Common use of Grenzwertregel Clause in Contracts

Grenzwertregel. Die Versicherungssumme bleibt unverändert, wenn der gemäß 22.1, Satz 1, der Besonderen Bedingungen zur Inhaltsversicherung maßgebende Prozentsatz unter 3 liegt. Jedoch ist dann für die nächste Veränderung ein Vergleich zwischen dem vergangenen Kalenderjahr und demjenigen Kalenderjahr maßgebend, das zuletzt für eine Summenänderung berücksichtigt wurde.

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Samples: citrix-online.ruv.de, www.ruv.at

Grenzwertregel. Die Versicherungssumme bleibt unverändert, wenn der gemäß 22.121.1, Satz 1, der Besonderen Bedingungen zur Inhaltsversicherung Betriebsschließungsversicherung maßgebende Prozentsatz unter 3 liegt. Jedoch ist dann für die nächste Veränderung ein Vergleich zwischen dem vergangenen Kalenderjahr und demjenigen Kalenderjahr maßgebend, das zuletzt für eine Summenänderung berücksichtigt wurde.

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Samples: www.ruv.at

Grenzwertregel. Die Versicherungssumme bleibt unverändert, wenn der gemäß 22.1, 22.1 Satz 1, 1 der Besonderen Bedingungen zur Inhaltsversicherung maßgebende Prozentsatz unter 3 liegt. Jedoch ist dann für die nächste Veränderung ein Vergleich zwischen dem vergangenen Kalenderjahr und demjenigen Kalenderjahr maßgebend, das zuletzt für eine Summenänderung berücksichtigt wurde.

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Samples: www.wupa.koeln