Lizenzrechte Musterklauseln

Lizenzrechte. Der Vertragspartner erkennt das Urheberrecht des Erstellers von PV:KOMPASS und der darin enthaltenen Mo- dule (auch, soweit diese zukünftig implementiert werden) sowie alle sonstigen Leistungsschutzrechte insbeso n- dere von PV an und verpflichtet sich, dieses Urheberrecht sowie alle sonstigen Rechte hinsichtlich Programme und Datenstrukturen, die mit PV:KOMPASS direkt oder indirekt verknüpft werden, zu beachten. PV:KOMPASS wird nicht verkauft, sondern nur zur Nutzung überlassen. PV gewährt dem Vertragspartner das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht zur Nutzung von PV:KOMPASS in Deutschland zu den Bedi n- gungen des Vertrags im Umfang von Ziffer IIIa bis IIIc. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf den Quellcode. Mit dem Download der Software PV:KOMPASS komplett erhält der Vertragspartner von PV die Möglichkeit auf eine Benutzerdokumentation in Form eines elektronischen Handbuchs (PDF) zuzugreifen. Hierzu gelten die Bestimmungen zur Software PV:KOMPASS entsprechend. Von PV zur Verfügung gestellte Zugangsschlüssel dürfen ausschließlich zur Nutzung von PV:KOMPASS durch den Vertragspartner selbst entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen verwendet werden. PV ist zur Sper- rung der Nutzungsmöglichkeit von PV:KOMPASS bei Missbrauch berechtigt, insbesondere, wenn ein Zugangs- schlüssel unberechtigt mehrfach verwendet wurde. Der Vertragspartner ist berechtigt, PV:KOMPASS während der Laufzeit des Vertrags nur im eigenen, mit PV kooperierenden Unternehmen, zum eigenen Gebrauch im Rahmen seines Geschäftsbetriebs zu nutzen. Eine zeitgleiche Nutzung ist pro Lizenz nur an einem Standort, dort jedoch an mehreren Arbeitsplätzen gleichzeitig zulässig. Nutzung im Sinne des Vertrags ist – soweit dies alleine zum Zwecke und im Zusammenhang mit der Ausfüh- rung der Software geschieht – jede(s) dauerhafte oder vorübergehende, ganz oder teilweises Vervielfältigen (Kopieren), Verwendung durch Laden und Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern der Software und der Daten. Hierzu gehört auch die Ausführung der Handlungen des vorangehenden Satzes zum Zwecke der Be- obachtung, Untersuchung oder zum Test der Software. Der Vertragspartner darf den Zugang zu PV:KOMPASS eigenen Mitarbeitern und Angestellten ermöglichen, denen insoweit kein selbstständiges Gebrauchsrecht eingeräumt wird und die sich hinsichtlich der Art und Weise der Benutzung an die dem Vertragspartner gemachten Vorgaben halten müssen. Der Vertragspartner ist ver- pflichtet, seinen Mitarbeite...
Lizenzrechte. 7.1. Sofern dem Kunden unter Geltung dieser AGB von ecotel Software auf Zeit überlassen wird, wird dem Kunden für die vereinbarte Laufzeit ein Nutzungsrecht in Übereinstimmung mit den Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers bzw. Distributors eingeräumt.
Lizenzrechte. 13.1 An der dem Kunden unter der Geltung dieses Vertrages ggf. bereitgestellten Software und ggf. nachträglichen Ergänzungen wird dem Kunden für die Dauer der Vertragslaufzeit ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der vertragsgegenständlichen Software eingeräumt.
Lizenzrechte. 4.1. Allgemeine Abschlagszahlungen für die Abtretung von Lizenzrechten, somit eine Weitergabe an den Auftraggeber und allenfalls in weiterer Folge auch an dessen Auftraggeber, sind gesondert zu behandeln und entsprechend dem jeweiligen Auftragswert abzugelten. Das Urheberrecht bleibt davon in jedem Fall unberührt.
Lizenzrechte. 16.1 Sofern dem Kunden im Rahmen von Dienstleistungen Software vom Anbieter überlassen wird, wird dem Kunden für die verein- barte Laufzeit ein Nutzungsrecht in Übereinstimmung mit den Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers bzw. Distributors eingeräumt.
Lizenzrechte. Copyright, Lizenz- und Urheberrechte, der durch SOFTFRUITS erstellten kundenspezifischen Individuallösungen, Softwareprodukte, Modul-Entwicklungen, Upgrades und alle hieraus entstehenden Produkte, stehen SOFTFRUITS zu. Dem Auftraggeber steht lediglich eine Lizenz zur Nutzung zu, dies kann je nach Vertrag auch auf eine bestimmte Zeit oder Anzahl an Lizenzen begrenzt sein. Sofern nicht schriftlich und gesondert vereinbart, wird die von SOFTFRUITS für den Auftraggeber entwickelte Software nicht verkauft, sondern volumenabhängig lizenziert. Diese Lizenz zur Nutzung ist, sofern schriftliche vereinbart zeitlich unbefristet, sofern dem Auftraggeber nicht aufgrund von Verstößen gegen Verträge oder gegen andere gesetzliche Bestimmungen das Nutzungsrecht durch SOFTFRUITS entzogen wird. Die volumenabhängige Lizenz berechtigt nur zur Nutzung auf eigenen Rechnern, eigene Änderungen oder Fort- und Weiterentwicklungen der Software bedürfen der Zustimmung von SOFTFRUITS in Schriftform. Soweit ein Kunde ohne vorherige Genehmigung von SOFTFRUITS lizenzierte Software vollständig, teilweise oder abgeändert an Dritte weitergibt, schuldet er SOFTFRUITS für jede Weitergabe mindestens des vierfachen Lizenzpreises. Bei nachweislich höherem Schaden ist SOFTFRUITS berechtigt den tatsächlichen Schaden geltend zu machen.
Lizenzrechte. Für Patches, Updates oder Upgrades mit neuen Leistungsmerkmalen, die im Rahmen der Wartungsleistungen/Managed Services für unterstützte Produkte geliefert werden („neue Software“), gelten die gleichen Lizenzbestimmungen wie für die Ursprungssoftware. Sofern keine solche Ursprungslizenz besteht, gelten für die neue Software die Lizenzbestimmungen aus dem Anhang A.
Lizenzrechte. Nach der Kündigung, dem Ablauf oder der Beendigung des VERTRAGS und/oder einer Lizenz für ein zu lieferndes ERGEBNIS gilt, vorbehaltlich der Bestimmungen von Abschnitt 8.3.4 (NUTZUNG NACH DER LAUFZEIT) Folgendes: (i) alle auf Grundlage des Vorliegenden gewährten Rechte erlöschen und enden mit sofortiger Wirkung; (ii) der KUNDE hat unverzüglich sämtliche Tätigkeiten in Verbindung mit den betreffenden LEISTUNGSGEGENSTÄNDEN und den GENERIERTEN SOFTWAREMODULEN einzustellen und für die entsprechende Einstellung seitens seiner Unterauftragnehmer zu sorgen; und (iii) jede Partei hat unverzüglich gemäß der Anweisung der jeweils anderen Partei alle vertraulichen Informationen der anderen PARTEI, die auf Grundlage des Vorliegenden zur Verfügung gestellt wurden, zurückzugeben oder zu zerstören (einschließlich aller Kopien und Derivate in jedweder Form, die auf diesen Informationen basieren), und die Parteien verpflichten sich, diese vertraulichen Informationen zu keinem Zweck zu nutzen.
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