Common use of Gutschriften Clause in Contracts

Gutschriften. 6.1 Rückvergütungen auf Leistungen, für die eine Transaktions- einreichung erfolgt ist, darf der VP durch eine Gutschriftbu- chung vornehmen. Im Nahabsatz darf der VP Gutschriften durch Ausstellung eines Gutschriftbeleges (Credit Voucher) lei- sten, dessen Original dem Karteninhaber auszuhändigen ist. Der Gutschriftbeleg ist vollständig auszufüllen und von dem VP rechtsverbindlich zu unterschreiben. Er ist BS PAYONE inner- halb von 10 Werktagen nach der Ausstellung einzureichen. Bei Zahlungskarten im Sinne der Ziffer 4.5 Satz 4 und 5 darf eine Gutschrift nur unter Benutzung des POS-Xxxxxx erteilt werden.

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Gutschriften. 6.1 (1) Rückvergütungen auf Leistungen, für die eine Transaktions- einreichung Transaktionseinreichung erfolgt ist, darf der VP durch eine Gutschriftbu- chung Gutschriftbuchung vornehmen. Im Nahabsatz darf der VP Gutschriften Gut- schriften durch Ausstellung eines Gutschriftbeleges (Credit Voucher) lei- stenleisten, dessen Original dem Karteninhaber auszuhändigen ist. Der Gutschriftbeleg ist vollständig auszufüllen aus- zufüllen und von dem VP rechtsverbindlich zu unterschreiben. Er ist BS PAYONE inner- halb innerhalb von 10 Werktagen nach der Ausstellung einzureichen. Bei Zahlungskarten im Sinne der Ziffer 4.5 Satz 4 und 5 darf eine Gutschrift nur unter Benutzung des POS-Xxxxxx erteilt werden.

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Gutschriften. 6.1 Rückvergütungen auf Leistungen, für die eine Transaktions- einreichung erfolgt ist, darf der VP durch eine Gutschriftbu- chung vornehmen. Im Nahabsatz darf der VP Gutschriften durch Ausstellung eines Gutschriftbeleges (Credit Voucher) lei- stenleisten, dessen Original dem Karteninhaber auszuhändigen ist. Der Gutschriftbeleg ist vollständig auszufüllen und von dem VP rechtsverbindlich zu unterschreiben. Er ist BS PAYONE inner- halb innerhalb von 10 Werktagen nach der Ausstellung einzureichen. Bei Zahlungskarten Zah- lungskarten im Sinne der Ziffer 4.5 Satz 4 und 5 darf eine Gutschrift Gut- schrift nur unter Benutzung des POS-Xxxxxx erteilt werden.

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Gutschriften. 6.1 Rückvergütungen auf Leistungen, für die eine Transaktions- einreichung erfolgt ist, darf der VP durch eine Gutschriftbu- chung vornehmen. Im Nahabsatz darf der VP Gutschriften durch Ausstellung eines Gutschriftbeleges (Credit Voucher) lei- sten, dessen Original dem Karteninhaber auszuhändigen ist. Der Gutschriftbeleg ist vollständig auszufüllen und von dem VP rechtsverbindlich zu unterschreiben. Er ist BS PAYONE inner- halb innerhalb von 10 Werktagen nach der Ausstellung einzureichen. Bei Zahlungskarten im Sinne der Ziffer 4.5 Satz 4 und 5 darf eine Gutschrift nur unter Benutzung des POS-Xxxxxx erteilt werden.

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Gutschriften. 6.1 Rückvergütungen auf Leistungen, für die eine Transaktions- einreichung erfolgt ist, darf der VP durch eine Gutschriftbu- chung vornehmen. Im Nahabsatz darf der VP Gutschriften durch Ausstellung eines Gutschriftbeleges (Credit Voucher) lei- stenleisten, dessen Original dem Karteninhaber auszuhändigen ist. Der Gutschriftbeleg ist vollständig auszufüllen und von dem VP rechtsverbindlich zu unterschreiben. Er ist BS PAYONE B+S inner- halb von 10 Werktagen nach der Ausstellung einzureichen. Bei Zahlungskarten im Sinne der Ziffer 4.5 Satz 4 und 5 darf eine Gutschrift nur unter Benutzung des POS-Xxxxxx erteilt werden.

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