Gleitzeitrahmen. Der Gleitzeitrahmen ist jener zeitliche Rahmen, inner- halb dessen die Arbeitnehmerin bzw der Arbeitneh- mer unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfor- dernisse den Beginn und das Ende ihrer/seiner tägli- chen Normalarbeitszeit selbst bestimmen kann. Der Gleitzeitrahmen ist folgendermaßen festgelegt: Arbeitsbeginn: .............................. Arbeitsende: .............................. • In folgenden Betriebsabteilungen ist eine ausrei- chende Besetzung an den einzelnen Wochentagen in der Zeit von ...... bis ...... Uhr durch Absprache der Arbeitnehmerinnen bzw Arbeitnehmer unterei- nander sicherzustellen: ............................................................................
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