Grenzen der „Leistungsgarantie“. a) Nach Ablauf des Vorvertrags vorgenommene Änderungen desselben bewirken keine Erweiterung der „Leistungsgarantie“. b) Der Vorvertrag muss dem deutschen Versicherungsvertragsrecht unterliegen, d.h. es werden keine ausländischen Vorversicherungen berücksichtigt. c) Die „Leistungsgarantie“ findet keine Anwendung sofern der Versicherer des vorliegenden Vertrages wegen aa) Nichtzahlung des Beitrags,
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Samples: Unfallversicherung
Grenzen der „Leistungsgarantie“. a) Nach Ablauf des Vorvertrags vorgenommene Änderungen desselben bewirken keine Erweiterung der „Leistungsgarantie“.
b) Der Vorvertrag muss dem deutschen Versicherungsvertragsrecht unterliegen, d.h. es werden keine ausländischen Vorversicherungen Vorversicherun- gen berücksichtigt.
c) Die „Leistungsgarantie“ findet keine Anwendung sofern der vertragliche Versicherer des vorliegenden Vertrages wegen aa) Nichtzahlung des BeitragsBeitrages,
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Grenzen der „Leistungsgarantie“. a) Nach Ablauf des Vorvertrags vorgenommene Änderungen desselben bewirken keine Erweiterung der „Leistungsgarantie“.
b) Der Vorvertrag muss dem deutschen Versicherungsvertragsrecht unterliegen, d.h. es werden keine ausländischen Vorversicherungen Vorversicherun- gen berücksichtigt.
c) Die „Leistungsgarantie“ findet keine Anwendung Anwendung, sofern der vertragliche Versicherer des vorliegenden Vertrages wegen aa) Nichtzahlung des BeitragsBeitrages,
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Grenzen der „Leistungsgarantie“. a) Nach Ablauf des Vorvertrags vorgenommene Änderungen desselben bewirken keine Erweiterung der „Leistungsgarantie“.
b) Der Vorvertrag muss dem deutschen Versicherungsvertragsrecht unterliegen, d.h. es werden keine ausländischen Vorversicherungen berücksichtigt.
c) Die „Leistungsgarantie“ findet keine Anwendung sofern der Versicherer des vorliegenden Vertrages wegen aa) Nichtzahlung des Beitrags,
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Samples: Hausratversicherung