Common use of Gewährleistung, Schadenersatz Clause in Contracts

Gewährleistung, Schadenersatz. 10.1 Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Reisepreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Veranstalter eine vom Reisenden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist, oder vom Veranstalter verweigert wird, oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen; in der Regel jedoch nur dann, wenn der Reisemangel so erheblich ist, dass eine Minderung des Reisepreises von mindestens 50 % gerechtfertigt ist.

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Samples: tanzschule-winkle.de

Gewährleistung, Schadenersatz. 10.1 11.1 Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende Reiseteilnehmer den Reisepreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Veranstalter Compass Kreuzfahrten GmbH eine vom Reisenden Reiseteilnehmer bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist, oder vom Veranstalter von Compass Kreuzfahrten GmbH verweigert wird, oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen; in der Regel jedoch nur dann, wenn der Reisemangel so erheblich ist, dass eine Minderung des Reisepreises von mindestens 50 50% gerechtfertigt ist.

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Samples: www.compass-touristik.de

Gewährleistung, Schadenersatz. 10.1 Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende können Sie den Reisepreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Veranstalter wir eine vom Reisenden von Ihnen bestimmte angemessene Frist hat haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist, ist oder vom Veranstalter von uns verweigert wird, wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden Ihrerseits gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er können Sie Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen; in der Regel jedoch nur dann, wenn der Reisemangel so erheblich ist, dass eine Minderung des Reisepreises von mindestens 50 50% gerechtfertigt ist.

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Samples: www.lindner.de

Gewährleistung, Schadenersatz. 10.1 Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende Reiseteilnehmer den Reisepreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Veranstalter eine vom Reisenden Rei- seteilnehmer bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist, ist oder vom Veranstalter verweigert wird, wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden Reise- teilnehmers gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen; in der Regel jedoch nur dann, wenn der Reisemangel so erheblich ist, dass eine Minderung des Reisepreises von mindestens 50 % gerechtfertigt ist.

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Samples: www.derpart.com