Gültigkeitsklausel Musterklauseln

Gültigkeitsklausel. 15.1 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung im Vertrag berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist erforderlichenfalls eine wirksame zu setzen, die dem angestrebten Vertragspunkt am nächsten kommt. 15.2 Der Vertrag kommt erst mit firmenmäßiger Unterfertigung des Lizenzgebers rechtswirksam zustande. Anlage 1: Auflistung der Betriebsstätten des Lizenznehmers, Produkte und Angaben Anlage 2: Auflistung der Betriebsstätten der Eigenmarkenhersteller/Betriebsstätten der Lohnproduzenten, Produkte und Angaben Anlage 3: Formblatt „Bekanntgabe von Änderungen vertragsrelevanter Daten“ Firmenmäßige Zeichnung (Stempel, Unterschrift) Bsp: Betriebsstätte des Lizenznehmers: Xxx Xxxxxxxxxx XxxxxX. Xx.Xx.: 12345678 1000 Musterstadt, Xxxxxxxxx 0 Betriebsfunktion: Schlachtung Ansprechperson: Xxx Xxxxxxxxxx Telefon: 02222/123456, Fax: 02222/123456-7, E-Mail: xxx@xxxxxxxxxx.xx Amtliche Betriebsnummer: , Mitarbeiter: 9 [Entlastungskriterien: Entlastungskriterien] gemäß Richtlinie "bos" (Version Nov/01) und folgende(r) Kontrolle(n): Betriebsabnahme - Herkunftssicherung: Ziviltechnikerbüro XY Herkunft/nähere Angabe: AT/ Herkunft/nähere Angabe: AT/ gemäß Richtlinie "bos" (Version Nov/01) und folgende(r) Kontrolle(n): Betriebsabnahme - Herkunftssicherung: Ziviltechnikerbüro XY Herkunft/nähere Angabe: AT/ Herkunft/nähere Angabe: AT/ Bsp: Xxx Xxxxxxxxxx GesmbH. Xx.Xx.: 12345678 1000 Musterstadt, Xxxxxxxxx 0 Betriebsfunktion: Schlachtung Ansprechperson: Xxx Xxxxxxxxxx Telefon: 02222/123456, Fax: 02222/123456-7, E-Mail: xxx@xxxxxxxxxx.xx Amtliche Betriebsnummer: , Mitarbeiter: 9 [Entlastungskriterien: Entlastungskriterien] gemäß Richtlinie "bos" (Version Nov/01) und folgende(r) Kontrolle(n): Betriebsabnahme - Herkunftssicherung: Ziviltechnikerbüro XY Herkunft/nähere Angabe: AT/ Herkunft/nähere Angabe: AT/ gemäß Richtlinie "bos" (Version Nov/01) und folgende(r) Kontrolle(n): Betriebsabnahme - Herkunftssicherung: Ziviltechnikerbüro XY Herkunft/nähere Angabe: AT/ Herkunft/nähere Angabe: AT/ Die folgenden Unternehmen sind rechtlich, vertraglich oder auf sonstige Art und Weise an oben angeführten Lizenznehmer gebunden, welcher sich bereit erklärt die Vertragserrichtungsgebühr*, Lizenzgebühr*, Kontrollkosten I* (nach Stundensatz) Kontrollkosten II* (nach Pauschale), Sanktionen*, üblichen Mahnspesen* für die/das verbundene(n) Unternehmen zu übernehmen. Unter der Voraussetzung d...
Gültigkeitsklausel. 15.1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und müssen explizit als Änderungen dieses Vertrages bezeichnet sein. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis. 15.2. Unter Schriftform verstehen die Vertragspartner eine schriftliche Vereinbarung oder Telefax, E- Mail oder Brief, sofern nicht in diesem Vertrag ein besonderes Formerfordernis ausdrücklich gefordert ist. 15.3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen versuchen, mit der das fachlich und wirtschaftlich gewollte Ergebnis am besten erreicht werden kann. 15.4. Der Vertrag kommt erst mit rechtsgültiger Unterfertigung der AMA-Marketing rechtswirksam zustande.
Gültigkeitsklausel. Es gilt deutsches Recht. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung. Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB’s ungültig, berührt dies die Wirksamkeit aller übrigen Vereinbarungen nicht.
Gültigkeitsklausel. 15.1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und müssen explizit als Änderungen dieses Vertrages bezeichnet sein. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftlichkeitserfordernis. 15.2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen versuchen, mit der das fachlich und wirtschaftlich gewollte Ergebnis am besten erreicht werden kann. 15.3. Der Vertrag kommt erst mit firmenmäßiger Unterfertigung des Lizenzgebers rechtswirksam zustande. Er ersetzt alle bisher zwischen dem Lizenzgeber und Lizenznehmer abgeschlossenen pastus+ Lizenzverträge und Zusatzvereinbarungen. Mit dem Zustandekommen dieses Vertrages gelten etwaige frühere pastus+ Verträge als gekündigt.
Gültigkeitsklausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages unwirksam sein oder werden oder aus Rechtsgründen nicht durchgeführt werden können, soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages nicht berührt werden. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine andere rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen, die dem mit den unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen angestrebten Zweck und der wirtschaftlichen Zielsetzung gerecht wird. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
Gültigkeitsklausel. Sollte durch ein staatliches Gericht festgestellt werden, dass einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechts- unwirksam oder rechtswidrig sind, oder dass der gesamte Schiedsvertrag in einem konkreten Fall rechtsunwirk- sam oder rechtswidrig ist, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt bzw. bleibt die Gültigkeit des Schiedsvertrages in allen übrigen Fällen bestehen.
Gültigkeitsklausel. Sollte eine Bestimmung der Geschäftsbedingungen aus irgendeinem Grunde rechtsunwirksam sein, bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Gültigkeitsklausel. Ist eine der Bestimmungen dieses Vertrages ungültig, nichtig oder wird sie wirksam angefochten, so bleibt hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
Gültigkeitsklausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
Gültigkeitsklausel. Sollten sich einzelne Bestimmungen der Allgemeinen 4. Durch Zahlungsverzug entstehende Mehrkosten werden pro weiteres Schreiben mit einem Betrag in Höhe von 15,00 ¬ vereinbarte Miete ändert sich dadurch nicht. Geschäftsbedingungen aus irgendeinem Grund als ungültig oder nichtig herausstellen, so werden davon die übrigen belastet. 11. Der Mieter ist verpflichtet den Mietgegenstand gegen folgende Schäden zu versichern: Einbruch, Diebstahl, Feuer, Bestimmungen nicht berührt. 5. Der Mieter kann gegenüber der Miete oder sonstigen berechneten Leistungen kein Minderungsrecht geltend machen. Ein Aufrechnungsrecht kann nur ausgeübt werden, wenn die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Mieter kann gegenüber der Miete oder sonstigen berechneten Leistungen auch kein Elementar und Vandalismus. Es bleibt dem Mieter überlassen, weitere Versicherungen zur Abdeckung der ihm obliegenden Gefahrübertragung abzuschließen. Der Vermieter kann vom Mieter nach Anlieferung der Mietsache den schriftlichen Nachweis über die abgeschlossene Versicherung verlangen.