Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer. (1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Personen ge- hören; AHB-CIFpro-2018_12.2017/01 Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder ver- gleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeel- tern und -kinder (Personen, die durch ein familienähn- liches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind). (2) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer eine geschäftsunfä- hige, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Per- son ist; (3) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versi- cherungsnehmer eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist; (4) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Ge- sellschaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist; (5) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist; (6) von seinen Liquidatoren, Xxxxxx- und Xxxxxxxxxxxx- xxxxxxx; Die Ausschlüsse unter Ziff. 7.4 und Ziff. 7.5 (2) bis (6) erstre- cken sich auch auf Haftpflichtansprüche von Angehörigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häuslicher Ge- meinschaft leben.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung, Tierhalterhaftpflichtversicherung
Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer. (1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher häus- licher Gemeinschaft leben oder die zu den im Versicherungsvertrag Versicherungs- vertrag mitversicherten Personen ge- hörengehören; AHB-CIFpro-2018_12.2017/01 Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder ver- gleichbarer vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeel- tern Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähn- lichesfamilienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind).
(2) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer eine geschäftsunfä- higegeschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Per- son Person ist;
(3) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versi- cherungsnehmer Versiche- rungsnehmer eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist;
(4) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Ge- sellschafternGesell- schaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene HandelsgesellschaftHandels- gesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen bürger- lichen Rechts ist;
(5) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist;
(6) von seinen Liquidatoren, Xxxxxx- und Xxxxxxxxxxxx- xxxxxxxInsolvenzverwaltern; zu Ziff. 7.4 und Ziff. 7.5: Die Ausschlüsse unter Ziff. 7.4 und Ziff. 7.5 (2) bis (6) erstre- cken erstrecken sich auch auf Haftpflichtansprüche von Angehörigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häuslicher Ge- meinschaft Gemeinschaft leben.
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Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer. (1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten mit- versicherten Personen ge- hörengehören; AHB-CIFpro-2018_12.2017/01 Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder ver- gleichbarer vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeel- tern Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähn- lichesfamilienähnliches, auf längere Dauer angelegtes an- gelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind).
(2) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer eine geschäftsunfä- higegeschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige geschäfts- fähige oder betreute Per- son Person ist;
(3) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist;
(4) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Ge- sellschafternGesellschaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist;
(5) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene eingetra- gene Partnerschaftsgesellschaft ist;
(6) von seinen Liquidatoren, Xxxxxx- Zwangs- und Xxxxxxxxxxxx- xxxxxxxInsolvenzverwaltern; zu Ziff. 7.4 und Ziff. 7.5: Die Ausschlüsse unter Ziff. 7.4 und Ziff. 7.5 (2) bis (6) erstre- cken erstrecken sich auch auf Haftpflichtansprüche von Angehörigen der dort genannten Personen, die mit diesen die- sen in häuslicher Ge- meinschaft Gemeinschaft leben.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer. (1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Personen ge- hörengehören; AHB-CIFpro-2018_12.2017/01 Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder ver- gleichbarer vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeel- tern Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähn- lichesfamilienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind).
(2) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer eine geschäftsunfä- higegeschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Per- son Person ist;
(3) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist;
(4) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Ge- sellschafternGesellschaftern, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist;
(5) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist;
(6) von seinen Liquidatoren, Xxxxxx- Zwangs- und Xxxxxxxxxxxx- xxxxxxxInsolvenzverwaltern; zu Ziff. 7.4 und Ziff. 7.5: Die Ausschlüsse unter Ziff. 7.4 und Ziff. 7.5 (2) bis (6) erstre- cken erstrecken sich auch auf Haftpflichtansprüche von Angehörigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häuslicher Ge- meinschaft Gemeinschaft leben.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung
Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer. (1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Personen ge- hörengehören; AHB-CIFpro-2018_12.2017/01 Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder ver- gleichbarer vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeel- tern Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähn- lichesfamilienähnliches, auf längere Dauer angelegtes ange- legtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind).
(2) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer eine geschäftsunfä- higegeschäfts- unfähige, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Per- son Person ist;
(3) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer eine juristische Person des privaten pri- vaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist;
(4) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Ge- sellschafternGesellschaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist;
(5) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist;
(6) von seinen Liquidatoren, Xxxxxx- Zwangs- und Xxxxxxxxxxxx- xxxxxxxInsolvenzverwaltern; zu Ziff. 7.4 und Ziff. 7.5: Die Ausschlüsse unter Ziff. 7.4 und Ziff. 7.5 (2) bis (6) erstre- cken erstrecken sich auch auf Haftpflichtansprüche von Angehörigen Angehö- rigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häuslicher Ge- meinschaft Gemeinschaft leben.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung (Ahb)
Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer. (1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Versicherungsvertrag Ver- sicherungsvertrag mitversicherten Personen ge- hörengehören; AHB-CIFpro-2018_12.2017/01 Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder ver- gleichbarer vergleich- barer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeel- tern Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähn- lichesfamilienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind)) sowie Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft.
(2) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer eine geschäftsunfä- higegeschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Per- son Person ist;
(3) von seinen gesetzlichen VertreternVertretern und Gesellschaftern, wenn der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer eine juristische Person Per- son des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist;
(4) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Ge- sellschafternGesellschaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist;
(5) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist;
(6) von seinen Liquidatoren, Xxxxxx- Zwangs- und Xxxxxxxxxxxx- xxxxxxxInsolvenzverwaltern; Xx Xxxx. 7.4 und Ziff. 7.5: Die Ausschlüsse unter Ziff. 7.4 und Ziff. 7.5 7.5, (2) bis (6) erstre- cken erstrecken sich auch auf Haftpflichtansprüche von Angehörigen Angehöri- gen der dort genannten Personen, die mit diesen in häuslicher Ge- meinschaft Gemeinschaft leben.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer. (1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Personen ge- hörengehören; AHB-CIFpro-2018_12.2017/01 Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder ver- gleichbarer vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeel- tern Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähn- lichesfamilienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind).
(2) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer eine geschäftsunfä- higegeschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Per- son Person ist;
(3) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist;
(4) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Ge- sellschafternGesellschaftern, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist;
(5) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft Partnerschafts- gesellschaft ist;
(6) von seinen Liquidatoren, Xxxxxx- Zwangs- und Xxxxxxxxxxxx- xxxxxxx; Insolvenzverwaltern. Zu Ziff. 7.4 und Ziff. 7.5: Die Ausschlüsse unter Ziff. 7.4 und Ziff. 7.5 (2) bis (6) erstre- cken erstrecken sich auch auf Haftpflichtansprüche von Angehörigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häuslicher Ge- meinschaft Gemeinschaft leben.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung (Ahb) – Privat
Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer. (1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Personen ge- hörengehören; AHB-CIFpro-2018_12.2017/01 Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes Lebenspartnerschaftsgeset- zes oder ver- gleichbarer vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeel- tern Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähn- liches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind).
(2) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer eine geschäftsunfä- higegeschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Per- son Person ist;
(3) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist;
(4) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Ge- sellschafternGesellschaftern, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist;
(5) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft Partnerschaftsge- sellschaft ist;
(6) von seinen Liquidatoren, Xxxxxx- Zwangs- und Xxxxxxxxxxxx- xxxxxxxInsolvenzverwaltern; zu Ziff. 7.4 und Ziff. 7.5: Die Ausschlüsse unter Ziff. 7.4 und Ziff. 7.5 (2) bis (6) erstre- cken erstrecken sich auch auf Haftpflichtansprüche von Angehörigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häuslicher Ge- meinschaft Gemeinschaft leben. Die Haftpflicht wegen Schäden, für die der Versicherungsnehmer oder Betriebsangehörige einem Sozialversicherungsträger nach § 110 Sozialgesetzbuch VII haften, bleibt in die Versiche- rung eingeschlossen, soweit die Schäden in den versicherten Betrieben herbeigeführt werden.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer. (1) aus 1)aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Personen ge- hörengehören; AHB-CIFpro-2018_12.2017/01 Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes Lebenspartnerschafts- gesetzes oder ver- gleichbarer vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder- kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeel- tern Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähn- lichesfamilienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind).
. (2) von 2)von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer eine geschäftsunfä- higegeschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Per- son Person ist;
; (3) von 3)von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist;
; (4) von 4)von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Ge- sellschafternGesellschaftern, wenn der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Gesellschaft Gesell- schaft bürgerlichen Rechts ist;
; (5) von 5)von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft Partner- schaftsgesellschaft ist;
; (6) von 6)von seinen Liquidatoren, Xxxxxx- Zwangs- und Xxxxxxxxxxxx- xxxxxxxInsolvenzverwaltern; zu Ziff. 7.4 und Ziff. 7.5: Die Ausschlüsse unter Ziff. 7.4 und Ziff. 7.5 (2) bis (6) erstre- cken erstrecken sich auch auf Haftpflichtansprüche Haftpflichtansprü- che von Angehörigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häuslicher Ge- meinschaft Gemeinschaft leben.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung (Ahb)
Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer. (1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten mit- versicherten Personen ge- hörengehören; AHB-CIFpro-2018_12.2017/01 Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes Le- benspartnerschaftsgesetzes oder ver- gleichbarer vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeel- tern Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähn- lichesfamilienähnliches, auf längere Dauer angelegtes an- gelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind).
(2) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer eine geschäftsunfä- higegeschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige geschäftsfä- hige oder betreute Per- son Person ist;
(3) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versi- cherungsnehmer Versicherungsneh- mer eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist;
(4) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Ge- sellschafternGesellschaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist;
(5) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene einge- tragene Partnerschaftsgesellschaft ist;
(6) von seinen Liquidatoren, Xxxxxx- Zwangs- und Xxxxxxxxxxxx- xxxxxxx; Insolvenzverwaltern. Zu Nr. 7.4 und Nr. 7.5: Die Ausschlüsse unter ZiffNr. 7.4 und ZiffNr. 7.5 (2) bis (6) erstre- cken erstrecken sich auch auf Haftpflichtansprüche von Angehörigen der dort genannten PersonenPer- sonen, die mit diesen in häuslicher Ge- meinschaft Gemeinschaft leben.
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Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer. (1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Personen ge- hörengehören; AHB-CIFpro-2018_12.2017/01 Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder ver- gleichbarer vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeel- tern Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähn- lichesfamilienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind).
(2) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer eine geschäftsunfä- higegeschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Per- son Person ist;
(3) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist;
(4) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Ge- sellschafternGesellschaftern, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer eine Offene 0ffene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist;
(5) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft Partnerschaftsgesell- schaft ist;
(6) von seinen Liquidatoren, Xxxxxx- Zwangs- und Xxxxxxxxxxxx- xxxxxxxInsolvenzverwaltern; zu Ziff. 7.4 und Ziff. 7.5: Die Ausschlüsse unter Ziff. 7.4 und Ziff. 7.5 (2) bis (6) erstre- cken erstrecken sich auch auf Haftpflichtansprüche Haftpflichtan- sprüche von Angehörigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häuslicher Ge- meinschaft Gemein- schaft leben.
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Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer. (1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten mitversi- cherten Personen ge- hörengehören; AHB-CIFpro-2018_12.2017/01 Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder ver- gleichbarer vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeel- tern Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähn- lichesfamilienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind).
(2) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer eine geschäftsunfä- higegeschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Per- son Person ist;
(3) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist;
(4) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Ge- sellschafternGesellschaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft Kom- manditgesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist;
(5) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist;
(6) von seinen Liquidatoren, Xxxxxx- und Xxxxxxxxxxxx- xxxxxxxInsolvenzverwaltern; 1 bzw. gewerbliche Haus- und Grundbesitzer- sowie Bauherren-Haftpflichtversicherung Die Ausschlüsse unter Ziff. 7.4 und Ziff. 7.5 (2) 7.5.2 bis (6) erstre- cken 7.5.6 erstrecken sich auch auf Haftpflichtansprüche von Angehörigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häuslicher Ge- meinschaft Gemeinschaft leben.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung