Sondervereinbarungen Ist für eine bestimmte Sicherheit ein anderer Bewertungsmaßstab als der realisierbare Wert oder ist eine andere Deckungsgrenze oder ist eine andere Grenze für die Freigabe von Sicherheiten vereinbart, so sind diese maßgeblich.
Besondere Vereinbarungen 4.1 zur eichamtlichen Messung gem. GasNZV sind zugehörig: Turbinenradzähler, Mengenumwerter, Prozeßgaschromatograph 4.2 zur Konditionierung sind zugehörig: LPG Tankanlage, LPG Verdampfungs- und Dosiereinheit, Online Beschaffenheits- und Mengen- messung 4.3 zur Odorierung sind zugehörig: Odortank/faß, Dosierpumpen incl. Steuereinheit usw… Xxxxxx 0 Netzanschlussvertrag.Erdgas Lageplan und Grundstücksbezeichnung Datum: Anschlussnehmer Netzbetreiber N-ERGIE Netz GmbH Xxxxxxxxxxxx. 00 00000 Xxxxxxxx eingetragen beim Amtsgericht Nürnberg unter HR B 2308 für das Anschlussobjekt Objektnummer: Die genaue Trassierung wird im Verlauf der gemeinsamen Planung festgelegt. Sie muss von beiden Partei- en einvernehmlich akzeptiert werden und wird mit Unterzeichnung Vertragsbestandteil. , den Nürnberg, den N-ERGIE Netz GmbH i.A. i.A. Unterschrift des Anschlussnehmers Anlage 3 Netzanschlussvertrag.Erdgas Anlagenplan Datum: Anschlussnehmer Netzbetreiber N-ERGIE Netz GmbH Xxxxxxxxxxxx. 00 00000 Xxxxxxxx eingetragen beim Amtsgericht Nürnberg unter HR B 2308 für das Anschlussobjekt in Objektnummer: Die genauen Festlegungen werden im Verlauf der gemeinsamen Planung getroffen. Sie müssen von beiden Parteien einvernehmlich akzeptiert werden und werden mit Unterzeichnung Vertragsbestandteil. , den Nürnberg, den N-ERGIE Netz GmbH i.A. i.A. Unterschrift des Anschlussnehmers Anlage 4 Netzanschlussvertrag.Erdgas Anschlusskosten und Leistungsbereitstellung Datum: Anschlussnehmer Netzbetreiber N-ERGIE Netz GmbH Xxxxxxxxxxxx. 00 00000 Xxxxxxxx eingetragen beim Amtsgericht Nürnberg unter HR B 2308 für das Anschlussobjekt in Objektnummer:
Vereinbarung Jedes durch diese AGB geregelte rechtsverbindliche oder vertragliche Verhältnis zwischen Anbieter und Nutzer. Xxxx für Xxxxxx, die sich, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, in Brasilien aufhalten.
Lizenzvereinbarung XXXXX und ihre Lizenzgeber übernehmen keinerlei Haftung in Verbindung mit den Wertpapieren. Insbesondere, Der Lizenzvertrag zwischen Goldman Sachs & Co. und STOXX wird einzig und allein zu deren Gunsten und nicht zu Gunsten des Inhabers der Wertpapiere oder irgendeiner Drittperson abgeschlossen.
Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversicherung) A1-9.1 Im Umfang des bestehenden Vertrags ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu entstehen, sofort versichert. Sie sind verpflichtet, nach unserer Aufforderung jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Unterlassen Sie die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, so haben Sie zu beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war. Wir sind berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Einigung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. A1-9.2 Der Versicherungsschutz für neue Risiken besteht von ihrer Entstehung bis zur Einigung im Sinne von A1-9.1 Abs. 4 in Höhe der für die für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungssumme. A1-9.3 Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für a) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen; b) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen; c) Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen; d) Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind; e) Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit.
Einbruchdiebstahl Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb 3.2.1 in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels eines Schlüssels, dessen Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist (falscher Schlüssel) oder mittels anderer Werkzeuge eindringt; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen sind; 3.2.2 in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht oder falsche Schlüssel (siehe Ziffer 3.2.1) oder andere Werkzeuge benutzt, um es zu öffnen; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen sind; 3.2.3 aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes Sachen entwendet, nachdem er sich in das Gebäude eingeschlichen oder dort verborgen gehalten hatte; 3.2.4 in einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl auf frischer Tat angetroffen wird und eines der Mittel nach Ziffer 3.3.1.1 oder Ziffer 3.3.1.2 anwendet, um sich den Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten; 3.2.5 mittels richtiger Schlüssel, die er innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes durch Einbruchdiebstahl oder durch Raub nach Ziffer 3.3 an sich gebracht hatte, in einen Raum eines Gebäudes eindringt oder dort ein Behältnis öffnet; 3.2.6 in einen Raum eines Gebäudes mittels richtigem Schlüssel eindringt, den er - innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes - durch Diebstahl an sich gebracht hatte, vorausgesetzt, dass weder der Versicherungsnehmer noch der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht hatte.
Mitgliederversammlung Die ordentliche Mitgliederversammlung hat in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres stattzufinden.
Kostenvoranschlag Der Kostenvoranschlag ist innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der vertragsärztlichen Verordnung vom Leistungserbringer an die KKH zu übermitteln. Maßgebend für die Recht- zeitigkeit ist das Datum der Absendung durch den Leistungserbringer. Soll die Versorgung mit den vertragsgegenständlichen Hilfsmitteln über den vereinbarten/ge- nehmigten Versorgungszeitraum fortgesetzt werden, hat der Leistungserbringer frühestens 28 Tage, spätestens 5 Tage vor Ablauf des genehmigten Versorgungszeitraumes der KKH dieses schriftlich mitzuteilen. Hierzu übermittelt der Leistungserbringer (erneut) einen Kostenvoranschlag nach Maßgabe der Anlage 05: „Datenübermittlung“ mit den dort vorgesehenen (Mindest-) Angaben. Eine Übermittlung eines Kostenvoranschlages ist nicht erforderlich, wenn die Leistung nicht genehmigungspflichtig ist.
Wiederherstellungskosten Im Schadenfall wird zwischen Teilschaden und Totalschaden unterschieden. Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Wiederherstellungskosten zuzüglich des Wertes des Altmaterials nicht höher sind als der Neuwert der versicherten Sache. Sind die Wiederherstellungskosten höher, so liegt ein Totalschaden vor. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert durch einen Abzug insbesondere für Alter, Abnutzung und technischen Zustand. Versicherte Sachen, die in verschiedenen Positionen bezeichnet sind, gelten auch dann nicht als einheitliche Sache, wenn sie wirtschaftlich zusammen gehören. Werden versicherte Sachen in einer Sammelposition aufgeführt, so gelten sie nicht als einheitliche Sache, sofern diese eigenständig verwendet werden können.
Zwangsversteigerung Im Wege der Zwangsversteigerung soll am im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Strausberg, Saal 1, Klos xxxxxx. 00, 00000 Xxxxxxxxxx das im Wohnungsgrundbuch von Zepernick Blatt 7015 eingetragene Wohnungseigentum, Be zeichnung gemäß Bestandsverzeichnis: lfd. Nr. 1, 192/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Gemarkung Zepernick, Flur 6, Flurstück 274, Ge bäude- und Freifläche, Wohnen, An der Schwanebe cker Straße, Größe 1.164 m2 verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Erdge schoss links nebst Xxxxxxxxxx xx Xxxxxxxxxxxxxx (Xxxx 00), Xx. 0 des Aufteilungsplanes incl. Sondernutzungsrecht an dem Xxx-Xxxxxxxxxx Xx. 0 versteigert werden. Der Verkehrswert ist auf 78.000,00 EUR festgesetzt worden. Der Zwangsversteigerungsvermerk ist in das Grundbuch am 25.04.2012 eingetragen worden. Die Wohnung befindet sich in 16341 Panketal XX Xxxxxxxxx, Xxxxxxx Xxx. 00. Laut Gutachten: 3-Zimmer-Wohnung, Bj. Mitte der 1990er Jahre, Größe ca. 80,50 m2 (incl. 50 % der Terrasse). 3 Zi., Kü., Xxxxxxxxx, Flur und Terrasse; sowie 1 Pkw-Stell platz, beides vermietet. AZ: 3 K 217/12