15 verlangen. 11.5 Weitere Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Xxxxxxx, die nicht an dem Vertragsgegenstand selbst entstanden sind. Das gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit gehaftet wird. 11.6 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Auftraggeber oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, steht der Auftragnehmer ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne Einwilligung des Auftragnehmers vorgenommenen Änderungen des Auftraggebers oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Auftraggeber gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Auftraggeber die Kosten der Untersuchung, es sei denn, er hätte auch bei pflichtgemäßer Untersuchung des Fehlersdie fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar. 9. In dringenden Fällen, z.B. durch vorherige Einsicht in ein Handbuchbei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr un- verhältnismäßiger Schäden, diesen nicht vermeiden könnenhat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und vom Verkäufer Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlan- gen. Von einer derartigen Selbstvornahme ist der Verkäufer unverzüglich, nach Möglich- keit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn der Ver- käufer berechtigt wäre, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vor- schriften zu verweigern. 11.7 10. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vor- schriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kauf- preis mindern. Bei Bestehen von Mängeln wird der Auftragnehmer den beanstandeten Vertragsgegenstand nach Xxxx des Auftragnehmers am Sitz des Auftragnehmers oder am Sitz des Auftraggebers reparieren. Liegt ein einem unerheblichen Mangel vor, der nur vor Ort beim Auftraggeber repariert werden kann, trägt der Auftragnehmer die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei vertragsgemäßer Nutzung eingesetzt werden sollte. Ist nichts vereinbart, schuldet der Auftragnehmer allenfalls die Reparatur am Sitz des Auftraggebers. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Auftraggeber die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Auftraggeberbesteht jedoch kein Rücktrittsrecht. 11.8 Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt der Auftraggeber. 11.9 Die Beseitigung vom Auftraggeber festgestellter Mängel obliegt einzig dem Auftragnehmer11. Kosten für vom Auftraggeber mit der Mängelbeseitigung beauftragter Dritter gehen allein zu Lasten Ansprüche des AuftraggebersKunden auf Schadensersatz bzw. Eine Übernahme dieser Kosten durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen. 11.10 Sofern nicht anders vereinbart stellen Garantien ein Leistungsversprechen dar, die vom jeweiligen Hersteller an den Auftraggeber gegeben werdenErsatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer VII. Sie begründen daher für den Auftragnehmer keinerlei Verpflichtung. Der Auftraggeber ist daher selbst verpflichtet, auf seine Kosten die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Ansprüche aus solchen Garantien zu überprüfen und durchzusetzen. Der Auftragnehmer erklärt sich jedoch bereit, notwendige Maßnahmen sind im Auftrag und für Rechnung des Auftraggebers durchzuführen. Der Auftragnehmer hat Xxxxxxxxxx der Lieferung, die er von Dritten bezieht und unverändert an den Auftraggeber weiterliefert, nicht zu vertreten. Er ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Kaufvertrages seinerzeit den Liefergegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt hiervon unberührt. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn er zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; eine u.U. bereits erhaltene -entsprechende- Gegenleistung wird er unverzüglich erstattenÜbrigen aus- geschlossen. 11.11 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer zur Verrichtung der beauftragten Arbeiten einzusetzen.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Gewährleistung, Sachmängel. Für die Funktion von Hard- und Softwareprodukten 11.4.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Abnahme. 11.4.2 Bei Sachmängeln der Werkgegenstände ist der Werkunternehmer nach seiner innerhalb einer IT-Infrastruktur übernimmt der Lieferer die Gewährleistung nur für die von ihm gelieferten Produkte. Die Wiederherstellung von Anwendungs- und Betriebssystemsoftware, sowie Datenreorganisation, sind generell nicht Bestandteil der Gewährleistung. Die Geltendmachung offensichtlicher Mängel nach Abnahme ist ausgeschlossenangemessener Frist zu treffenden Xxxx zunächst zur zweimaligen Nachbesserung berechtigt. Im Übrigen leistet Falle des endgültigen Fehlschlagens, d.h. der Auftragnehmer Xxxxxx wie folgt: 11.1 Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers setzen vorausUnmöglichkeit, dass dieser die gelieferte Ware unverzüglich untersucht und vorhandene Mängel unverzüglich gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich mitteilt. Die Geltung des § 377 HGB wird vereinbart. Bei verspätet angezeigten Mängeln ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat etwaige Sachmängel in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der für die Mängelerkennung und -analyse erforderlichen Informationen schriftlich mitzuteilen. Anzugeben sind hierbei insbesondere die ArbeitsschritteNachbesserung, die zum Auftreten kann der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkung der StörungKunde vom Vertrag zurücktreten oder den Werklohn angemessen mindern. 11.2 Rechtzeitig beanstandete Mängel verpflichten den Auftragnehmer zur Nachbesserung oder Neulieferung der mangelbehafteten Teile. Ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung verpflichtet11.4.3 Beruht ein Mangel auf dem Verschulden des Werkunternehmers, kann er diese nach eigener Xxxx durch Beseitigung des Mangels oder Neulieferung beseitigender Kunde ungeachtet der Regelung dieses Abschnittes unter den in Ziffer 8. Die im Falle eines Mangels ggfls. erforderliche Rücksendung der Ware an den Auftragnehmer kann nur mit dem vorherigen Einverständnis des Auftragnehmers erfolgen. Rücksendungen, die ohne das vorherige Einverständnis des Auftragnehmers erfolgen, werden vom Auftragnehmer nicht angenommen. In diesem Fall trägt der Auftraggeber die Kosten der sich aus der Annahmeverweigerung ergebenden Rücksendungbestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen. 11.3 Für den Fall11.4.4 Erhält der Kunde eine mangelhafte Betriebs- oder Montageanleitung, dass aufgrund ist der Werkunternehmer lediglich zur Lieferung einer berechtigten Mängelrüge eine Nachbesserung mangelfreien Betriebs- oder Ersatzlieferung erfolgtMontageanleitung verpflichtet. Dies gilt jedoch nur, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechendwenn der Mangel der Betriebs- oder Montageanleitung dem ordnungsgemäßen Betrieb oder der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht. 11.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt für neu hergestellte Sachen 12 Monate und beginnt mit dem Übergang der Gefahr auf den Auftraggeber. Für gebrauchte Gegenstände ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Im Rahmen der Gewährleistung behebt der Auftragnehmer kostenlos tatsächliche Mängel11.4.5 Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die der Auftraggeber in nachvollziehbarer Form schriftlich mitgeteilt hat. Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach Xxxx des Auftragnehmers durch Beseitigung des FehlersWerkunternehmer aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung eines Austauschgegenstandes aus wird der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Die Nutzungsentschädigung wird grundsätzlich aufgrund einer degressiven Abschreibung über einen Nutzungszeitraum von 3 Jahren berechnet. Den Vertragspartnern wird das Recht eingeräumt, einen längeren oder kürzeren Nutzungszeitraum nachzuweisen. Schlägt eine Nacherfüllung fehl, so kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer schriftlich eine letzte Frist von mindestens 4 Wochen setzen, innerhalb der der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nachzukommen hat. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber Werkunternehmer nach seiner Xxxx Minderung des Preises verlangen, vom Vertrag zurücktreten seine Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und bei Vorliegen von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschulden vom Auftragnehmer Schadensersatz entsprechend § 15 verlangen. 11.5 Weitere Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Xxxxxxx, die nicht an dem Vertragsgegenstand selbst entstanden sind. Das gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit gehaftet wird. 11.6 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Auftraggeber oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, steht der Auftragnehmer ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne Einwilligung des Auftragnehmers vorgenommenen Änderungen des Auftraggebers oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Auftraggeber gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Auftraggeber die Kosten der Untersuchung, es sei denn, er hätte auch bei pflichtgemäßer Untersuchung des Fehlers, z.B. durch vorherige Einsicht in ein Handbuch, diesen nicht vermeiden können. 11.7 Bei Bestehen von Mängeln wird der Auftragnehmer den beanstandeten Vertragsgegenstand nach Xxxx des Auftragnehmers am Sitz des Auftragnehmers oder am Sitz des Auftraggebers reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Auftraggeber repariert werden kann, trägt der Auftragnehmer die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei vertragsgemäßer Nutzung eingesetzt werden sollte. Ist nichts vereinbart, schuldet der Auftragnehmer allenfalls die Reparatur am Sitz des Auftraggebers. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Auftraggeber die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Auftraggeber. 11.8 Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt der Auftraggeber. 11.9 Die Beseitigung vom Auftraggeber festgestellter Mängel obliegt einzig dem Auftragnehmer. Kosten für vom Auftraggeber mit der Mängelbeseitigung beauftragter Dritter gehen allein zu Lasten des Auftraggebers. Eine Übernahme dieser Kosten durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen. 11.10 Sofern nicht anders vereinbart stellen Garantien ein Leistungsversprechen dar, die vom jeweiligen Hersteller an den Auftraggeber gegeben werden. Sie begründen daher für den Auftragnehmer keinerlei Verpflichtung. Der Auftraggeber ist daher selbst verpflichtet, auf seine Kosten die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Ansprüche aus solchen Garantien zu überprüfen und durchzusetzen. Der Auftragnehmer erklärt sich jedoch bereit, notwendige Maßnahmen im Auftrag und Lieferanten für Rechnung des Auftraggebers durchzuführen. Der Auftragnehmer hat Xxxxxxxxxx der Lieferung, die er von Dritten bezieht und unverändert Kunden geltend machen oder an den Auftraggeber weiterliefert, nicht zu vertretenKunden abtreten. Er ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Kaufvertrages seinerzeit Gewährleistungsansprüche gegen den Liefergegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit Werkunternehmer bestehen bei Vorsatz derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und grober Fahrlässigkeit bleibt hiervon unberührt. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren undnach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur, wenn er zurücktreten willdie gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; eine u.U. bereits erhaltene -entsprechende- Gegenleistung wird er unverzüglich erstattenbeispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen den Werkunternehmer gehemmt. 11.11 Der Auftragnehmer ist berechtigt11.4.6 Die Gewährleistung entfällt, Subunternehmer zur Verrichtung wenn der beauftragten Arbeiten einzusetzenKunde ohne Zustimmung des Werkunternehmers den Vertragsgegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Gewährleistung, Sachmängel. Für 4.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 (ein) Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. 4.2 Der Käufer hat die Funktion Waren bei Erhalt unverzüglich auf Mängel zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, verdeckte Mängel unverzüglich (innerhalb von Hard- und Softwareprodukten innerhalb einer IT-Infrastruktur übernimmt 5 (fünf) Werktagen) nach Entdeckung zu rügen. Unterlässt der Lieferer Käufer die Gewährleistung nur für Rüge, so gilt die von ihm gelieferten ProdukteWare als genehmigt. Die Wiederherstellung von Anwendungs- und Betriebssystemsoftware, sowie Datenreorganisation, sind generell nicht Bestandteil der Gewährleistung. Die Geltendmachung offensichtlicher Mängel nach Abnahme ist ausgeschlossen. Im Übrigen leistet der Auftragnehmer Xxxxxx wie folgt: 11.1 Gewährleistungsansprüche Mängelansprüche des Auftraggebers Käufers setzen voraus, dass dieser die gelieferte Ware unverzüglich untersucht er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und vorhandene Mängel unverzüglich gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich mitteilt. Die Geltung des Rügepflichten (§§ 377 HGB wird vereinbart377, 381 HGB) nachgekommen ist. 4.3 Auf Verlangen von Ferring ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an den in der Retourenregelung festgelegen Ort an Ferring zurückzusenden. Bei verspätet angezeigten Mängeln Sachmängeln an den gelieferten Gegenständen behält sich Ferring die Lieferung einwandfreien Ersatzes oder Erstattung des Kaufpreises vor. Ferring ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat etwaige Sachmängel in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe der für die Mängelerkennung und -analyse erforderlichen Informationen schriftlich mitzuteilen. Anzugeben sind hierbei insbesondere die Arbeitsschritteberechtigt, die zum Auftreten Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Störung geführt habenKäufer den fälligen Kaufpreis bezahlt; der Käufer ist lediglich berechtigt, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkung der Störung. 11.2 Rechtzeitig beanstandete Mängel verpflichten den Auftragnehmer zur Nachbesserung oder Neulieferung der mangelbehafteten Teile. Ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung verpflichtet, kann er diese nach eigener Xxxx durch Beseitigung des Mangels oder Neulieferung beseitigen. Die einen im Falle eines Mangels ggfls. erforderliche Rücksendung der Ware an den Auftragnehmer kann nur mit dem vorherigen Einverständnis Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Auftragnehmers erfolgen. Rücksendungen, die ohne das vorherige Einverständnis des Auftragnehmers erfolgen, werden vom Auftragnehmer nicht angenommen. In diesem Fall trägt der Auftraggeber die Kosten der sich aus der Annahmeverweigerung ergebenden Rücksendung. 11.3 Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend. 11.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt für neu hergestellte Sachen 12 Monate und beginnt mit dem Übergang der Gefahr auf den Auftraggeber. Für gebrauchte Gegenstände ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Im Rahmen der Gewährleistung behebt der Auftragnehmer kostenlos tatsächliche Mängel, die der Auftraggeber in nachvollziehbarer Form schriftlich mitgeteilt hat. Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach Xxxx des Auftragnehmers durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung eines Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Die Nutzungsentschädigung wird grundsätzlich aufgrund einer degressiven Abschreibung über einen Nutzungszeitraum von 3 Jahren berechnet. Den Vertragspartnern wird das Recht eingeräumt, einen längeren oder kürzeren Nutzungszeitraum nachzuweisenKaufpreises zurückzubehalten. Schlägt eine die Nacherfüllung fehl, so stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu. 4.4 Beruht ein Mangel auf dem Verschulden von Ferring, kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer schriftlich eine letzte Frist von mindestens 4 Wochen setzen, innerhalb der der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nachzukommen hat. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber nach seiner Xxxx Minderung des Preises verlangen, vom Vertrag zurücktreten und bei Vorliegen von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschulden vom Auftragnehmer Schadensersatz entsprechend § 15 Käufer unter den in Ziffer 9 bestimmten Voraussetzungen Schadenersatz verlangen. 11.5 Weitere Ansprüche des Auftraggebers gegen 4.5 Die Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer ohne Zustimmung von Ferring den Auftragnehmer sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Xxxxxxx, Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die nicht an dem Vertragsgegenstand selbst entstanden sindMängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. Das gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder In jedem Fall hat der groben Fahrlässigkeit gehaftet wird. 11.6 Für Sachmängel, Käufer die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Auftraggeber oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, steht der Auftragnehmer ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne Einwilligung des Auftragnehmers vorgenommenen Änderungen des Auftraggebers oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Auftraggeber gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Auftraggeber die Kosten der Untersuchung, es sei denn, er hätte auch bei pflichtgemäßer Untersuchung des Fehlers, z.B. durch vorherige Einsicht in ein Handbuch, diesen nicht vermeiden können. 11.7 Bei Bestehen von Mängeln wird der Auftragnehmer den beanstandeten Vertragsgegenstand nach Xxxx des Auftragnehmers am Sitz des Auftragnehmers oder am Sitz des Auftraggebers reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Auftraggeber repariert werden kann, trägt der Auftragnehmer die dadurch Änderung entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei vertragsgemäßer Nutzung eingesetzt werden sollte. Ist nichts vereinbart, schuldet der Auftragnehmer allenfalls die Reparatur am Sitz des Auftraggebers. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Auftraggeber die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Auftraggeber. 11.8 Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt der Auftraggeber. 11.9 Die Beseitigung vom Auftraggeber festgestellter Mängel obliegt einzig dem Auftragnehmer. Kosten für vom Auftraggeber mit Mehrkosten der Mängelbeseitigung beauftragter Dritter gehen allein zu Lasten des Auftraggebers. Eine Übernahme dieser Kosten durch den Auftraggeber ist ausgeschlossentragen. 11.10 Sofern nicht anders vereinbart stellen Garantien ein Leistungsversprechen dar, die vom jeweiligen Hersteller an den Auftraggeber gegeben werden. Sie begründen daher für den Auftragnehmer keinerlei Verpflichtung. Der Auftraggeber ist daher selbst verpflichtet, auf seine Kosten die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Ansprüche aus solchen Garantien zu überprüfen und durchzusetzen. Der Auftragnehmer erklärt sich jedoch bereit, notwendige Maßnahmen im Auftrag und für Rechnung des Auftraggebers durchzuführen. Der Auftragnehmer hat Xxxxxxxxxx der Lieferung, die er von Dritten bezieht und unverändert an den Auftraggeber weiterliefert, nicht zu vertreten. Er ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Kaufvertrages seinerzeit den Liefergegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt hiervon unberührt. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn er zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; eine u.U. bereits erhaltene -entsprechende- Gegenleistung wird er unverzüglich erstatten. 11.11 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer zur Verrichtung der beauftragten Arbeiten einzusetzen.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Gewährleistung, Sachmängel. Für die Funktion von Hard- und Softwareprodukten innerhalb einer IT-Infrastruktur übernimmt der Lieferer die Gewährleistung nur für die von ihm gelieferten Produkte. Die Wiederherstellung von Anwendungs- und Betriebssystemsoftware, sowie Datenreorganisation, sind generell nicht Bestandteil der Gewährleistung. Die Geltendmachung offensichtlicher Mängel nach Abnahme ist ausgeschlossen. Im Übrigen leistet der Auftragnehmer Xxxxxx wie folgt: 11.1 Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser die gelieferte Ware unverzüglich untersucht und vorhandene Mängel unverzüglich gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich mitteilt. Die Geltung des § 377 HGB wird vereinbart. Bei verspätet angezeigten Mängeln ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat etwaige Sachmängel in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe der für die Mängelerkennung und -analyse erforderlichen Informationen schriftlich mitzuteilen. Anzugeben sind hierbei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkung der Störung. 11.2 Rechtzeitig beanstandete Mängel verpflichten den Auftragnehmer zur Nachbesserung oder Neulieferung der mangelbehafteten Teile. Ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung verpflichtet, kann er diese nach eigener Xxxx durch Beseitigung des Mangels oder Neulieferung beseitigen. Die im Falle eines Mangels ggfls. erforderliche Rücksendung der Ware an den Auftragnehmer kann nur mit dem vorherigen Einverständnis des Auftragnehmers erfolgen. Rücksendungen, die ohne das vorherige Einverständnis des Auftragnehmers erfolgen, werden vom Auftragnehmer nicht angenommen. In diesem Fall trägt der Auftraggeber die Kosten der sich aus der Annahmeverweigerung ergebenden Rücksendung. 11.3 Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend. 11.4 12.5.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt für neu hergestellte Sachen 12 bei fabrikneuen Vertragsgegenständen 24 Monate und beginnt mit dem Übergang der Gefahr auf den Auftraggeber. Für gebrauchte Gegenstände ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Im Rahmen der Gewährleistung behebt der Auftragnehmer kostenlos tatsächliche Mängel, die der Auftraggeber in nachvollziehbarer Form schriftlich mitgeteilt hat. Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach Xxxx des Auftragnehmers durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder ab Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung eines Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Die Nutzungsentschädigung wird grundsätzlich aufgrund einer degressiven Abschreibung über einen Nutzungszeitraum von 3 Jahren berechnet. Den Vertragspartnern wird das Recht eingeräumt, einen längeren oder kürzeren Nutzungszeitraum nachzuweisen. Schlägt eine Nacherfüllung fehl, so kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer schriftlich eine letzte Frist von mindestens 4 Wochen setzen, innerhalb der der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nachzukommen hat. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber nach seiner Xxxx Minderung des Preises verlangen, vom Vertrag zurücktreten und bei Vorliegen von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschulden vom Auftragnehmer Schadensersatz entsprechend § 15 verlangen. 11.5 Weitere Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Xxxxxxx, die nicht an dem Vertragsgegenstand selbst entstanden sind. Das gilt nichtoder, soweit in eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. In allen anderen Fällen erfolgt der Verkauf/die Lieferung des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit gehaftet wird. 11.6 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Auftraggeber oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, steht der Auftragnehmer ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne Einwilligung des Auftragnehmers vorgenommenen Änderungen des Auftraggebers oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Auftraggeber gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Auftraggeber die Kosten der UntersuchungVertragsgegenstandes unter Ausschluss jeglicher Sachmängelgewährleistungshaftung, es sei denn, er hätte auch bei pflichtgemäßer Untersuchung des Fehlers, z.B. durch vorherige Einsicht es ist gesondert ausdrücklich schriftlich oder in ein Handbuch, diesen nicht vermeiden könnenTextform etwas anderes vereinbart. 11.7 Bei Bestehen 12.5.2 Die gelieferten Vertragsgegenstände sind unverzüglich nach Lieferung an den Käufer oder an den von Mängeln wird der Auftragnehmer den beanstandeten Vertragsgegenstand nach Xxxx des Auftragnehmers am Sitz des Auftragnehmers ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder am Sitz des Auftraggebers reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Auftraggeber repariert werden kann, trägt der Auftragnehmer die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei vertragsgemäßer Nutzung eingesetzt werden sollte. Ist nichts vereinbart, schuldet der Auftragnehmer allenfalls die Reparatur am Sitz des Auftraggebers. Mehrkostenanderer Mängel, die daraus folgenbei einer unverzüglichen, dass sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Käufer genehmigt, wenn dem Verkäufer nicht binnen sieben (7) Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Käufer genehmigt, wenn die Mängelrüge dem Verkäufer nicht binnen sieben (7) Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel für den Auftraggeber bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Auf Verlangen des Verkäufers ist der beanstandete Vertragsgegenstand frachtfrei an den Verkäufer zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet der Verkäufer die Sache Kosten des günstigsten Versandwegs; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Vertragsgegenstand sich an einen einem anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Auftraggeberdem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet. 11.8 Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt 12.5.3 Bei Sachmängeln der Auftraggebergelieferten Vertragsgegenstände ist der Verkäufer nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Xxxx zunächst zur zweimaligen Nachbesserung berechtigt. Im Falle des endgültigen Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 11.9 Die Beseitigung vom Auftraggeber festgestellter Mängel obliegt einzig 12.5.4 Beruht ein Mangel auf dem AuftragnehmerVerschulden des Verkäufers, kann der Käufer ungeachtet der Regelung dieses Abschnittes unter den in Ziffer 8. Kosten für vom Auftraggeber mit der Mängelbeseitigung beauftragter Dritter gehen allein zu Lasten des Auftraggebers. Eine Übernahme dieser Kosten durch den Auftraggeber ist ausgeschlossenbestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen. 11.10 Sofern nicht anders vereinbart stellen Garantien ein Leistungsversprechen dar12.5.5 Erhält der Käufer eine mangelhafte Betriebs- oder Montageanleitung, ist der Verkäufer lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Betriebs- oder Montageanleitung verpflichtet. Dies gilt jedoch nur, wenn der Mangel der Betriebs- oder Montageanleitung dem ordnungsgemäßen Betrieb oder der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht. 12.5.6 Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die vom jeweiligen der Verkäufer aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird der Verkäufer nach seiner Xxxx seine Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller an den Auftraggeber gegeben werden. Sie begründen daher für den Auftragnehmer keinerlei Verpflichtung. Der Auftraggeber ist daher selbst verpflichtet, auf seine Kosten die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Ansprüche aus solchen Garantien zu überprüfen und durchzusetzen. Der Auftragnehmer erklärt sich jedoch bereit, notwendige Maßnahmen im Auftrag und Lieferanten für Rechnung des Auftraggebers durchzuführen. Der Auftragnehmer hat Xxxxxxxxxx der Lieferung, die er von Dritten bezieht und unverändert Käufers geltend machen oder an den Auftraggeber weiterliefert, nicht zu vertretenKäufer abtreten. Er ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Kaufvertrages seinerzeit Gewährleistungsansprüche gegen den Liefergegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit Verkäufer bestehen bei Vorsatz derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und grober Fahrlässigkeit bleibt hiervon unberührt. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren undnach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur, wenn er zurücktreten willdie gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; eine u.U. bereits erhaltene -entsprechende- Gegenleistung wird er unverzüglich erstattenbeispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Käufers gegen den Verkäufer gehemmt. 11.11 Der Auftragnehmer ist berechtigt12.5.7 Die Gewährleistung entfällt, Subunternehmer zur Verrichtung wenn der beauftragten Arbeiten einzusetzenKäufer ohne Zustimmung des Verkäufers den Vertragsgegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Käufer die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

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