Anwendbares Recht und Gerichtstand. Es ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtstand ist Basel-Stadt.
Anwendbares Recht und Gerichtstand. Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
Anwendbares Recht und Gerichtstand. Die Verträge unterliegen schweizerischem materiellem Recht, unter Ausschluss der durch das Internationale Privatrecht vorgesehenen Verweisungsnormen.
Anwendbares Recht und Gerichtstand. Sämtliche Verträge zwischen den Parteien unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Verein- ten Nationen über den internationalen Warenkauf (sog. Wiener Kaufrecht) vom 11. April 1980. Zuständig für die Entscheidung allfälliger Streitigkeiten im Zusammenhang mit den vorliegenden Verträgen sind ausschliesslich die Gerichte am Sitz von BitHawk. Vorbehalten bleibt das Recht von BitHawk, den Kunden an dessen Sitz oder Wohnsitz zu belangen.
Anwendbares Recht und Gerichtstand. (1) Der zwischen uns und dem Kunden bestehende Kaufvertrag unterliegt vorbehaltlich zwingender internationalprivatrechtlicher Vorschriften dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens.
(2) Ist der Kunde Kaufmann iSd § 1 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte in Berlin für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen können wir oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.
Anwendbares Recht und Gerichtstand. 11.1 Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der GAO unterstehen schweizerischem Recht.
11.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahren ist für beide Parteien Andelfingen. Die GAO ist aber berechtigt, ihre Ansprüche auch am Wohnsitz des Kunden geltend zu ma- chen.
Anwendbares Recht und Gerichtstand. 12.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Alpha Deuren und dem Käufer gilt niederländisches Recht.
12.2 Die Wiener Kaufrechtskonvention (CISG) ist wie jegliche andere internationale Regelung, deren Ausschluss gestattet ist, nicht anwendbar.
12.3 Ausschließlich der zuständige Richter am Gerichtsstandort Arnheim (Niederlande) ist befugt, über sämtliche Streitfälle zwischen Alpha Deuren und dem Käufer zu entscheiden, es sei denn, dies steht im Widerspruch zu geltendem Recht. Es ist Alpha Deuren gestattet, von dieser Zuständigkeitsklausel abzuweichen und die gesetzlichen Zuständigkeitsbestimmungen anzuwenden.
Anwendbares Recht und Gerichtstand. 15.1 Auf die E.E.B. und die Einkaufsverträge findet niederländisches Recht Anwendung.
15.2 Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
15.3 Eventuelle Streitigkeiten zwischen den Parteien werden ausschließlich dem zuständigen Gericht Zeeland-West-Brabant, Sitzungsort Breda, vorgelegt.
Anwendbares Recht und Gerichtstand. 17.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren.
17.2 Nebenbestimmungen außerhalb dieses Vertrages und seiner Anhänge bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages und der Anhänge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
17.3 Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages beeinträchtigt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhaltes.
17.4 Ergeben sich in der praktischen Anwendung dieses Vertrages Lücken, die die Vertragspartner nicht vor- gesehen haben, oder wird die Unwirksamkeit einer Regelung rechtskräftig oder von den Parteien über- einstimmend festgestellt, so verpflichten sie sich, diese Xxxxx oder unwirksame Regelung in sachlicher, am wirtschaftlichen Zweck des Vertrages orientierter angemessener Weise auszufüllen bzw. zu ersetzen.
17.5 Der Gerichtsstand ist München. Höxter, , ….…………………................... …………………………………………... …………………………………………... NAFI GmbH - als Lizenzgeber - - als Lizenznehmer - zwischen NAFI GmbH Xxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx und
Anwendbares Recht und Gerichtstand. 19.1 Der Vertrag untersteht dem schweizerischen Recht. Die Anwendung des Wiener Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht) sowie die Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts werden ausdrücklich und vollumfänglich ausgeschlossen.
19.2 Bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Gerichtsstand:
a. für Klagen der BKW: Bern oder der Sitz des Lieferanten;
b. für Klagen des Lieferanten: Bern. Spezielle Bestimmungen für Leistungen im Kernkraftwerk Xxxxxxxxx
0 Leistungen des Kernkraftwerkes Mühleberg
1.1 Wo Lieferungen und Installationen einem behördli chen Genehmigungsverfahren unterstehen, erfolgt der Verkehr mit den Behörden durch das Kernkraftwerk. Falls durch fehlende Freigaben von Behördenseite dem Verkäufer Mehrkosten entstehen, so hat dieser umgehend das Kernkraftwerk zu benachrichtigen.