Gewährleistungsbedingungen Musterklauseln

Gewährleistungsbedingungen. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so reklamieren Sie bitte solche Fehler sofort gegenüber uns oder dem Mitarbeiter des Anbieters, der die Artikel anliefert. Die Versäumung dieser Rüge hat allerdings für Ihre gesetzlichen Ansprüche keine Konsequenzen. Für alle während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel der Kaufsache gelten nach Ihrer Xxxx die gesetzlichen Ansprüche auf Nacherfüllung, auf Mangelbeseitigung / Neulieferung sowie – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – die Ansprüche auf Minderung oder Rücktritt sowie daneben auf Schadensersatz, einschließlich des Ersatzes des Schadens statt der Erfüllung sowie des Ersatzes Ihrer vergeblichen Aufwendungen. Soweit wir Ihnen eine Verkäufergarantie gewähren, ergeben sich die Einzelheiten aus den Garantiebedingungen, die dem jeweils gelieferten Artikel beigefügt sind. Garantieansprüche bestehen unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche/Rechte.
Gewährleistungsbedingungen. Diese Xerox-Gewährleistung gilt nur i) für Kunden, die Gewährleistungsartikel bei Xerox oder einem von Xerox für den Vertrieb von Garantieartikeln autorisierten Händler („autorisierter Xerox-Wiederverkäufer“) kaufen, und (ii) für Gewährleistungsartikel, die im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz gekauft werden. Diese Gewährleistung gilt nur, wenn der Gewährleistungsartikel unter normalen Betriebsbedingungen wie in den offiziellen Spezifikationen angegeben (veröffentlicht auf xxx.xxxxx.xxx unter den „products“-Seiten (Produkte)) gelagert und verwendet wird. Diese Gewährleistung gilt nicht für Verbrauchsmaterialartikel, die das Ende ihrer Nutzungsdauer erreicht haben oder aufgefüllt, wiederaufbereitet, geleert oder fehlerhaft verwendet wurden, fehlen oder auf irgendeine Weise manipuliert wurden. Darüber hinaus tritt diese Gewährleistung unter nachfolgend beschriebenen Umständen nicht ein:
Gewährleistungsbedingungen. Sie haben Mängelansprüche aufgrund der gesetzlichen Vorschriften. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Waren/Dienstleistungen 2 Jahre. Offenkundige Mängel müssen Sie uns unverzüglich schriftlich anzeigen, anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Es ist ausreichend, wenn Sie uns über offenkundige Mängel per E-Mail (xxxxxxx@xxxxxx.xxx) unterrichten. Über die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen hinaus übernehmen wir keine Garantien. Die Einzelheiten zur Gewährleistung erhalten Sie in unseren AGB (xxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxxx-xxx-xxxxxxxxxx), die Bestandteil des Vertrages sind.
Gewährleistungsbedingungen. 7.1 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. 7.2 Gegenüber Unternehmern gilt zusätzlich folgendes:
Gewährleistungsbedingungen. Siehe Garantieurkunde.
Gewährleistungsbedingungen. Solax garantiert, dass alle Waren bei normalem Gebrauch frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern sind, und im Falle des Auftretens eines Mangels, für den Solax während der vereinbarten Garantiezeit verantwortlich ist, wird Xxxxx nach eigenem Ermessen: • Beheben Sie das Problem, indem Sie die Software aktualisieren oder die Konfigurationen ändern; oder • Behebung des Mangels in den Räumlichkeiten von Solax oder beim Kunden; oder • Bereitstellung eines gleichwertigen Ersatzgeräts (repariertes, generalüberholtes oder aufgerüstetes Modell mit mindestens gleichwertigen Funktionen) oder ein neues Gerät; oder • Lassen Sie diese Wartungsarbeiten von Solax-Servicepartnern durchführen, die entsprechend geschult wurden.
Gewährleistungsbedingungen. M+R leistet für die von ihr gelieferten Erzeugnisse nur gemäß den nachfolgenden Bestimmungen und bei EPDM Artikeln unter Zugrundelegung der Gewährleistungsbedingungen für EPDM-Artikel Gewähr. Für Mängel an gelieferten Erzeugnissen kommt M+R nach eigener Xxxx durch Nachbesserung (sofern dies möglich ist) oder aber durch Ersatzlieferung auf. Für beide Möglichkeiten ist hier vom Kunden eine angemessene Nachfrist zu setzen. Grundsätzlich ist eine Schadensanerkennung nur möglich, wenn die reklamierte Ware dem Hersteller vollständig zur Überprüfung der Berechtigung der Mängelrüge zur Verfügung gestellt wird. Die Gewährleistungsansprüche sind verjährt, wenn seitens Lieferung an den Besteller 6 Monate verstrichen sind. Bei bereits eingebauten bzw. verarbeiteten Profilen oder Formteilen verlängert sich diese Frist auf 5 Jahre bezogen auf die Qualitätsmerkmale des Produktes. Sofern hier ein Austausch erforderlich ist, bedarf dies der vorherigen Abstimmung und Zustimmung durch M+R, damit hier der kostengünstigste Weg sichergestellt ist. Zum zusätzlichen Vertragspartner für eine evtl. Schadensabwicklung muss auf Verlangen von M+R auch deren Produkt-Haftpflichtversicherung herangezogen werden. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig und durch die Produkt-Haftpflichtversicherung von M+R nicht abgedeckt ist. Die Rückgabe einer berechtigt reklamierten Ware kann auf Kosten des Herstellers erfolgen.
Gewährleistungsbedingungen. 1) Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sie beginnt nach Lieferung, Abnahme der Geräte oder Anlage. Erprobungs- und Testzeiträume, die vom Auftraggeber verlangt werden, sind auf die Garantiezeit anzurechnen, auch dann, wenn bei Auftragserteilung Bezug auf die VOB / VOL genommen wird. Ausgenommen von der Garantie sind Verbrauchs- und Verschleißteile, Batterien, Röhren, Glühlampen, Sicherungen und Gegenstände mit sicherungsähnlichen Aufgaben, z.B. Schutzdioden, Überspannungsableiter, Störschutz-einrichtungen, Filter sowie deren Kondensatoren. Lackschäden, Transportschäden usw., soweit sie nicht von uns zu vertreten sind. Die Mängelhaftung bezieht sich ausdrücklich nicht auf natürliche Abnutzung, fehlerhaftem Geräteanschluss, ferner auch nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter, nachlässiger oder unsachgemäßer Behandlung, Nichtbeachtung von Betriebs- und Installations- anweisungen, nicht durchgeführte Wartung und dergleichen, übermäßigem Gebrauch, unüblicher Beanspru- chung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeignetem Befestigungsgrund und solcher chemischer, elektrochemischer, elektrischer und elektromagnetischer, HF- oder Blitzeinflüsse entstehen, die ver- tragsgemäß nicht vorausgesetzt sind. Weiterhin ist die Firma von der Mängelhaftung entbunden, wenn Ände- rungs- oder Instandsetzungsarbeiten ohne deren ausdrückliche Genehmigung sowie Fremdeingriffe, auch durch von uns nicht autorisierte Fachfirmen, dies gilt auch für betriebseigene Reparaturwerkstätten, sowie für kommunale, landes- oder bundeseigene Funk- und Servicewerkstätten durchgeführt werden. Durch die Inan- spruchnahme einer Garantie wird der ursprünglich Garantiezeitraum nicht verlängert, ausgenommen hiervon sind die ausgewechselten Teile.
Gewährleistungsbedingungen a) Sofern unser Vorlieferant eine Gewährleistung übernimmt, ist die Übernahme einer Gewährleistung durch uns ausgeschlossen.
Gewährleistungsbedingungen. Für Mängel der Lieferung haftet die MagnaGen GmbH (vorbehaltlich einer besonderen vertraglichen Regelung) unter Ausschluss weiterer Ansprüche wir folgt: Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gemäß Art. X der Lieferbedingungen der MagnaGen GmbH – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder der sonstigen Umstände etwas anderes ergibt. Kommt im Falle einer gewünschten Minderung keine Einigung der Parteien über die Höhe des Minderungsbetrages zustande, entscheidet ein Gutachten eines Sachverständigen, der von der für den Vertragsort der Lieferung zuständigen IHK benannt wird. Die Kosten des Gutachtens fallen dem Besteller zur Last. A. geregelten Ansprüche des Bestellers gegen die MagnaGen GmbH und deren Erfüllungsgehilfen wegen eines Mangels sind – vorbehaltlich nachstehender Garantiebedingungen - ausgeschlossen.