Leistungsgarantie Musterklauseln

Leistungsgarantie. Die Solar Fabrik GmbH garantiert im Verhältnis zum Anspruchsteller i. S. v. Ziff. 4.1 die Leistungsfähigkeit der von ihr hergestellten Solarstrommodule nach folgender Maßgabe: 1.1 Die Solar Fabrik GmbH garantiert, dass die von ihr gelieferten Solarstrommodule während eines Zeitraumes von zwanzig (20) Jahren, beginnend ab Lieferung durch die Solar Fabrik GmbH an den Erstkäufer, mindestens 90 % der Mindestleistung (= Nennleistung lt. Datenblatt abzgl. Sortiergrenzen der Leistung lt. Datenblatt) erbringen: während des Mindestleistung ersten (1.) Jahres ab Lieferung 97,0% zweiten (2.) Jahres ab Lieferung 96,7% dritten (3.) Jahres ab Lieferung 96,3% vierten (4.) Jahres ab Lieferung 96,0% fünften (5.) Jahres ab Lieferung 95,6% sechsten (6.) Jahres ab Lieferung 95,3% siebten (7.) Jahres ab Lieferung 94,9% achten (8.) Jahres ab Lieferung 94,6% neunten (9.) Jahres ab Lieferung 94,2% zehnten (10.) Jahres ab Lieferung 93,9% elften (11.) Jahres ab Lieferung 93,5% zwölften (12.) Jahres ab Lieferung 93,2% dreizehnten (13.) Jahres ab Lieferung 92,8% vierzehnten (14.) Jahres ab Lieferung 92,5% fünfzehnten (15.) Jahres ab Lieferung 92,1% sechzehnten (16.) Jahres ab Lieferung 91,8% siebzehnten (17.) Jahres ab Lieferung 91,4% achtzehnten (18.) Jahres ab Lieferung 91,1% neunzehnten (19.) Jahres ab Lieferung 90,7% zwanzigsten (20.) Jahres ab Lieferung 90,4% 1.2 Die Solar Fabrik GmbH garantiert weiterhin, dass die von ihr gelieferten Solarstrommodule während eines Zeitraums von dreißig (30) Jahren, beginnend ab Lieferung durch die Solar Fabrik GmbH an den Erstkäufer, mindestens 87 % der Mindestleistung erbringen. während des Mindestleistung einundzwanzigsten (21.) Jahres ab Lieferung 90,0% zweiundzwanzigsten (22.) Jahres ab Lieferung 89,7% dreiundzwanzigsten (23.) Jahres ab Lieferung 89,3% vierundzwanzigsten (24.) Jahres ab Lieferung 89,0% fünfundzwanzigsten (25.) Jahres ab Lieferung 88,6% sechsundzwanzigsten (26.) Jahres ab Lieferung 88,3% siebenundzwanzigsten (27.) Jahres ab Lieferung 87,9% achtundzwanzigsten (28.) Jahres ab Lieferung 87,6% neunundzwanzigsten (29.) Jahres ab Lieferung 87,2% dreißigsten (30.) Jahres ab Lieferung 87,0% 1.3 Grundlage dieser Leistungsgarantie ist die unter Standardtestbedingungen von 1000 Watt/m² und einem Spektrum von AM 1,5 (= Air Mass) gemessenen Mindestleistung der Solarstrom- module bei 25°C Zellentemperatur, unter Berücksichtigung einer Messgenauigkeit von +/- 5%.
Leistungsgarantie. 2.15.1 Bedingungs-Update-Garantie
Leistungsgarantie. 33 O.2 Erweiterte Eigenschadendeckung 33 O.3 Dachlawinen 33 O.4 Fahrzeugteile 34 O.5 Entwendung der Fahrzeugschlüssel 34 O.6 Durch Tierbisse verursachte Folgeschäden 34 O.7 Havarieschäden 34 O.8 Schäden durch Anhänger 34 O. 9 Neupreisentschädigung 34 O.10 Kaufpreisentschädigung 34 O.11 Wie Sie eine Rückstufung vermeiden können 34
Leistungsgarantie. Falls die dem Vertrag zu Grunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) ausschließ- lich zu Ihrem Vorteil und ohne Mehrbeitrag geändert wer- den, so gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wir- kung auch für Ihren Vertrag, wenn es sich bei Ihrem Fahr- zeug um einen Pkw oder Kraftrad handelt und Sie in den Tarifen KomfortPlus oder EasySmart KomfortPlus versi- chert sind.
Leistungsgarantie. Sollte der Käufer mit Zahlungen in Rückstand geraten, gleich zu welchem Zeitpunkt, oder wenn der Käufer nach Auffassung des Verkäufers seine Verbindlichkeiten unzureichend oder unzufrieden stellend bedient, kann der Verkäufer zusätzlich zu seinen gesetzlichen oder vertraglichen Rechten die Kreditlinie des Käufers kündigen, weitere Leistungen einstellen und Vorauszahlung, Sicherheiten oder andere seiner Meinung nach angemessene Zahlungsgarantien verlangen.
Leistungsgarantie. Sofern im VERTRAG nicht explizit spezifiziert, gewährt OERLIKON METCO AG, WOHLEN keine Leistungsgarantien. Wurde eine Leistungsgarantie vereinbart, gilt diese als erfüllt, wenn die garantierten Werte in einem Leistungstest erreicht wurden oder, wurde kein entsprechender Test vereinbart, sobald der LIEFERGEGENSTAND kommerziell eingesetzt wird. Erreicht OERLIKON METCO AG, WOHLEN die garantierten Werte nicht, obwohl der KUNDE bzw. der Endbenutzer sämtliche Voraussetzungen erfüllten, welche als Grundlage für die Erreichung der Leistungsgarantie vereinbart wurden, beläuft sich die Haftung von OERLIKON METCO AG, WOHLEN bei der Lieferung von SYSTEMEN auf maximal fünf Prozent (5%) des vertraglich vereinbarten Preises, bzw. auf zehn Prozent (10 %) für alle anderen Lieferungen und Leistungen.
Leistungsgarantie. Falls gesetzlich vorgeschrieben, beschränkt sich die Haftung und Verpflichtung von HP im Hinblick auf eine gesetzlich vorgeschriebene Garantie zur Durchführung des Service in Übereinstimmung mit diesem Vertrag, auf einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten nach Ablauf der Vertragslaufzeit.
Leistungsgarantie. Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber bei Schäden an den Geräten unter folgenden Voraussetzungen eine Leistungsgarantie und erstattet dem Auftragge- ber maximal die Full Servicerate für 4 Tage, wenn: - ein Servicetechniker bei einem Maschinenstillstand nicht innerhalb von 8 Ar- beitsstunden am Vertragsstandort des Gerätes eintrifft, - es dem Auftragnehmer nicht möglich ist, nach weiteren 30 Stunden das defekte Gerät instand zu setzen (ausgenommen sind Schäden an Batterien und Lade- geräten sowie höhere Gewalt). Diese Reaktionszeiten werden ab Schadensmeldung während den Öffnungszeiten des Auftragnehmers gemessen. Die Leistungsgarantie gilt nicht, wenn der Geräte- ausfall auf einem Gewalt- oder Elementarschaden, einer sonstigen unsachgemä- ßen Nutzung beruht, wenn Arbeiten an den Geräten wegen unberechtigter Repara- turen bzw. Wartungen durch den Auftraggeber oder Dritte notwendig sind oder bei höherer Gewalt.
Leistungsgarantie. Werden die der Privat-Haftpflichtversi- cherung im Neugeschäft für diesen Tarif zugrundeliegenden Bedingungen aus- schließlich zu Deinem Vorteil und ohne Mehrbeitrag geändert, so gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wir- kung auch für diesen Vertrag.
Leistungsgarantie. 10.1 Der Lieferant übernimmt keine Leistungs- garantien, es sei denn diesen wurden schriftlich in einem Vertrag spezifiziert und von beiden Parteien akzeptiert. 10.2 Wurde eine Leistungsgarantie vereinbart, gilt diese als erfüllt, wenn die vereinbarten Eigenschaften anlässlich eines Leistungstests im Betrieb des Lieferanten oder Sublieferanten erreicht wurden. Leistungsgarantien am Ort des Einsatzes des Liefergegenstands sind ausdrücklich ausgeschlossen.