Gutachtergebühren. (1) 1Die Gebühren errechnen sich durch Multiplikation der nachstehend angegebenen Be- wertungszahlen mit den jeweils gültigen Punktwerten. 2Die Punktwerte für Gutachten werden durch die Gesamtvertragspartner vereinbart. 3Centbeträge sind kaufmännisch zu runden.
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Samples: Bundesmantelvertrag – Zahnärzte (Bmv Z), Bundesmantelvertrag – Zahnärzte, Bundesmantelvertrag – Zahnärzte (Bmv Z)
Gutachtergebühren. (1) 1Die Gebühren errechnen sich durch Multiplikation der nachstehend angegebenen Be- wertungszahlen Bewer- tungszahlen mit den jeweils gültigen Punktwerten. 2Die Punktwerte für Gutachten werden durch die Gesamtvertragspartner vereinbart. 3Centbeträge sind kaufmännisch zu runden.
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Samples: Bundesmantelvertrag Zahnärzte (Bmv Z), www.kzv-sh.de