Haftungsformen Musterklauseln

Haftungsformen. PTC haftet für etwaige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, wenn (i) PTC eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft (d. h. mindestens fahrlässig) verletzt hat oder (ii) der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von PTC verursacht wurde oder (iii) PTC eine Garantie übernommen hat.

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  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.