Anwendbares Recht und Gerichtstand. Es ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtstand ist Basel-Stadt.
Anwendbares Recht und Gerichtstand. Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
Anwendbares Recht und Gerichtstand. Die Verträge unterliegen schweizerischem materiellem Recht, unter Ausschluss der durch das Internationale Privatrecht vorgesehenen Verweisungsnormen.
Anwendbares Recht und Gerichtstand. Sämtliche Verträge zwischen den Parteien unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Verein- ten Nationen über den internationalen Warenkauf (sog. Wiener Kaufrecht) vom 11. April 1980. Zuständig für die Entscheidung allfälliger Streitigkeiten im Zusammenhang mit den vorliegenden Verträgen sind ausschliesslich die Gerichte am Sitz von BitHawk. Vorbehalten bleibt das Recht von BitHawk, den Kunden an dessen Sitz oder Wohnsitz zu belangen.
Anwendbares Recht und Gerichtstand. Sämtliche Verträge zwischen den Parteien unterstehen aus- schliesslich dem schweizerischen Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den inter- nationalen Warenkauf (sog. Wiener Kaufrecht) vom 11. April 1980. Zuständig zur Entscheidung allfälliger Streitigkeiten im Zu- sammenhang mit den vorliegenden Verträgen sind aus- schliesslich die Gerichte am Sitz von Informatec.
Anwendbares Recht und Gerichtstand. Auf den vorliegenden Vertrag ist Schweizer Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Zürich.
Anwendbares Recht und Gerichtstand. Diese Bedingungen und mit einem Erwerb abgeschlosse‐ nen Vertragsverhältnisse unterstehen schweizerischem Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestim‐ mungen des schweizerischen internationalen Privat‐ rechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Verfahren ist Zürich, Schweiz. Die Bank und der Verkäu‐ fer sind indessen auch berechtigt, den Kunden beim zu‐ ständigen Gericht seines (Wohn‐)Sitzes oder zuständi‐ gen Betreibungsamt zu belangen, wobei ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar bleibt.
Anwendbares Recht und Gerichtstand. 9.1 Diese Vereinbarung untersteht schweizerischem materiellem Recht. Gerichtstand ist Cham. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten. VoIP-One behält sich aber das Recht vor, den Kunden auch an seinem Wohnsitz zu belangen.
Anwendbares Recht und Gerichtstand. 9 Applicable Law and Jurisdiction
Anwendbares Recht und Gerichtstand. Dieser Vertrag und die unter ihm gewährten Leistungen unterstehen ausschliessich schweizerischem Recht. Erfüllungsort, Betreibungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahrensarten ist Zug. Dieser Vertrag wurde in zwei Originalexemplaren ausgefertigt. 0 0 0 0 Ort, Datum Finanzdirektion Zug Xxxxx Xxxxxxx Regierungsrat