Gutfall Musterklauseln

Gutfall. Im Gutfall erfolgt eine Bestätigung der Realisierbarkeit des VHCN-Services mittels Auftragsbestätigung seitens A1 per E-Mail. Die Auftragsbestätigung enthält folgende Informationen: Betreff: "Auftragsbestätigung" "VHCN" ‚AUFTRAGSART' ‚AUFTRAGSNUMMER' ‚PORTIERUNGSAUFTRAGSNUMMER' • Auftragsnummer • Auftragsart • Name • Anschrift • Last-Mile-Nummer • Netzservice • Endkunden-Rückrufnummer, die bei der Bestellung angegeben wurde • Bestätigter Termin für die Herstellung/Non-SI-Umstellung bei Terminvereinbarung mit dem Endkunden durch den V-P • Betriebsmodus SRA • G.INP auf der Anschlussleitung • DSLAM-ID sowie gegebenenfalls der Hinweis, dass die Backhaulleistung von A1 eingerichtet wurde • Anschlusstechnologie inkl. Anzahl der Doppeladern • VHCN-Service Bandbreite: • S-Tag: • C-VLAN Swapping Methode: • 1. LT-VLAN ID: • 1. C-TAG: • 2. LT-VLAN ID: • 2. C-TAG: • 3. LT-VLAN ID: • 3. C-TAG: • 4. LT-VLAN ID: • 4. C-TAG: • 1. CircuitID • 2. CircuitID • 3. CircuitID • 4. CircuitID • Vectoring: • Versand ONT • Versand Netzteil • Backhaulleistung Typ Die Auftragsbestätigung ist als verbindliche Durchführungszusage zu werten, mit der der Einzelvertrag über die Bereitstellung des VE-Services zustande kommt.
Gutfall. Die Non-SI-Herstellung/Non-SI-Umstellung erfolgt durch A1 entweder zum Wunschtermin oder zu dem über das Web-Frontend vom V-P abrufbaren Termin. Die SI-Herstellung/SI- Umstellung erfolgt durch A1 im mit dem V-P vereinbarten Umschaltezeitfenster, wobei der V-P diesfalls bis zum Umschaltezeitfenster die notwendigen Vorbereitungen zur SI- Herstellung/SI-Umstellung auf ein VHCN-Service in seinen Systemen durchzuführen hat. Bei der Non-SI-Umstellung/SI-Herstellung/SI-Umstellung haben sowohl der V-P als auch A1 im Ausnahmefall die Möglichkeit, zeitnah zum bzw. im Umschaltezeitfenster noch einmal telefonisch unter Bekanntgabe der Last-Mile Nummer Kontakt aufzunehmen. Der V-P kann über die im Zuge der Bestellung angegebenen Rufnummer für den technischen Ansprechpartner erreicht werden. A1 über die in der Kontaktliste angegebene Telefonnummer („Non-SI-Umstellung/SI-Herstellung/SI-Umstellung Notfallnummer“). Bei Non-SI-/SI-Umstellung einer bereits bestehenden, aktiven Anschlussleitung von A1 sind die Punkte 6.4 des VHCN-Vertrages anzuwenden und vom V-P zu beachten. Im Gutfall gilt die Non-SI-Herstellung/Non-SI-Umstellung durch A1 bei FTTB/FTTH nach Durchführung eines Abnahmetests gemäß Anhang 1, Pkt 6 als erfolgreich durchgeführt, wenn nach dem dort beschriebenen Verfahren • die Anschlussleitung von dem DSLAM zur Anschlussdose durchgeschaltet ist und • das Messequipment des Technikers von A1 am Endkundenstandort mit dem DSLAM, auf dem das VHCN-Service provisioniert ist, synchron ist. Die Non-SI-Herstellung/SI-Herstellung ohne Endgeräteversand, Non-SI-/SI-Umstellung, gilt mit dem Zeiteintrag, der im Web-Frontend im Zusammenhang mit dem Ende der Herstellung eingetragen ist (= Zeitstempel des entsprechenden Eintrags im Web- Frontend), als durchgeführt. Die möglichen Einträge im Web-Frontend (ESI- Erledigungsgründe) sind in der nachfolgenden Tabelle am Ende des gegenständlichen Punktes angeführt. Der Zeitstempel des jeweiligen Eintrags ist der für die Pönaleberechnung maßgebliche Zeitpunkt. Die SI-Herstellung auf Basis FTTH mit Endgeräteversand gilt zu dem im Punkt 3.2.2.3 des gegenständlichen Anhangs geregelten Zeitpunkt als durchgeführt. Zur Verifikation des Gutfalls der SI-Herstellung ohne Endgeräteversand sowie der SI- Umstellung übermittelt A1 dem V-P nach deren Abschluss mit der Durchführungsbestätigung im Einklang mit dem in Anhang 1, Pkt 6 beschriebenen Verfahren einen Beleg, etwa ein Abnahme- oder Messprotokoll gemäß Anhang 1, Pkt 6, der die erfolgte SI-Herstel...
Gutfall. Die Herstellung erfolgt durch A1 Telekom Austria entweder zum Wunschtermin oder zu dem über ESI vom PVE abrufbaren Termin. Im Gutfall gilt die Herstellung durch A1 Telekom Austria - als erfolgreich durchgeführt, wenn die Anschlussleitung von dem DSLAM zur Anschlussdose durchgeschaltet ist und das Messequipment des Xxxxxxxxxx xxx X0 Xxxxxxx Xxxxxxx am Endkundenstandort mit dem DSLAM synchron ist. Über die erfolgreiche Herstellung wird der PVE unverzüglich durch einen Anruf des Xxxxxxxxxx xxx X0 Xxxxxxx Xxxxxxx (bei einer vom PVE genannten Hotline) informiert. Die Herstellung gilt mit dem Zeiteintrag, der im ESI im Zusammenhang mit dem Ende der Herstellung eingetragen ist (=Zeitstempel des entsprechenden ESI Eintrags), als durchgeführt. Das ist der Zeitpunkt, zu dem der Einzelvertrag bezüglich des VE-Service auf der Anschlussleitung zustande kommt.
Gutfall. Die Umstellung erfolgt durch A1 Telekom Austria ebenfalls entweder zum Wunschtermin oder zu dem über ESI vom PVE abrufbaren Termin. Bei der Umstellung einer bereits bestehenden Xxxxxxxxxxxxxxxx xxx X0 Xxxxxxx Xxxxxxx ist Punkt 6.5. des Allgemeinen Teils anzuwenden und vom PVE zu beachten. Im Gutfall gilt die Umstellung durch A1 Telekom Austria als erfolgreich durchgeführt, wenn Vertrag betreffend Virtuelle Entbündelung Version 7.12.2010 Anhang 2 Betriebliches Handbuch die Anschlussleitung von dem DSLAM zur Anschlussdose durchgeschaltet ist und das Messequipment des Xxxxxxxxxx xxx X0 Xxxxxxx Xxxxxxx am Endkundenstandort mit dem DSLAM synchron ist. Vertrag betreffend Virtuelle Entbündelung Version 19.1.2011 Anhang 2 Betriebliches Handbuch Über die erfolgreiche Umstellung wird der PVE unverzüglich durch einen Anruf des Xxxxxxxxxx xxx X0 Xxxxxxx Xxxxxxx (bei einer vom PVE genannten Hotline) informiert. Die Umstellung gilt mit dem Zeiteintrag, der im ESI im Zusammenhang mit dem Ende der Umstellung eingetragen ist (=Zeitstempel des entsprechenden ESI Eintrags), als durchgeführt. Das ist der Zeitpunkt, zu dem der Einzelvertrag bezüglich des VE-Services auf der Anschlussleitung zustande kommt.

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.