Gültigkeit der Geschäftsbedingungen Musterklauseln

Gültigkeit der Geschäftsbedingungen. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage für alle Leistungen und Angebote der Firma Bodensee Limousinenservice GbR künftig BLS genannt, insbesondere für die Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr, Mietomnibusverkehr, Mietwagenverkehr und Ausflugsfahrten mit Personenkraftwagen. Diese Geschäftsbedingungen behalten ebenfalls für weitere Geschäftsbeziehungen ihre Gültigkeit, auch wenn dies nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurde. Abweichungen der Geschäftsbedingungen erfordern die schriftliche Bestätigung durch BLS, ansonsten sind diese unwirksam.
Gültigkeit der Geschäftsbedingungen. Es gelten die allgemeinen sowie die geschäftsfeldspezifischen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung.
Gültigkeit der Geschäftsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten mit der Teilnahme am ersten Kurstermin als vereinbart. Sollte ein Teil dieser Vereinbarungen ungültig werden, bleiben die anderen Teile als vereinbart bestehen. (Stand 1.11.2011 Änderungen und Ergänzungen vorbehalten) E-MAIL: xxxxxxxxxx@x-xx.xx INTERNET: xxx.xxxxxxxx-xxxxx-xxxxxxx.xx
Gültigkeit der Geschäftsbedingungen. 1.1 Für den Geschäftsverkehr mit der zu FN 393616y protokollierten STM-Stahl-Vertriebs GmbH & CO KG (im Folgenden: „STM“ oder „wir“ oder „uns“), gelten ausschließlich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unser jeweiliger Vertragspartner wird nachfolgend „Kunde“ genannt. Der Kunde garantiert, Unternehmer zu sein. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit uns, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Regelungen – insbesondere allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen unseres Kunden – werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese von unserer Geschäftsleitung (Geschäftsführung) ausdrücklich schriftlich dem Kunden bestätigt wurden. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Einkaufs- oder sonstige Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner binden uns nicht, auch wenn wir diesen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen. Der Kunde akzeptiert mit seiner Bestellung ausschließlich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Erklärungen und Beratungen, die von unseren technischen Richtlinien abweichen, sowie Vereinbarungen bezüglich Preis, Lieferzeit und Zahlungsbedingungen, die unsere Mitarbeiter abgeben, werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung mittels vertretungsbefugter Personen, soweit dies darin bestätigt sind, verbindlich. Enthält unsere Auftragsbestätigung Änderungen gegenüber der Bestellung, so gelten diese Änderungen als vom Kunden genehmigt, wenn er ihnen nicht binnen 24 Stunden widerspricht. Für etwaige Irrtümer bei der Auftragsbestätigung übernehmen wir keine Verantwortung bzw. Überprüfungspflicht, wenn nicht deren Richtigstellung seitens des Kunden prompt, spätestens jedoch binnen 24 Stunden, nach Empfang der Auftragsbestätigung erfolgt.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.