Gewässer. Durch geeignete Maßnahmen sind Verunreinigungen der Gewässer auszuschließen. Die Hinweise der zuständigen Wasserbehörde sind zu beachten und anzuwenden. Dies wird nicht gesondert vergütet.
Gewässer. Die Behelfsbrücken überführt die provisorisch verlegte B 214 über den WL „Leine“.
Gewässer. Ist Sache des AN.
Gewässer