Common use of Gewährleistungsfrist, Neubeginn, Untersuchungs- und Rügepflicht Clause in Contracts

Gewährleistungsfrist, Neubeginn, Untersuchungs- und Rügepflicht. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Lieferung. Etwaige Ersatzlieferungen und/ oder Nachbesserungen führen nicht zu einem Neubeginn der Verjährung. Die Gewährleistungsrechte (Mängelansprüche) des Kunden setzen voraus, dass dieser (i) gemäß § 377 HGB die Ware untersucht, es sich (ii) um einen Fehler im Sinne dieses Vertrages handelt, dieser (iii) bereits bei Gefahrübergang vorlag und (iv) der Kunde den Fehler ordnungsgemäß rügt. Rügen haben unter spezifischer Angabe des Fehlers schriftlich zu erfolgen. Erkennbare Fehler sind PTC innerhalb einer Woche nach Lieferung schriftlich anzuzeigen, versteckte Fehler innerhalb einer Woche nach ihrer Entdeckung. Die genannten Fristen sind Ausschlussfristen.‌‌‌‌

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Gewährleistungsfrist, Neubeginn, Untersuchungs- und Rügepflicht. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Lieferung. Etwaige Ersatzlieferungen und/ oder Nachbesserungen führen nicht zu einem Neubeginn der VerjährungVerjäh rung. Die Gewährleistungsrechte (Mängelansprüche) des Kunden setzen voraus, dass dieser (i) gemäß § 377 HGB die Ware untersucht, es sich (ii) um einen Fehler im Sinne dieses Vertrages handelt, dieser (iii) bereits bei Gefahrübergang vorlag und (iv) der Kunde Kun de den Fehler ordnungsgemäß rügt. Rügen haben unter spezifischer Angabe des Fehlers schriftlich zu erfolgen. Erkennbare Fehler sind PTC innerhalb einer Woche nach Lieferung schriftlich anzuzeigen, versteckte Fehler innerhalb einer Woche nach ihrer Entdeckung. Die genannten Fristen sind Ausschlussfristen.‌‌‌‌Ausschlussfristen.

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Gewährleistungsfrist, Neubeginn, Untersuchungs- und Rügepflicht. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Lieferung. Etwaige Ersatzlieferungen und/ oder Nachbesserungen führen nicht zu einem Neubeginn der Verjährung. Die Gewährleistungsrechte (Mängelansprüche) des Kunden setzen voraus, dass dieser (i) gemäß § 377 HGB die Ware untersucht, es sich (ii) um einen Fehler im Sinne dieses Vertrages handelt, dieser (iii) bereits bei Gefahrübergang vorlag und (iv) der Kunde den Fehler ordnungsgemäß rügt. Rügen haben unter spezifischer Angabe des Fehlers schriftlich zu erfolgen. Erkennbare Fehler sind PTC innerhalb einer Woche nach Lieferung schriftlich anzuzeigen, versteckte Fehler innerhalb einer Woche nach ihrer Entdeckung. Die genannten Fristen sind Ausschlussfristen.‌‌‌‌Ausschlussfristen.

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Gewährleistungsfrist, Neubeginn, Untersuchungs- und Rügepflicht. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Lieferung. Etwaige Ersatzlieferungen und/ Lizenzierter Produkte und/oder Nachbesserungen zur Beseitigung von Fehlern führen nicht zu einem Neubeginn der Verjährung. Die Gewährleistungsrechte (Mängelansprüche) des Kunden setzen voraus, dass dieser (i) gemäß § 377 HGB die Ware Lizenzierten Produkte untersucht, es sich (ii) es sich um einen Fehler im Sinne dieses Vertrages handelt, dieser (iii) dieser bereits bei Gefahrübergang zum Zeitpunkt der Lieferung vorlag und (iv) der Kunde den Fehler ordnungsgemäß rügt. Rügen haben unter spezifischer Angabe des Fehlers schriftlich zu erfolgen. Erkennbare Fehler sind hat der Kunde PTC innerhalb einer Woche nach Lieferung schriftlich anzuzeigen, versteckte Fehler innerhalb einer Woche nach ihrer Entdeckung. Die genannten Fristen sind Ausschlussfristen.‌‌‌‌Ausschlussfristen.

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