Weitere Versicherungen Musterklauseln

Weitere Versicherungen. Der Versicherungsnehmer oder der Versicherte muss der Gesellschaft schriftlich das Bestehen und den späteren Abschluss eventueller weiterer Versicherungen für das gleiche Risiko mitteilen. Im Schadenfall muss der Versi- cherte alle Versicherer benachrichtigen und jedem von ihnen die Namen der anderen nennen, wie vom Art. 1910 ital. ZGB vorgeschrieben. Die unterlassene Mitteilung kann den Verlust des Entschädigungsanspruchs be- wirken.
Weitere Versicherungen. Der Vertragspartner muss auf Verlangen des USB unverzüglich nachweisen können, dass er sämtliche weiteren für die Vertragserfül- lung notwendigen Versicherungen (bspw. Transport- oder Montage- versicherung) abgeschlossen hat.
Weitere Versicherungen. Sind Anspruchsberechtigte auch durch weitere Versicherungsunternehmen versichert, verhandeln wir mit diesen den Anteil, den jedes Versicherungsunternehmen am jeweiligen Erstattungsantrag übernimmt.
Weitere Versicherungen. Gemäß den Bestimmungen in Art. 1910 ital. ZGB muss der Versicherungsnehmer, der ähnliche Leistungen/Garantien wie die des vorliegenden Versicherungsscheins durch Verträge nutzt, die mit einem anderen Versicherungsunternehmen unterzeichnet wurden, den Schadensfall jedem Versicherungsunternehmen und insbesondere Europ Assistance Italia S.p.A. mitteilen.
Weitere Versicherungen. FÜR NOCH MEHR SICHERHEIT. Stellen Sie sich vor, Sie haben gerade Ihr neues BMW Leasing- fahrzeug abgeholt und unternehmen die ersten Ausflüge. Da wollen Sie nicht an etwaige Unglücksfälle denken, denn auch kleinere Schäden können schnell ins Geld gehen. Gut, wenn man mit der TreueKasko Versicherung* zu seinem Leasingvertrag die Gewissheit bekommt, dass alle gängigen Schäden mit geringem Selbstbehalt abgedeckt sind. Denn es ist Ihre Treue, die belohnt wird: Bei Abschluss eines neuen Leasingvertrags über BMW Financial Services profitieren Sie exklusiv von den besonderen Vorteilen der erweiterten Vollkaskoversicherung – samt integrierter GAP-Deckung (siehe „Ihre Vorteile“). Denn egal, was das Leben bringt: Dank eines fixen Selbstbe- haltes von nur € 100,– je Vertragsjahr1 und eines redu- zierten Selbstbehaltes für die gesamte Schadenbeseitigung bei Rückgabe Ihres Fahrzeugs von nur einmalig € 250,– bzw. laut Deckungstabelle2 können Sie immer entspannt bleiben. Genießen Sie ungetrübte Freude am Fahren mit der perfekten Absicherung für alle Lebens- und Straßenlagen. Sie haben sich für BMW Nutzenleasing oder BMW Select Leasing über BMW Financial Services entschieden. Was Ihnen noch fehlt, ist eine Absicherung gegen zu hohe Reparaturkosten? Die TreueKasko Versicherung* ist die perfekte Ergänzung zu Ihrem Leasingvertrag und bietet Ihnen mehr Vorteile als eine normale Vollkaskoversicherung. Pro Vertragsjahr können Sie damit einen Schaden am Fahrzeug für einen fixen Selbstbehalt von nur € 100,–1 in Ihrer BMW Vertragswerkstätte beheben lassen. Auch der Fahrzeugrückgabe können Sie mit der TreueKasko ganz entspannt entgegensehen. Denn Sie zahlen für die Be- seitigung etwaiger Kaskoschäden nur einen geringen fixen Selbstbehalt von einmalig € 250,– bzw. laut Deckungstabelle2. Einzige Voraussetzung: Sie schließen am Ende der Vertrags- laufzeit wieder einen Leasing- und Versicherungsvertrag (TreueKasko und Haftpflicht) über BMW Financial Services für einen neuen BMW ab. So zahlt sich Ihre Treue richtig aus. Kfz-Rechtsschutzversicherung*. Unfallsituationen sind oft nicht eindeutig, die Schuldfrage muss vor Gericht entschieden werden. Aufwendige Verfahren sind nervenaufreibend und mit hohen Anwalts- und Prozesskosten verbunden. Mit der Kfz- Rechtsschutzversicherung sind Sie auch für diese Eventualität abgesichert.
Weitere Versicherungen. Wenn weitere Versicherungen bestehen, die das gleiche versicherte Risiko abdecken, auch wenn sie mit dem Sanedil Fonds (UniSalute und UnipolSai) verbunden sind, werden sie von beiden Gesellschaften gemäß den vertraglichen Erstattungsgrenzen verwaltet. Dem angemeldete Arbeitnehmer, der für dasselbe versicherte Xxxxxx bereits von einer anderen Gesellschaft eine Erstattung erhalten hat, wird nur der ihm verbleibende Betrag unter Beachtung der Selbstbehalte, der Höchstbeträge und abzüglich des bereits erstatteten Betrages ausbezahlt. DIE BEANTRAGUNG VON KRANKEN-ODER UNFALLLVERSICHERUNGSEISTUNGEN IST EINFACH • Eingeschriebene Arbeitnehmer müssen sich an ihre eigene zuständige Bauarbeiterkasse/EdilCassa wenden • Dem eingeschriebenen Arbeitnehmer ist es nicht gestattet, den Antrag direkt bei der Versicherungsgesellschaft zu stellen • Die Bauarbeiterkasse und die Edilcasse haben eine exklusive Rolle als Schnittstelle zu den Versicherungsgesellschaften 114 BAUARBEITERKASSEN UND EDILCASSE, DIE XXX XXX XXXXXXXXXX XXXXXX XXXXX XXXX 000 XXXXXXXXXXX XXX XXXXXX 1.080 VERMITTLER, DIE MITGLIEDER UND UNTERNEHMEN UNTERSTÜTZEN DIE BEANTRAGUNG VON KRANKEN- ODER UNFALLLEISTUNGEN IST EINFACH BEI DIREKTER VERTRAGSGEBUNDENHEIT DER EINRICHTUNG • Leistungsantragsformular • Kopie der ärztlichen Verordnung/Überweisung IM FALLE EINES ANTRAGS AUF ERSTATTUNG DER GESUNDHEITSKOSTEN (AUCH BEIM SSN) • Leistungsantragsformular • Kopie der ärztlichen Verordnung/Überweisung • Kopie der Rechnungen/Ausgabebelege • Formular für die Unfallmeldung • Vorhandene Medizinische Unterlagen WUSSTEN SIE, DASS DER FONDS 1,5 Millionen chirurgische Masken an seine Mitglieder 1 Krankenwagen an das Italienische Rote Kreuz
Weitere Versicherungen. Art. 6 Bezahlung der Prämie – Versicherungsbeginn Art. 7 Änderungen der Polizze
Weitere Versicherungen. Es wird darauf hingewiesen, dass für dasselbe Risiko auch andere Versicherungen bestehen können. In diesem Fall bzw. was den durch die gegenständliche Polizze, nicht aber den von den anderen Polizzen abgedeckten Schaden betrifft, kommt die Gesellschaft bis zum Erreichen des durch die vorliegende Polizze vorgesehenen Höchstmaßes zur Gänze für den Schaden auf. Bezüglich Schäden, die sowohl durch die gegenständliche als auch durch andere Polizzen gedeckt sind, wird der gegenständliche Vertrag hinsichtlich Höchstdeckung und Garantieleistungen, welche durch früher vom Versicherungsnehmer oder anderen Personen für dieselben Risken abgeschlossene Verträge gedeckt sind, mit zweitem Risiko wirksam. Der Versicherungsnehmer/Versicherte ist von der Verpflichtung befreit, der Gesellschaft das Vorhandensein und den nachträglichen Abschluss von anderen Versicherungen für das gleiche Risiko mitzuteilen. Im Schadensfall muss der Versicherungsnehmer/Versicherte jedoch gemäß Art. 1910, ital. ZGB, alle Versicherer darüber in Kenntnis setzen und jedem von ihnen den Namen der anderen Versicherer bekanntgeben.

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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und