Gewährleistung und Einstehen für Mängel. 5.1 Bei Software gewährleistet der Lizenzgeber die Übereinstimmung mit den bei Vertragsabschlusses gültigen Spezifikationen, sofern die Software gemäß den jeweils geltenden Installationserfordernissen eingesetzt und unter den jeweils geltenden Einsatzbedingungen benutzt wird. Die Gewährleistung umfasst - Fehlerdiagnose - Fehler- und Störungsbeseitigung während der Dauer der Gewährleistungsverpflichtung. Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt eine Gewährleistungsfrist von sechs Monaten ab Abnahme gemäß Punkt 4.6 bzw. Lieferung gemäß Punkt 4.7. Die Fehlerdiagnose erfolgt aufgrund einer unverzüglichen Fehlermeldung des Lizenznehmers oder von Feststellungen des Lizenzgebers. Allfällige Funkti- onsstörungen sind vom Lizenznehmer dem Lizenzgeber unverzüglich und de- tailliert bekanntzugeben.
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Gewährleistung und Einstehen für Mängel. 5.1 Bei Software gewährleistet der Lizenzgeber die Übereinstimmung mit den bei Vertragsabschlusses gültigen Spezifikationen, sofern die Software gemäß den jeweils geltenden Installationserfordernissen eingesetzt und unter den jeweils geltenden Einsatzbedingungen benutzt wird. Die Gewährleistung umfasst - Fehlerdiagnose - Fehler- und Störungsbeseitigung während der Dauer der Gewährleistungsverpflichtung. Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt eine Gewährleistungsfrist von sechs Monaten Mona- ten ab Abnahme gemäß Punkt 4.6 bzw. Lieferung gemäß Punkt 4.7. Die Fehlerdiagnose erfolgt aufgrund einer unverzüglichen Fehlermeldung Fehlermel- dung des Lizenznehmers oder von Feststellungen des Lizenzgebers. Allfällige Funkti- onsstörungen Funktionsstörungen sind vom Lizenznehmer dem Lizenzgeber Lizenzge- ber unverzüglich und de- tailliert detailliert bekanntzugeben.
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Gewährleistung und Einstehen für Mängel. 5.1 Bei Software gewährleistet der Lizenzgeber die Übereinstimmung mit den bei Vertragsabschlusses gültigen Spezifikationen, sofern die Software gemäß den jeweils geltenden Installationserfordernissen eingesetzt und unter den jeweils geltenden Einsatzbedingungen benutzt wird. Die Gewährleistung umfasst - Fehlerdiagnose - Fehler- und Störungsbeseitigung während der Dauer der Gewährleistungsverpflichtung. Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt eine Gewährleistungsfrist von sechs Monaten ab Abnahme gemäß Punkt 4.6 bzw. Lieferung gemäß Punkt 4.7. Die Fehlerdiagnose erfolgt aufgrund einer unverzüglichen Fehlermeldung des Lizenznehmers oder von Feststellungen des Lizenzgebers. Allfällige Funkti- onsstörungen Funktionsstörungen sind vom Lizenznehmer dem Lizenzgeber unverzüglich und de- tailliert detailliert bekanntzugeben.
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Gewährleistung und Einstehen für Mängel. 5.1 Bei Software gewährleistet der Lizenzgeber die Übereinstimmung mit den bei Vertragsabschlusses gültigen Spezifikationen, sofern die Software gemäß den jeweils geltenden Installationserfordernissen eingesetzt und unter den jeweils geltenden Einsatzbedingungen benutzt wird. Die Gewährleistung umfasst - Fehlerdiagnose - Fehler- und Störungsbeseitigung während der Dauer der Gewährleistungsverpflichtung. Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt eine Gewährleistungsfrist von sechs Monaten ab Abnahme Abnah- me gemäß Punkt 4.6 bzw. Lieferung gemäß Punkt 4.7. Die Fehlerdiagnose erfolgt aufgrund einer unverzüglichen Fehlermeldung des Lizenznehmers oder von Feststellungen des Lizenzgebers. Allfällige Funkti- onsstörungen Funktionsstörungen sind vom Lizenznehmer dem Lizenzgeber unverzüglich und de- tailliert detailliert bekanntzugeben.
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