Grundvergütung für die Arbeitsstunde Musterklauseln

Grundvergütung für die Arbeitsstunde. Für Arbeitnehmer mit Monatslohn oder mit Monatsgehalt beträgt die auf die Stunde entfallende Grundvergütung 1/167 der für eine nach § 9 Ziffer 1 festgesetzte regelmäßige Arbeitszeit errechneten monatlichen Xxxxxxxxxxxxxx (§ 00 Xxxxxx 0x).