Common use of Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer Clause in Contracts

Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer. (1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Ver- sicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören; Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder ver- gleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind). (2) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer eine geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Person ist; (3) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versi- cherungsnehmer eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist; (4) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Gesell- schaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Ge- sellschaft bürgerlichen Rechts ist; (5) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist; (6) von seinen Liquidatoren, Xxxxxx- und Xxxxxxxxxxxx- xxxxxxx; Die Ausschlüsse unter Ziffer 7.4 und Ziffer 7.5 (2) bis 7.5 (6) erstrecken sich auch auf Haftpflichtansprüche von Angehö- rigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häus- licher Gemeinschaft leben.

Appears in 4 contracts

Samples: Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung

Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer. (1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Ver- sicherungsvertrag Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören; Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder ver- gleichbarer vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern Adop- tiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind). (2) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer eine geschäftsunfähigege- schäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Person ist; (3) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist; (4) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Gesell- schafternGesellschaftern, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Ge- sellschaft Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist; (5) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft Partnerschaftsgesell- schaft ist; (6) von seinen Liquidatoren, Xxxxxx- Zwangs- und Xxxxxxxxxxxx- xxxxxxxInsolvenzverwaltern; zu Ziffer 7.4 und Ziffer 7.5: Die Ausschlüsse unter Ziffer 7.4 und Ziffer 7.5 (2) bis 7.5 (6) erstrecken sich auch auf Haftpflichtansprüche Haftpflichtansprü- che von Angehö- rigen Angehörigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häus- licher häuslicher Gemeinschaft leben.

Appears in 3 contracts

Samples: Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung

Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer. (1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Ver- sicherungsvertrag Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören; Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes Lebenspart- nerschaftsgesetzes oder ver- gleichbarer vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern Schwiegerel- tern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind). (2) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer eine geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Person ist; (3) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist; (4) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Gesell- schafternGesellschaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft Kommandit- gesellschaft oder Ge- sellschaft Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist; (5) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene eingetra- gene Partnerschaftsgesellschaft ist; (6) von seinen Liquidatoren, Xxxxxx- Zwangs- und Xxxxxxxxxxxx- xxxxxxxInsolvenzverwaltern; zu Ziff. 7.4 und Ziff. 7.5: Die Ausschlüsse unter Ziffer Ziff. 7.4 und Ziffer Ziff. 7.5 (2) bis 7.5 (6) erstrecken sich auch auf Haftpflichtansprüche von Angehö- rigen Angehörigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häus- licher häuslicher Gemeinschaft leben.

Appears in 2 contracts

Samples: Versicherungsbedingungen, Haftpflichtversicherung

Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer. (1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Ver- sicherungsvertrag Versiche- rungsvertrag mitversicherten Personen gehören; Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes Le- benspartnerschaftsgesetzes oder ver- gleichbarer vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind). (2) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer eine geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Person ist; (3) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versi- cherungsnehmer Versiche- rungsnehmer eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist; (4) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Gesell- schaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene HandelsgesellschaftHandels- gesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Ge- sellschaft Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist; (5) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist; (6) von seinen Liquidatoren, Xxxxxx- und Xxxxxxxxxxxx- xxxxxxxInsolvenzverwaltern; Die Ausschlüsse unter Ziffer Ziff. 7.4 und Ziffer Ziff. 7.5 (2) bis 7.5 (6) erstrecken sich auch auf Haftpflichtansprüche von Angehö- rigen Angehörigen der dort genannten ge- nannten Personen, die mit diesen in häus- licher häuslicher Gemeinschaft leben.

Appears in 2 contracts

Samples: Charter Insurance Terms and Conditions, Charter Insurance Terms and Conditions

Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer. (1a) aus Schadenfällen seiner von seinen Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Ver- sicherungsvertrag Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören; , soweit Leistungspflicht eines Sozialversicherungsträgers oder eines öffentlich rechtlichen Versorgungsträgers besteht, ferner wegen Sachschäden. Auf den Ausschluss gemäß Teil I, Ziff. 4, 10a) wird besonders hingewiesen. Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder ver- gleichbarer vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind)., (2b) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer eine geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Person ist;, (3c) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist;, es sei denn, dass das Schadenereignis mit der jeweiligen Funktion nicht in ursächlichem Zusammenhang steht, (4d) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Gesell- schafternGesellschaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Ge- sellschaft Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist;, (5e) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist; (6f) von seinen Liquidatoren, Xxxxxx- Zwangs- und Xxxxxxxxxxxx- xxxxxxx; Insolvenzverwaltern. Zu Teil I, Ziffer 4,10. und 4,11.: Die Ausschlüsse unter Ziffer 7.4 gemäß Teil I, Ziff. 4,10. und Ziffer 7.5 (24,11b) bis 7.5 (6- f) erstrecken sich auch auf Haftpflichtansprüche aus Schadenfällen von Angehö- rigen Angehörigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häus- licher häuslicher Gemeinschaft leben.;

Appears in 2 contracts

Samples: Luftfahrt Haftpflichtversicherung, Luftfahrt Haftpflichtversicherung

Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer. (1a) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Ver- sicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören; Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder ver- gleichbarer vergleichba- rer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern Schwieger- eltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander mit- einander verbunden sind). (2b) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer eine geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Person ist; (3c) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist; (4d) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Gesell- schafternGesellschaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Ge- sellschaft Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist; (5e) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist; (6f) von seinen Liquidatoren, Xxxxxx- und Xxxxxxxxxxxx- xxxxxxxInsolvenzverwaltern; Die Ausschlüsse unter Ziffer 7.4 und Ziffer 7.5 (2Dieser Ausschluss nach b) bis 7.5 (6f) erstrecken erstreckt sich auch auf Haftpflichtansprüche von Angehö- rigen Angehörigen der dort genannten hier genann- ten Personen, die mit diesen in häus- licher häuslicher Gemeinschaft leben.

Appears in 2 contracts

Samples: Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung

Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer. (1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Ver- sicherungsvertrag Versiche- rungsvertrag mitversicherten Personen gehören; Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder ver- gleichbarer Partnerschaften Lebenspartnerschaftsgesetzesoder vergleichbarer Partner- schaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern Stiefel- tern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnlichesfamilienähn- liches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind). (2) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer eine geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Person ist; (3) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versi- cherungsnehmer Versiche- rungsnehmer eine juristische Person des privaten desprivaten oder öffentlichen xxxxxxxx- xxxx Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist; (4) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Gesell- schaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Versicherungsnehmereine Offene HandelsgesellschaftHan- delsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Ge- sellschaft Gesellschaft bürgerlichen Rechts istRechtsist; (5) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft istPartnerschaftsgesellschaftist; (6) von seinen Liquidatoren, Xxxxxx- Zwangs- und Xxxxxxxxxxxx- xxxxxxxInsolvenzverwaltern; zu Ziffer 7.4 und Ziffer 7.5: Die Ausschlüsse unter Ziffer 7.4 und Ziffer 7.5 (2) bis 7.5 (6) erstrecken er- strecken sich auch auf Haftpflichtansprüche von Angehö- rigen Angehörigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häus- licher Gemeinschaft lebenhäuslicher Gemeinschaftleben.

Appears in 2 contracts

Samples: Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung

Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer. (1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Ver- sicherungsvertrag Versi- cherungsvertrag mitversicherten Personen gehören; Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder ver- gleichbarer Partnerschaften vergleichbarer Partner- schaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnlichesfami- lienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind). (2) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer eine geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige ge- schäftsfähige oder betreute Person ist; (3) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist; (4) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Gesell- schafternGesellschaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene HandelsgesellschaftHandelsge- sellschaft, Kommanditgesellschaft oder Ge- sellschaft Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist; (5) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist; (6) von seinen Liquidatoren, Xxxxxx- Zwangs- und Xxxxxxxxxxxx- xxxxxxxInsolvenzverwaltern; zu Ziff. 7.4 und Ziff. 7.5: Die Ausschlüsse unter Ziffer Ziff. 7.4 und Ziffer Ziff. 7.5 (2) bis 7.5 (6) erstrecken sich auch auf Haftpflichtansprüche von Angehö- rigen Angehörigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häus- licher häuslicher Gemeinschaft leben.

Appears in 2 contracts

Samples: Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung

Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer. (1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Ver- sicherungsvertrag Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören; Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder ver- gleichbarer vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern Adop- tiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern Grofteltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer län- xxxx Xxxxx angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind). (2) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer eine geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Person ist; (3) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist; (4) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Gesell- schafternGesellschaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Ge- sellschaft Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist; (5) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft Partnerschaftsgesell- schaft ist; (6) von seinen Liquidatoren, Xxxxxx- Zwangs- und Xxxxxxxxxxxx- xxxxxxxInsolvenzverwaltern; zu Ziffer 7.4 und Ziffer 7.5: Die Ausschlüsse unter Ziffer 7.4 und Ziffer 7.5 (2) bis 7.5 (6) erstrecken sich auch auf Haftpflichtansprüche Haftpflichtansprü- che von Angehö- rigen Angehörigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häus- licher häuslicher Gemeinschaft leben.

Appears in 2 contracts

Samples: Wassersportversicherung, Haftpflichtversicherung

Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer. (1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Ver- sicherungsvertrag mitversicherten Versicherungsvertrag mit- versicherten Personen gehören; Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes Le- benspartnerschaftsgesetzes oder ver- gleichbarer vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes an- gelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind). (2) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer eine geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige geschäfts- fähige oder betreute Person ist; (3) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versi- cherungsnehmer Versicherungsneh- mer eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist; (4) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Gesell- schafternGesellschaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Ge- sellschaft Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist; (5) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene einge- tragene Partnerschaftsgesellschaft ist; (6) von seinen Liquidatoren, Xxxxxx- und Xxxxxxxxxxxx- xxxxxxxInsolvenzverwaltern; Die Ausschlüsse unter Ziffer Ziff. 7.4 und Ziffer Ziff. 7.5 (2) bis 7.5 (6) erstrecken sich auch auf Haftpflichtansprüche von Angehö- rigen Angehörigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häus- licher häuslicher Gemeinschaft leben.

Appears in 2 contracts

Samples: Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung

Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer. (1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Ver- sicherungsvertrag Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören; Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes Lebens- partnerschaftsgesetzes oder ver- gleichbarer vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden ver- bunden sind). (2) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer eine geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Person ist; (3) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger rechts- fähiger Verein ist; (4) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Gesell- schafternGesellschaftern, wenn der Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Ge- sellschaft Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist; (5) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist; (6) von seinen Liquidatoren, Xxxxxx- und Xxxxxxxxxxxx- xxxxxxxInsolvenzverwaltern; Die Ausschlüsse unter Ziffer 7.4 und Ziffer 7.5 (2) bis 7.5 (6) erstrecken sich auch auf Haftpflichtansprüche von Angehö- rigen Angehörigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häus- licher häuslicher Gemeinschaft leben.

Appears in 2 contracts

Samples: Privat Haftpflichtversicherung, Privat Haftpflichtversicherung

Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer. (1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Ver- sicherungsvertrag mitversicherten Versicherungsvertrag mitversi- cherten Personen gehören; Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder ver- gleichbarer vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind). (2) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer eine geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige geschäfts- fähige oder betreute Person ist; (3) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versi- cherungsnehmer Versicherungs- nehmer eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist; (4) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Gesell- schafternGesellschaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Ge- sellschaft Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist; (5) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene ein- getragene Partnerschaftsgesellschaft ist; (6) von seinen Liquidatoren, Xxxxxx- Zwangs- und Xxxxxxxxxxxx- xxxxxxxInsolvenzverwaltern; zu Ziff. 7.4 und Ziff. 7.5: Die Ausschlüsse unter Ziffer Ziff. 7.4 und Ziffer Ziff. 7.5 (2) bis 7.5 (6) erstrecken sich auch auf Haftpflichtansprüche von Angehö- rigen Angehörigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häus- licher häuslicher Gemeinschaft leben.

Appears in 1 contract

Samples: Haftpflicht Versicherung

Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer. (1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Ver- sicherungsvertrag mitversicherten Versicherungsvertrag mitversi- cherten Personen gehören; Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder ver- gleichbarer vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind).; (2) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer eine geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige geschäftsfä- hige oder betreute Person ist; (3) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versi- cherungsnehmer Versicherungsneh- mer eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist; (4) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Gesell- schafternGesellschaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Ge- sellschaft Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist; (5) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist; (6) von seinen Liquidatoren, Xxxxxx- Zwangs- und Xxxxxxxxxxxx- xxxxxxx; Insolvenzverwaltern. Zu Ziffer 7.4 und Ziffer 7.5: Die Ausschlüsse unter Ziffer 7.4 und Ziffer 7.5 (2) bis 7.5 (6) erstrecken sich auch auf Haftpflichtansprüche von Angehö- rigen Angehörigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häus- licher häuslicher Gemeinschaft leben.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung

Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer. (1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Ver- sicherungsvertrag Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören; Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes Lebens- partnerschaftsgesetzes oder ver- gleichbarer vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind). (2) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer eine geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Person ist; (3) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger rechts- fähiger Verein ist; (4) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Gesell- schafternGesellschaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft Kommanditgesell- schaft oder Ge- sellschaft Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist; (5) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist; (6) von seinen Liquidatoren, Xxxxxx- und Xxxxxxxxxxxx- xxxxxxxInsolvenzverwaltern; Die Ausschlüsse unter Ziffer 7.4 und Ziffer 7.5 (2) bis 7.5 (6) erstrecken sich auch auf Haftpflichtansprüche von Angehö- rigen Angehörigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häus- licher häuslicher Gemeinschaft leben.

Appears in 1 contract

Samples: Haftpflicht Versicherung

Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer. (1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft Gemein- schaft leben oder die zu den im Ver- sicherungsvertrag Versicherungsvertrag mitversicherten Personen Perso- nen gehören; Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes Lebenspart- nerschaftsgesetzes oder ver- gleichbarer vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern Schwiegerel- tern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind). (2) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer eine geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Person ist; (3) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger rechts- fähiger Verein ist; (4) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Gesell- schafternGesellschaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft Kommanditgesell- schaft oder Ge- sellschaft Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist; (5) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist; (6) von seinen Liquidatoren, Xxxxxx- und Xxxxxxxxxxxx- xxxxxxxInsolvenzverwaltern; Die Ausschlüsse unter Ziffer Ziff. 7.4 und Ziffer Ziff. 7.5 (2) bis 7.5 (6) erstrecken sich auch auf Haftpflichtansprüche Haft- pflichtansprüche von Angehö- rigen Angehörigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häus- licher häuslicher Gemeinschaft leben.

Appears in 1 contract

Samples: Kundeninformation Zur Haftpflichtversicherung

Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer. (1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft Ge- meinschaft leben oder die zu den im Ver- sicherungsvertrag mitversicherten Versicherungsvertrag mitversi- cherten Personen gehören; Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes Le- benspartnerschaftsgesetzes oder ver- gleichbarer vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes an- gelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind). (2) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer eine geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige geschäftsfä- hige oder betreute Person ist; (3) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versi- cherungsnehmer Versicherungsneh- mer eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist; (4) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Gesell- schafternGesellschaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Ge- sellschaft Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist; (5) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene eingetra- gene Partnerschaftsgesellschaft ist; (6) von seinen Liquidatoren, Xxxxxx- und Xxxxxxxxxxxx- xxxxxxxInsolvenzverwaltern; Die Ausschlüsse unter Ziffer Ziff. 7.4 und Ziffer Ziff. 7.5 (2) bis 7.5 (6) erstrecken sich auch auf Haftpflichtansprüche von Angehö- rigen Angehörigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häus- licher häuslicher Gemeinschaft leben.

Appears in 1 contract

Samples: Haftpflichtversicherung

Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer. (1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher häusli- cher Gemeinschaft leben oder die zu den im Ver- sicherungsvertrag Versicherungsver- trag mitversicherten Personen gehören; Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder ver- gleichbarer Partnerschaften vergleichbarer Partnerschaf- ten nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern Adop- tiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern Pflegeel- tern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind). (2) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer eine geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige ge- schäftsfähige oder betreute Person ist; (3) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versi- cherungsnehmer Versicherungs- nehmer eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist; (4) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Gesell- schafternGesellschaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene HandelsgesellschaftHandelsgesell- schaft, Kommanditgesellschaft oder Ge- sellschaft Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist; (5) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene ein- getragene Partnerschaftsgesellschaft ist; (6) von seinen Liquidatoren, Xxxxxx- Zwangs- und Xxxxxxxxxxxx- xxxxxxxInsolvenzverwaltern; zu Ziff. 7.4 und Ziff. 7.5: Die Ausschlüsse unter Ziffer Ziff. 7.4 und Ziffer Ziff. 7.5 (2) bis 7.5 (6) erstrecken sich auch auf Haftpflichtansprüche von Angehö- rigen Angehörigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häus- licher häuslicher Gemeinschaft leben.

Appears in 1 contract

Samples: Haftpflichtversicherung

Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer. (1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Ver- sicherungsvertrag mitversicherten Versicherungsvertrag mitversi- cherten Personen gehören; Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes Le- benspartnerschaftsgesetzes oder ver- gleichbarer vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind). (2) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer eine geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Person ist; (3) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist; (4) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Gesell- schafternGesellschaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft Komman- ditgesellschaft oder Ge- sellschaft Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist; (5) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist; (6) von seinen Liquidatoren, Xxxxxx- Zwxxxx- und Xxxxxxxxxxxx- xxxxxxxInsolvenzverwaltern; Die Ausschlüsse unter Ziffer Ziff. 7.4 und Ziffer Ziff. 7.5 (2) bis 7.5 (6) erstrecken sich auch auf Haftpflichtansprüche von Angehö- rigen Angehörigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häus- licher häuslicher Gemeinschaft leben.

Appears in 1 contract

Samples: Privat Haftpflichtversicherung

Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer. (1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Ver- sicherungsvertrag Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören; Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder ver- gleichbarer vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern Adop- tiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind). (2) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer eine geschäftsunfähigege- schäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Person ist; (3) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist; (4) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Gesell- schafternGesellschaftern, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Ge- sellschaft Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist; (5) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft Partnerschaftsgesell- schaft ist; (6) von seinen Liquidatoren, Xxxxxx- Zwangs- und Xxxxxxxxxxxx- xxxxxxxInsolvenzverwaltern; zu Ziffer 7.4 und Ziffer 7.5: Die Ausschlüsse unter Ziffer 7.4 und Ziffer 7.5 (2) bis 7.5 (6) erstrecken sich auch auf Haftpflichtansprüche Haftpflicht- ansprüche von Angehö- rigen Angehörigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häus- licher Gemeinschaft häuslicher Gemein- schaft leben.

Appears in 1 contract

Samples: Versicherungsvertrag

Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer. (1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Ver- sicherungsvertrag mitversicherten Versicherungsvertrag mitversi- cherten Personen gehören; Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder ver- gleichbarer vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis Verhält- nis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind). (2) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer eine geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Person ist; (3) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist; (4) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Gesell- schafternGesellschaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft Kommanditge- sellschaft oder Ge- sellschaft Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist; (5) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist; (6) von seinen Liquidatoren, Xxxxxx- und Xxxxxxxxxxxx- xxxxxxxInsolvenzverwaltern; Die Ausschlüsse unter Ziffer Ziff. 7.4 und Ziffer Ziff. 7.5 (2) bis 7.5 (6) erstrecken sich auch auf Haftpflichtansprüche von Angehö- rigen Angehörigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häus- licher häuslicher Gemeinschaft leben.

Appears in 1 contract

Samples: Gewerbliche Haftpflichtversicherung

Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer. (1a) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Ver- sicherungsvertrag Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören; Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder ver- gleichbarer vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind). (2b) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer eine geschäftsunfähigegeschäftsun- fähige, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Person ist; (3c) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer eine juristische Person des privaten priva- ten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist; (4d) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Gesell- schafternGesellschaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Ge- sellschaft Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist; (5e) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist; (6f) von seinen Liquidatoren, Xxxxxx- und Xxxxxxxxxxxx- xxxxxxxInsolvenzverwaltern; Die Ausschlüsse unter Ziffer 7.4 und Ziffer 7.5 (2Dieser Ausschluss nach b) bis 7.5 (6f) erstrecken erstreckt sich auch auf Haftpflichtansprüche von Angehö- rigen Angehörigen der dort genannten hier genann- ten Personen, die mit diesen in häus- licher häuslicher Gemeinschaft leben.

Appears in 1 contract

Samples: Wohngebäudeversicherung

Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer. (1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher häusli- cher Gemeinschaft leben oder die zu den im Ver- sicherungsvertrag Versicherungs- vertrag mitversicherten Personen gehören; Als als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes Lebenspart- nerschaftsgesetzes oder ver- gleichbarer vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern Adopti- veltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern Pfle- geeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnlichesfamilienähnli- ches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind).; (2) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer eine geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Person ist; (3) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versi- cherungsnehmer Versiche- rungsnehmer eine juristische Person des privaten oder öffentlichen öf- fentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist; (4) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Gesell- schafternGesellschaf- tern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene HandelsgesellschaftHandels- gesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Ge- sellschaft bürgerlichen Gesellschaft bür- gerlichen Rechts ist; (5) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist; (6) von seinen Liquidatoren, Xxxxxx- Zwangs- und Xxxxxxxxxxxx- xxxxxxx; Insolvenzverwaltern. Die Ausschlüsse unter Ziffer Ziff. 7.4 und Ziffer Ziff. 7.5 (2) bis 7.5 (6) erstrecken sich auch auf Haftpflichtansprüche von Angehö- rigen Angehörigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häus- licher häuslicher Gemeinschaft leben.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung

Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer. (1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher häus- licher Gemeinschaft leben oder die zu den im Ver- sicherungsvertrag Versiche- rungsvertrag mitversicherten Personen gehören; Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder ver- gleichbarer vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind). (2) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer eine geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Person ist; (3) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versi- cherungsnehmer Versiche- rungsnehmer eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist; (4) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Gesell- schafternGesellschaf- tern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene HandelsgesellschaftHandels- gesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Ge- sellschaft bürgerlichen Gesellschaft bür- gerlichen Rechts ist; (5) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist; (6) von seinen Liquidatoren, Xxxxxx- Zwangs- und Xxxxxxxxxxxx- xxxxxxxInsolvenzverwaltern; zu Ziff. 7.4 und Ziff. 7.5: Die Ausschlüsse unter Ziffer Ziff. 7.4 und Ziffer Ziff. 7.5 (2) bis 7.5 (6) erstrecken sich auch auf Haftpflichtansprüche von Angehö- rigen Angehörigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häus- licher häuslicher Gemeinschaft leben.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung

Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer. (1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Ver- sicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören; Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder ver- gleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind). (2) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer eine geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Person ist; (3) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versi- cherungsnehmer Versiche- rungsnehmer eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist; (4) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Gesell- schaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Ge- sellschaft bürgerlichen Rechts ist; (5) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist; (6) von seinen Liquidatoren, Xxxxxx- und Xxxxxxxxxxxx- xxxxxxx; Insolvenzverwal- tern; (7) von den Genossen und ihren Angehörigen, wenn der Versicherungsnehmer eine Genossenschaft ist. Die Ausschlüsse unter Ziffer 7.4 Ziffern 1.7.4 und Ziffer 7.5 1.7.5 (2) bis 7.5 (6) erstrecken er- strecken sich auch auf Haftpflichtansprüche von Angehö- rigen Angehöri- gen der dort genannten Personen, die mit diesen in häus- licher häusli- cher Gemeinschaft leben.

Appears in 1 contract

Samples: Business Insurance Terms and Conditions

Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer. (1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Ver- sicherungsvertrag Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören; Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder ver- gleichbarer vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes ange- legtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind). (2) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer eine geschäftsunfähigegeschäfts- unfähige, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Person ist; (3) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer eine juristische Person des privaten pri- vaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist; (4) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Gesell- schafternGesellschaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Ge- sellschaft Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist; (5) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist; (6) von seinen Liquidatoren, Xxxxxx- und Xxxxxxxxxxxx- xxxxxxxInsolvenzverwaltern; Die Ausschlüsse unter Ziffer 7.4 und Ziffer 7.5 (2) bis 7.5 (6) erstrecken sich auch auf Haftpflichtansprüche von Angehö- rigen Angehörigen der dort genannten ge- nannten Personen, die mit diesen in häus- licher häuslicher Gemeinschaft leben.

Appears in 1 contract

Samples: Privathaftpflichtversicherung

Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer. (1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Ver- sicherungsvertrag Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören; Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder ver- gleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind). (2) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer eine geschäftsunfähigegeschäfts- unfähige, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Person ist; (3) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist; (4) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Gesell- schafternGesellschaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft Kommanditge- sellschaft oder Ge- sellschaft Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist; (5) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft Partnerschafts- gesellschaft ist; (6) von seinen Liquidatoren, Xxxxxx- und Xxxxxxxxxxxx- xxxxxxxInsolvenzverwaltern; zu Ziff. 7.4 und Ziff. 7.5: Die Ausschlüsse unter Ziffer Ziff. 7.4 und Ziffer Ziff. 7.5 (2) bis 7.5 (6) erstrecken sich auch auf Haftpflichtansprüche von Angehö- rigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häus- licher häuslicher Gemeinschaft leben.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung

Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer. (1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher häus- licher Gemeinschaft leben oder die zu den im Ver- sicherungsvertrag Versicherungs- vertrag mitversicherten Personen gehören; Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder ver- gleichbarer Partnerschaften vergleichbarer Partner- schaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern Stiefel- tern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnlichesfamilienähn- liches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind). (2) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer eine geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Person ist; (3) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versi- cherungsnehmer Versiche- rungsnehmer eine juristische Person des privaten oder öffentlichen öffentli- chen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist; (4) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Gesell- schaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaftoffene Han- delsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Ge- sellschaft Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist; (5) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist; (6) von seinen Liquidatoren, Xxxxxx- Zwangs- und Xxxxxxxxxxxx- xxxxxxxInsolvenzverwaltern; zu Ziffer 7.4 und Ziffer 7.5: Die Ausschlüsse unter Ziffer 7.4 und Ziffer 7.5 (2) bis 7.5 (6) erstrecken er- strecken sich auch auf Haftpflichtansprüche von Angehö- rigen Angehörigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häus- licher Gemeinschaft häuslicher Ge- meinschaft leben.

Appears in 1 contract

Samples: Haftpflichtversicherung

Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer. (1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Ver- sicherungsvertrag Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehörengehö- ren; Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder ver- gleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind). (2) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer eine geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Person ist; (3) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versi- cherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist; (4) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Gesell- schaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Ge- sellschaft Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist; (5) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist; (6) von seinen Liquidatoren, Xxxxxx- und Xxxxxxxxxxxx- xxxxxxx; Die Ausschlüsse unter Ziffer Ziff. 7.4 und Ziffer Ziff. 7.5 (2) bis 7.5 (6) erstrecken sich auch auf Haftpflichtansprüche von Angehö- rigen Angehörigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häus- licher häuslicher Gemeinschaft leben.

Appears in 1 contract

Samples: Insurance Contract

Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer. (1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Ver- sicherungsvertrag Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehörengehö- ren; Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder ver- gleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind). (2) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer eine geschäftsunfähigegeschäftsunfähi- ge, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Person ist; (3) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versi- cherungsnehmer eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist; (4) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Gesell- schaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Ge- sellschaft bürgerlichen Rechts ist; (5) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist; (6) von seinen Liquidatoren, Xxxxxx- und Xxxxxxxxxxxx- xxxxxxx; Die Ausschlüsse unter Ziffer 7.4 und Ziffer 7.5 (2) bis 7.5 (6) erstrecken sich auch auf Haftpflichtansprüche von Angehö- rigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häus- licher Gemeinschaft leben.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung

Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer. (1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Ver- sicherungsvertrag mitversicherten Versicherungsvertrag mit- versicherten Personen gehören; Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder ver- gleichbarer vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind). (2) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer eine geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige geschäfts- fähige oder betreute Person ist; (3) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist; (4) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Gesell- schafternGesellschaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Ge- sellschaft Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist; (5) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist; (6) von seinen Liquidatoren, Xxxxxx- und Xxxxxxxxxxxx- xxxxxxxInsolvenzverwaltern; Die Ausschlüsse unter Ziffer Ziff. 7.4 und Ziffer Ziff. 7.5 (2) bis 7.5 (6) erstrecken sich auch auf Haftpflichtansprüche von Angehö- rigen Angehörigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häus- licher häuslicher Gemeinschaft leben.

Appears in 1 contract

Samples: Haftpflichtversicherung

Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer. (1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Ver- sicherungsvertrag Versi- cherungsvertrag mitversicherten Personen gehören; Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder ver- gleichbarer vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind). (2) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer eine geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Person ist; (3) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versi- cherungsnehmer Versiche- rungsnehmer eine juristische Person des privaten oder öffentlichen öf- fentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist; (4) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Gesell- schaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Ge- sellschaft Gesell- schaft bürgerlichen Rechts ist; (5) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist; (6) von seinen Liquidatoren, Xxxxxx- und Xxxxxxxxxxxx- xxxxxxx; Die Ausschlüsse unter Ziffer 7.4 und Ziffer 7.5 (2) 7.5.2 bis 7.5 (6) 7.5.6 erstrecken sich auch auf Haftpflichtansprüche von Angehö- rigen Ange- hörigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häus- licher häuslicher Gemeinschaft leben.

Appears in 1 contract

Samples: Haus Und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung

Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer. (1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Ver- sicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören; Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder ver- gleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind). (2) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer eine geschäftsunfähigegeschäftsunfähi- ge, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Person ist; (3) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versi- cherungsnehmer Versiche- rungsnehmer eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist; (4) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Gesell- schaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Ge- sellschaft bürgerlichen Rechts ist; (5) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist; (6) von seinen Liquidatoren, Xxxxxx- und Xxxxxxxxxxxx- xxxxxxxInsolvenzverwal- tern; Die Ausschlüsse unter Ziffer Ziff. 7.4 und Ziffer Ziff. 7.5 (2) bis 7.5 (6) erstrecken erstre- cken sich auch auf Haftpflichtansprüche von Angehö- rigen Angehörigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häus- licher Gemeinschaft häuslicher Ge- meinschaft leben.

Appears in 1 contract

Samples: Haftpflichtversicherung

Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer. (1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Ver- sicherungsvertrag Versi- cherungsvertrag mitversicherten Personen gehören; Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder ver- gleichbarer Partnerschaften vergleichbarer Partnerschaf- ten nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern Adopti- veltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern sowiePflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer län- xxxx Xxxxx angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander mitei- nander verbunden sind). (2) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer eine geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige ge- schäftsfähige oder betreute Person ist; (3) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versi- cherungsnehmer Versicherungs- nehmer eine juristische Person des privaten oder öffentlichen oderöffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist; (4) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Gesell- schafternGesellschaf- tern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene HandelsgesellschaftHandelsge- sellschaft, Kommanditgesellschaft oder Ge- sellschaft bürgerlichen Gesellschaftbürgerli- chen Rechts ist; (5) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist; (6) von seinen Liquidatoren, Xxxxxx- und Xxxxxxxxxxxx- xxxxxxxInsolvenzverwaltern; Die Ausschlüsse unter Ziffer Ziff. 7.4 und Ziffer Ziff. 7.5 (2) bis 7.5 (6) erstrecken sich auch auf Haftpflichtansprüche von Angehö- rigen Angehörigen der dort genannten ge- nannten Personen, die mit diesen in häus- licher Gemeinschaft lebenhäuslicher Gemeinschaftle- ben.

Appears in 1 contract

Samples: Haftpflichtversicherung

Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer. (1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Ver- sicherungsvertrag Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören; Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder ver- gleichbarer vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern Adop- tiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern Grofteltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind). (2) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer eine geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Person ist; (3) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist; (4) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Gesell- schafternGesellschaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Ge- sellschaft Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist; (5) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft Partnerschaftsgesell- schaft ist; (6) von seinen Liquidatoren, Xxxxxx- Zwangs- und Xxxxxxxxxxxx- xxxxxxxInsolvenzverwaltern; zu Ziffer 7.4 und Ziffer 7.5: Die Ausschlüsse unter Ziffer 7.4 und Ziffer 7.5 (2) bis 7.5 (6) erstrecken sich auch auf Haftpflichtansprüche Haftpflichtan- sprüche von Angehö- rigen Angehörigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häus- licher häuslicher Gemeinschaft leben.

Appears in 1 contract

Samples: Haftpflichtversicherung

Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer. (1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Ver- sicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören; Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder ver- gleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind). (2) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer eine geschäftsunfähigegeschäftsunfähi- ge, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Person ist; (3) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versi- cherungsnehmer Versiche- rungsnehmer eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist; (4) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Gesell- schaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Ge- sellschaft Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist; (5) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist; (6) von seinen Liquidatoren, Xxxxxx- und Xxxxxxxxxxxx- xxxxxxx; zu Ziff. 7.4 und Ziff. 7.5: Die Ausschlüsse unter Ziffer Ziff. 7.4 und Ziffer Ziff. 7.5 (2) bis 7.5 (6) erstrecken sich auch auf Haftpflichtansprüche von Angehö- rigen Angehörigen der dort genannten Personen, die mit diesen die- sen in häus- licher häuslicher Gemeinschaft leben.

Appears in 1 contract

Samples: Haftpflichtversicherung

Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer. (1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Ver- sicherungsvertrag Versicherungsvertrag mitversicherten Personen Perso> nen gehören; Als als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder ver- gleichbarer vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder>kinder, Schwiegereltern und -kinder>kinder, Stiefeltern Stiefel> tern und -kinder>kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister Geschwis> ter sowie Pflegeeltern und -kinder >kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes an> gelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander mitei> nander verbunden sind).; (2) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer eine geschäftsunfähigegeschäftsun> fähige, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Person ist; (3) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versi- cherungsnehmer Ver> sicherungsnehmer eine juristische Person des privaten pri> vaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist; (4) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Gesell- schafternGe> sellschaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft Kommanditgesell> schaft oder Ge- sellschaft Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist; (5) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungsneh> mer eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist; (6) von seinen Liquidatoren, Xxxxxx- Zwangs> und Xxxxxxxxxxxx- xxxxxxx; Insolvenz> verwaltern. Zu Ziffer 7.4 und Ziffer 7.5: Die Ausschlüsse unter Ziffer 7.4 und Ziffer 7.5 (2) bis 7.5 (6) erstrecken sich auch auf Haftpflichtansprüche von Angehö- rigen An> gehörigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häus- licher häuslicher Gemeinschaft leben.

Appears in 1 contract

Samples: Bauleistungsversicherung

Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer. (1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Ver- sicherungsvertrag Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören; gehö- ren. Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes Lebenspartner- schaftsgesetzes oder ver- gleichbarer vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern Pfle- geeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind).; (2) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer eine geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Person ist; (3) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer eine juristische juri- stische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger rechtsfä- higer Verein ist; (4) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Gesell- schafternGesellschaftern, wenn der Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Ge- sellschaft Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist; (5) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft Part- nerschaftsgesellschaft ist; (6) von seinen Liquidatoren, Xxxxxx- Zwangs- und Xxxxxxxxxxxx- xxxxxxx; Insolvenzverwaltern. Zu Ziff. 7.4 und Ziff. 7.5: Die Ausschlüsse unter Ziffer Ziff. 7.4 und Ziffer Ziff. 7.5 (2) bis 7.5 (6) erstrecken sich auch auf Haftpflichtansprüche von Angehö- rigen Angehörigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häus- licher häuslicher Gemeinschaft leben.

Appears in 1 contract

Samples: Rahmenabkommen

Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer. (1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Ver- sicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören; Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder ver- gleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind). (2) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer eine geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Person ist; (3) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versi- cherungsnehmer Versiche- rungsnehmer eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist; (4) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Gesell- schaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Ge- sellschaft bürgerlichen Rechts ist; (5) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist; (6) von seinen Liquidatoren, Xxxxxx- Zwxxxx- und Xxxxxxxxxxxx- xxxxxxx; Insolvenzverwal- tern; (7) von den Genossen und ihren Angehörigen, wenn der Versicherungsnehmer eine Genossenschaft ist. Die Ausschlüsse unter Ziffer 7.4 Ziffern 1.7.4 und Ziffer 7.5 1.7.5 (2) bis 7.5 (6) erstrecken er- strecken sich auch auf Haftpflichtansprüche von Angehö- rigen Angehöri- gen der dort genannten Personen, die mit diesen in häus- licher häusli- cher Gemeinschaft leben.

Appears in 1 contract

Samples: Versicherungsinformation

Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer. (1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Ver- sicherungsvertrag mitversicherten Versicherungsvertrag mit- versicherten Personen gehören; Als als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes Le- benspartnerschaftsgesetzes oder ver- gleichbarer vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes an- gelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind).; (2) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer eine geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Person ist; (3) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist; (4) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Gesell- schafternGesellschaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Ge- sellschaft Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist; (5) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene eingetra- gene Partnerschaftsgesellschaft ist; (6) von seinen Liquidatoren, Xxxxxx- Zwangs- und Xxxxxxxxxxxx- xxxxxxx; Insolvenzverwaltern. Die Ausschlüsse unter Ziffer Ziff. 7.4 und Ziffer Ziff. 7.5 (2) bis 7.5 (6) erstrecken sich auch auf Haftpflichtansprüche von Angehö- rigen Angehörigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häus- licher häuslicher Gemeinschaft leben.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung

Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer. (1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Ver- sicherungsvertrag Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehörengehö- ren; Als als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes Lebens- partnerschaftsgesetzes oder ver- gleichbarer vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind).; (2) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer eine geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Person ist; (3) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer eine juristische juristi- sche Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist; (4) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Gesell- schafternGesellschaftern, wenn der Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Ge- sellschaft Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist; (5) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft Partner- schaftsgesellschaft ist; (6) von seinen Liquidatoren, Xxxxxx- Zwangs- und Xxxxxxxxxxxx- xxxxxxx; Insolvenzverwaltern. Die Ausschlüsse unter Ziffer Ziff. 7.4 und Ziffer Ziff. 7.5 (2) bis 7.5 (6) erstrecken sich auch auf Haftpflichtansprüche von Angehö- rigen Angehörigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häus- licher häuslicher Gemeinschaft leben.

Appears in 1 contract

Samples: Insurance Agreement

Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer. (1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Ver- sicherungsvertrag Versicherungsvertrag mitversicherten Personen Perso- nen gehören; Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder ver- gleichbarer vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer an- derer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie so- wie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind). (2) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer eine geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Person ist; (3) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger rechts- fähiger Verein ist; (4) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Gesell- schafternGesellschaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft Kommanditgesell- schaft oder Ge- sellschaft Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist; (5) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist; (6) von seinen Liquidatoren, Xxxxxx- Zwangs- und Xxxxxxxxxxxx- xxxxxxxInsolvenzverwaltern; zu Nr. 7.4 und Nr. 7.5: Die Ausschlüsse unter Ziffer Nr. 7.4 und Ziffer Nr. 7.5 (2) bis 7.5 (6) erstrecken sich auch auf Haftpflichtansprüche von Angehö- rigen Angehörigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häus- licher häuslicher Gemeinschaft leben.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung

Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer. (1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Ver- sicherungsvertrag Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören; Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder ver- gleichbarer vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern Adop- tiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern Grofteltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer län- xxxx Xxxxx angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind). (2) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer eine geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Person ist; (3) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist; (4) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Gesell- schafternGesellschaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Ge- sellschaft Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist; (5) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft Partnerschaftsgesell- schaft ist; (6) von seinen Liquidatoren, Xxxxxx- Zwangs- und Xxxxxxxxxxxx- xxxxxxxInsolvenzverwaltern; zu Ziffer 7.4 und Ziffer 7.5: Die Ausschlüsse unter Ziffer 7.4 und Ziffer 7.5 (2) bis 7.5 (6) erstrecken sich auch auf Haftpflichtansprüche Haftpflichtan- sprüche von Angehö- rigen Angehörigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häus- licher häuslicher Gemeinschaft leben.

Appears in 1 contract

Samples: Hunde Unfallversicherung