Gewährung von Rechten. Dem Kunden wird für die Vertragslaufzeit das Recht gewährt, gemäß der Vereinbarung im Bestellformular auf die Dienstleistungen zuzugreifen und diese zu nutzen. Hierbei sind die folgenden Optionen verfügbar: a) Benannter Nutzer. Ein nicht exklusives, nicht übertragbares Recht, Nutzungsberechtigten den Fernzugriff auf die Dienstleistungen und die Nutzung der Funktionen der Dienstleistungen bis zur in der Bestellung festgelegten Anzahl benannter Nutzer zu gewähren. Bei Mitteilung an den Dienstleister ist der Kunde berechtigt, einen benannten Nutzungsberechtigten durch einen anderen benannten Nutzungsberechtigten zu ersetzen. b) Gleichzeitige Nutzer. Ein nicht exklusives, nicht übertragbares Recht, den Fernzugriff auf die Dienstleistungen und die Nutzung der Funktionen der Dienstleistungen durch die maximale Anzahl gleichzeitiger aktiver Nutzersitzungen laut Definition im Bestellformular zu gewähren. Gleichzeitige aktive Nutzersitzungen bezeichnen den Zugriff und/oder die Nutzung der Dienstleistungen durch (i) ein Radiofrequenzgerät, (ii) einen PC, (iii) CRT und (iv) ein VDT, das angemeldet und mit den Dienstleistungen verbunden ist. c) Firmennutzung. Ein nicht exklusives, nicht übertragbares Recht, allen Nutzungsberechtigten des Kunden den Fernzugriff auf die Dienstleistungen und die Nutzung der Funktionen der Dienstleistungen bis zur maximalen Bestellformular definierten Menge (falls vorhanden) zu gewähren.
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Samples: Abonnementvertrag Für Software Und Dienstleistungen, Abonnementvertrag Für Software Und Dienstleistungen, Abonnementvertrag Für Software Und Dienstleistungen
Gewährung von Rechten. Dem Kunden wird werden für die Vertragslaufzeit das Recht gewährt, gemäß die Rechte auf Zugang zu und Nutzung der Dienstleistungen laut Vereinbarung im Bestellformular auf die Dienstleistungen zuzugreifen und diese zu nutzen. Hierbei gewährt; hierbei sind die folgenden Optionen verfügbar:
a) Benannter Nutzer. Ein nicht exklusives, nicht übertragbares Recht, Nutzungsberechtigten den Fernzugriff auf die Dienstleistungen und die Nutzung der Funktionen der Dienstleistungen bis zur in der Bestellung festgelegten Anzahl benannter Nutzer zu gewähren. Bei Mitteilung an den Dienstleister Serviceanbieter ist der Kunde berechtigt, einen benannten Nutzungsberechtigten durch einen anderen benannten Nutzungsberechtigten zu ersetzen.
b) Gleichzeitige Nutzer. Ein nicht exklusives, nicht übertragbares Recht, den Fernzugriff auf die Dienstleistungen und die Nutzung der Funktionen der Dienstleistungen durch die maximale Anzahl gleichzeitiger aktiver Nutzersitzungen laut Definition im Bestellformular zu gewähren. Gleichzeitige aktive Nutzersitzungen bezeichnen den Zugriff und/oder die Nutzung der Dienstleistungen durch (i) ein Radiofrequenzgerät, (ii) einen PC, (iii) CRT und (iv) ein VDT, das angemeldet und mit den Dienstleistungen verbunden ist.
c) Firmennutzung. Ein nicht exklusives, nicht übertragbares Recht, allen Nutzungsberechtigten des Kunden den Fernzugriff auf die Dienstleistungen und die Nutzung der Funktionen der Dienstleistungen bis zur maximalen Bestellformular definierten Menge (falls vorhanden) zu gewähren.
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