Gewährleistung und Abnahme Musterklauseln

Gewährleistung und Abnahme. 6.1. Die Gewährleistung beträgt 5 Jahre und 2 Monate ab anstandsloser Übernahme des Gesamtbauwerkes durch den Bauherrn. Auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist kann der AN seine Gewährleis- tungsrechte gegenüber dem AG geltend machen, sofern er dem Bauherrn noch zur Gewährleistung verpflichtet ist und er geltend ge- machte Mängel binnen 2 Monaten nach der Beanstandung durch den Bauherrn dem AN meldet. Auf Verlangen des Bauherrn werden die Gewährleistungsansprüche an diesen abgetreten.
Gewährleistung und Abnahme. 5.1. Der Vertragspartner hat Produkte oder durch ZOPF er- brachte Werkleistungen unverzüglich nach Erhalt zu unter- suchen, insbesondere auf seine/ ihre vereinbarte Beschaf- fenheit, die Eignung der sich für die nach dem Vertrag vo- rausgesetzten Verwendung oder die Vollständigkeit des vereinbarten Zubehörs und erkennbare und offensichtliche Mängel ZOPF innerhalb einer Frist von vierzehn (14) Tagen ab Kenntnis in Textform anzuzeigen.
Gewährleistung und Abnahme. 7.1. BIG 5 übernimmt keine Gewähr für die mit der Software erzielten Ergebnisse, soweit diese auf den Eingaben des Kunden beruhen. Die Kundendaten werden weder von BIG 5 noch von der Software auf ihre inhaltliche Richtigkeit geprüft oder korrigiert.
Gewährleistung und Abnahme. 2.2.8.1 Abnahme/TÜV-Gutachten/Landesabnahme. ☐ ja ☐ nein €
Gewährleistung und Abnahme a) Grundsätzlich erfüllt terminal2 Dienst- oder Werkverträge unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung nach einem Jahr ab Übergabe bzw. Bereitstellung zur Abnahme. Bei unterschiedlichen Terminen von Übergabe bzw. Bereitstellung zur Abnahme gilt jeweils der frühere Zeitpunkt.
Gewährleistung und Abnahme. Es wird vereinbart, dass die Leistung der RAG MI zur Zeit der Abnahme die vertraglich vereinbarten Eigenschaften hat, den anerkannten Regeln der Technik und Baukunst entspricht, und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert und die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Zweck aufheben oder mindern. Die Abnahme erfolgt im Rahmen einer Dichtheitsprüfung und ist durch ein fachlich geeignetes Ingenieurbüro der Stadt nachzuweisen.