Entwertung Musterklauseln

Entwertung. Sämtliche vollständig zurückgezahlten Schuldverschreibungen sind unverzüglich zu entwerten und können nicht wiederbegeben oder wiederverkauft werden.
Entwertung. Sämtliche vollständig zurückgezahlten Schuldverschreibungen sind unver- züglich zu entwerten und können nicht wiederbegeben oder wiederverkauft werden. § 14 MITTEILUNGEN Soweit diese Anleihebedingungen eine Mitteilung gemäß diesem § 14 vorsehen, wird eine solche auf xxx.xxx.xx (oder einer anderen Internetseite, die mindestens sechs Wochen zuvor in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften von der Emittentin mitgeteilt wurde) ve r- öffentlicht. Eine solche Veröffentlichung wird gegenüber den Gläubigern mit Veröffentli- chung wirksam, falls die Mitteilung kein späteres Wirksamkeitsdatum vorsieht. Falls und soweit die bindenden Vorschriften des geltenden Rechts oder die Regularien einer Börse, an der die Schuldverschreibungen notiert sind, andere Arten der Veröffentlichung vors e- hen, müssen solche Veröffentlichungen zusätzlich und wie vorgesehen erfolgen. § 15 ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND UND GERICHTLICHE GELTENDMACHUNG
Entwertung. Sämtliche vollständig zurückgezahlten Wertpapiere sind unverzüglich zu entwerten und können nicht wiederbegeben oder wiederverkauft werden. §12 (Mitteilungen)
Entwertung. Die Entwertung von unentwerteten Fahrausweisen hat – sofern auf den Stationen (Eisenbahnen) Entwerter vorhanden sind – vor, ansonsten unverzüglich bei Fahrtantritt zu erfolgen. 4-Fahrtenkarten sind entsprechend der Nutzung pro Abschnitt je einmal auf der Vorder- und Rückseite zu entwerten. Die durch die DB ausgegebene Streifenkarte besitzt vier umzuknickende Einzelabschnitte. Jeder Einzelabschnitt ist zu entwerten. VMT-Hopper-Tickets für Hin- und Rückfahrt sind je einmal auf der Vorder- und Rückseite zu entwerten.
Entwertung. Sämtliche vollständig zurückgezahl- ten Teilschuldverschreibungen sind unverzüglich zu entwerten und können nicht wieder emittiert oder wiederverkauft werden. (3)
Entwertung. Sämtliche vollständig zurückgezahlten Schuldverschreibungen sind unverzü glich zu entwerten und können nicht wiederbegeben oder wiederverkauft werden. § 14 MITTEILUNGEN Soweit diese Anleihebedingungen eine Mitteilung gemäß diesem § 14 vorsehen, wird eine so l- che auf xxx.xxx.xx (oder einer anderen Internetseite, die mindestens sechs Wochen zuvor in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften von der Emittentin mitgeteilt wurde) veröffentlicht. Eine
Entwertung. Sämtliche vollständig zurückgezahlten Wertpapiere sind unverzüglich zu entwerten und können nicht wiederbegeben oder wiederverkauft werden.
Entwertung. Einzel-, Tages-, Fähr- und Fahrradkarten sowie HappyHourTickets, die in Kundenzentren oder an stationären Automaten erworben worden sind, werden zur Fahrt erst durch die Entwertung gültig. Sie sind - auf den Bahnhöfen und den Fähranlegern der WF vor Antritt der Fahrt, - in den übrigen Verkehrsmitteln unverzüglich bei Antritt der Fahrt mittels Entwerter von den Fahrgästen selbst zu entwerten. Fahrausweise, die in Fahrzeugen durch Personal oder an Automaten ausgegeben werden, sind bereits entwertet und nur für den sofortigen Fahrtantritt gültig. Besteht keine Möglichkeit zum Entwerten, so ist der Fahrausweis unverzüglich bei Fahrtantritt dem Personal zur Entwertung auszuhändigen. Mobile Tickets sind mit dem Kauf entwertet. Das Mobile Ticket gilt zum sofortigen Fahrtantritt, soweit es nicht mit einem abweichenden Geltungszeitraum versehen ist (siehe Teil IV, A). Die vom Fährpersonal ausgegebenen Fährfahrkarten und Fahrradkarten Fähre gelten nur für die anschließende Fährfahrt und sind bereits entwertet.
Entwertung. Sämtliche durch Erfüllung des verbrieften Liefer- bzw. Zahlungsanspruchs vollständig getilgten oder vollständig vorzeitig zurückgezahlten Schuldverschreibungen erlöschen und können nicht wiederbegeben oder wiederverkauft werden.
Entwertung. 80. Eine Entwertung von Abrechnungsbelegen (Rechnungs- und Zahlungsbelegen) ist grundsätzlich vom BMLVS/Sektion V-Sport vorzunehmen. Von diesem Erfordernis kann (bspw. aufgrund der Eigenart der Förderung) nur in den jeweiligen Förderungsvereinbarungen/Förderungszusagen bzw. in den Durchführungsbestimmungen auf der Homepage festgehaltenen Ausnahmen abgegangen werden.