Common use of Globalurkunde Clause in Contracts

Globalurkunde. Die Wertpapiere sind durch eine Globalurkunde (die "Globalurkunde") ohne Zinsscheine verbrieft, welche die eigenhändige/n Unterschrift/en eines oder mehrerer ordnungsgemäß bevollmächtigten/er Vertreter/s der Emittentin trägt und von der Hauptzahlstelle mit einer Kontrollunterschrift versehen ist. Gläubiger der Wertpapiere (jeweils ein "Gläubiger" und zusammen die "Gläubiger") haben unter keinen Umständen das Recht, effektive Wertpapiere zu verlangen oder zu erhalten.

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