Grundsätze zu Mitarbeitenden. 2.1 Der LIEFERANT verpflichtet sich, Chancengleichheit und Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden ungeach- tet von Geschlecht, Nationalität, sexueller Identität, Konfession, Herkunft, Hautfarbe oder ihrer sonstigen persönlichen Merkmale zu fördern.
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Grundsätze zu Mitarbeitenden. 2.1 Der LIEFERANT verpflichtet sich, Chancengleichheit und Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden ungeach- ungeach tet von Geschlecht, Nationalität, sexueller Identität, Konfession, Herkunft, Hautfarbe oder ihrer sonstigen persönlichen Merkmale zu fördern.
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Grundsätze zu Mitarbeitenden. 2.1 Der LIEFERANT verpflichtet sich, Chancengleichheit und Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden ungeach- tet ungeachtet von Geschlecht, Nationalität, sexueller Identität, Konfession, Herkunft, Hautfarbe oder ihrer sonstigen persönlichen Merkmale zu fördern.
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