Gewässer Musterklauseln

Gewässer. Durch geeignete Maßnahmen sind Verunreinigungen der Gewässer auszuschließen. Die Hinweise der zuständigen Wasserbehörde sind zu beachten und anzuwenden. Dies wird nicht gesondert vergütet.
Gewässer. Die Behelfsbrücken überführt die provisorisch verlegte B 214 über den WL „Leine“.
Gewässer. Ist Sache des AN.
Gewässer