Haftpflichtansprüche aus unternehmerischem Risiko. Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haft- pflichtansprüche wegen Schäden, die dadurch entstanden sind, dass a) der Versicherungsnehmer im Bereich eines unterneh- merischen Risikos, das sich im Rahmen der Ausübung ei- ner versicherten Tätigkeit ergibt, einen Verstoß begeht, z.B. als Insolvenzverwalter bei der Fortführung eines Un- ternehmens, als Testamentsvollstrecker, soweit ein ge- werbliches Unternehmen zum Nachlass gehört; b) ein Versicherungsvertrag nicht abgeschlossen oder fortgesetzt wurde, es sei denn, der Versicherungsnehmer beweist, dass von dem Abschluss oder der Fortführung nicht bewusst abgesehen wurde.
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Haftpflichtansprüche aus unternehmerischem Risiko. Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haft- pflichtansprüche wegen Schäden, die dadurch entstanden sind, dass
a) der Versicherungsnehmer im Bereich eines unterneh- merischen Risikos, das sich im Rahmen der Ausübung ei- ner einer versicherten Tätigkeit ergibt, einen Verstoß begeht, z.B. als Insolvenzverwalter bei der Fortführung eines Un- ternehmens, als Testamentsvollstrecker, soweit ein ge- werbliches gewerbliches Unternehmen zum Nachlass gehört, als Notgeschäftsfüh- rer oder als geschäftsführender Treuhänder;
b) ein Versicherungsvertrag nicht abgeschlossen oder fortgesetzt wurde, es sei denn, der Versicherungsnehmer beweist, dass von dem Abschluss oder der Fortführung nicht bewusst abgesehen wurde.
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Haftpflichtansprüche aus unternehmerischem Risiko. Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haft- pflichtansprüche Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die dadurch entstanden sind, dass
a) der Versicherungsnehmer im Bereich eines unterneh- merischen Risikosunternehmerischen Ri- sikos, das sich im Rahmen der Ausübung ei- ner einer versicherten Tätigkeit Tätig- keit ergibt, einen Verstoß begeht, z.z. B. als Insolvenzverwalter bei der Fortführung eines Un- ternehmensUnternehmens, als Testamentsvollstrecker, soweit ein ge- werbliches gewerbliches Unternehmen zum Nachlass gehört;
b) ein Versicherungsvertrag nicht abgeschlossen oder fortgesetzt wurde, es sei denn, der Versicherungsnehmer beweist, dass von dem Abschluss oder der Fortführung nicht bewusst abgesehen wurde.
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Haftpflichtansprüche aus unternehmerischem Risiko. Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haft- pflichtansprüche Haftpflicht- ansprüche wegen Schäden, die dadurch entstanden sind, dass
a) der Versicherungsnehmer im Bereich eines unterneh- untrneh- merischen Risikos, das sich im Rahmen der Ausübung ei- ner einer versicherten Tätigkeit ergibt, einen Verstoß begeht, z.B. als Insolvenzverwalter bei der Fortführung eines Un- ternehmens, als Testamentsvollstrecker, soweit ein ge- werbliches Unternehmen zum Nachlass gehört, als Notge- schäftsführer oder als geschäftsführender Treuhänder;
b) ein Versicherungsvertrag Versicherugnsvertrag nicht abgeschlossen oder fortgesetzt wurde, es sei denn, der Versicherungsnehmer beweist, dass von dem Abschluss oder der Fortführung nicht bewusst abgesehen wurde.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Haftpflichtansprüche aus unternehmerischem Risiko. Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haft- pflichtansprüche wegen Schäden, die dadurch entstanden sind, dass
a) der Versicherungsnehmer im Bereich eines unterneh- merischen Risikos, das sich im Rahmen der Ausübung ei- ner versicherten Tätigkeit ergibt, einen Verstoß begeht, z.B. als Insolvenzverwalter bei der Fortführung eines Un- ternehmens, als Testamentsvollstrecker, soweit ein ge- werbliches Unternehmen zum Nachlass gehört, als Not- geschäftsführer oder als geschäftsführender Treuhänder;
b) ein Versicherungsvertrag nicht abgeschlossen oder fortgesetzt wurde, es sei denn, der Versicherungsnehmer beweist, dass von dem Abschluss oder der Fortführung nicht bewusst abgesehen wurde.
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a) der Versicherungsnehmer im Bereich eines unterneh- merischen Risikos, das sich im Rahmen der Ausübung ei- ner einer versicherten Tätigkeit ergibt, einen Verstoß begeht, z.B. als Insolvenzverwalter bei der Fortführung eines Un- ternehmens, als Testamentsvollstrecker, soweit ein ge- werbliches gewerbliches Unternehmen zum Nachlass gehört;
b) ein Versicherungsvertrag nicht abgeschlossen oder fortgesetzt wurde, es sei denn, der Versicherungsnehmer beweist, dass von dem Abschluss oder der Fortführung nicht bewusst abgesehen wurde.
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Haftpflichtansprüche aus unternehmerischem Risiko. Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haft- pflichtansprüche Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die dadurch entstanden sind, dass
a) der Versicherungsnehmer im Bereich eines unterneh- merischen unternehmerischen Risikos, das sich im Rahmen der Ausübung ei- ner einer versicherten Tätigkeit ergibt, einen Verstoß begeht, z.z. B. als Insolvenzverwalter bei der Fortführung eines Un- ternehmens, als TestamentsvollstreckerTestamentsvoll- strecker, soweit ein ge- werbliches gewerbliches Unternehmen zum Nachlass gehört;
b) ein Versicherungsvertrag nicht abgeschlossen oder fortgesetzt wurde, es sei denn, der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer beweist, dass von dem Abschluss oder der Fortführung nicht bewusst abgesehen wurde.
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