Oberflächenwasser Musterklauseln

Oberflächenwasser. Das anfallende unverschmutzte Niederschlagswasser der Fahrwege und versiegelten Flächen wird innerhalb des Geltungsbereichs versickert.
Oberflächenwasser. Nennenswerte Oberflächengewässer sind ca. 100 m nördlich des Geltungsbereiches die Unstrut, ein Fließgewässer I. Ordnung und ein Entwässerungsgraben (abschnittsweise verrohrt) entlang des Flurstückes 1757. Der ökologische Zustand der Unstrut, die Qualität und Quantität der Fischfauna und Wasserpflanzen sowie die Messzahl der Makrozoobenthos werden nahezu alle mit einer mäßigen Gewässergüte bewertet. Der Gewässerabschnitt der Unstrut ist im gesamten Stadtgebiet mit „mäßig“ bewertet. (Quelle: www.tlug- xxxx.xx/xx_xxxx/xxxxxxxxxxxxxx/xxx/xxxx/00000_00.xxx, Gewässergüte 2013)
Oberflächenwasser. Das Oberflächenwasser muss während der gesamten Bauzeit, auch bei Zwischenstadien, unter Benutzung der teilweise vorhandenen Entwässerungseinrichtung durch Maßnahmen des AN ohne besondere Vergütung schadlos abgeführt werden. Zusätzliche Wasserhaltung während der einzelnen Ausbauphasen wird nicht besonders vergütet.