Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer. 7.5.1 aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemein- schaft leben oder die zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Perso- nen gehören; Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspart- nerschaftsgesetzes oder vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegerel- tern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwis- ter sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähn- liches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind). 7.5.2 von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungs- nehmer eine geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Person ist; 7.5.3 von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versicherungsnehmer eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechts- fähiger Verein ist; 7.5.4 von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Gesellschaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesell- schaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist; 7.5.5 von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Part- nerschaftsgesellschaft ist; 7.5.6 von seinen Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenzverwaltern; 7.5.7 Die Ausschlüsse unter Ziffer 7.5.2 bis 7.5.6 erstrecken sich auch auf Haft- pflichtansprüche von Angehörigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft leben.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer. 7.5.1 7.18.1 aus Schadenfällen seiner von seinen Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemein- schaft Gemeinschaft leben oder die zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Perso- nen Personen gehören; . Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspart- nerschaftsgesetzes Lebenspartnerschaftsgesetzes oder vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegerel- tern Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwis- ter Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähn- lichesfamilienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind).
7.5.2 7.18.2 von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer eine geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Person ist;
7.5.3 7.18.3 von seinen gesetzlichen VertreternVertreten, wenn der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechts- fähiger rechtsfähiger Verein ist, es sei denn, dass das Schadenereignis mit der jeweiligen Funktion nicht in ursäch- lichem Zusammenhang steht;
7.5.4 7.18.4 von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Gesellschaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesell- schaft Kommanditgesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist;
7.5.5 7.18.5 von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Part- nerschaftsgesellschaft Partnerschaftsgesellschaft ist;.
7.5.6 7.18.6 von seinen Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenzverwaltern;
7.5.7 Insolvenz- verwaltern. Die Ausschlüsse unter Ziffer 7.5.2 Teil K Ziffern 7.17 und 7.18.2 bis 7.5.6 7.18.6 erstrecken sich auch auf Haft- pflichtansprüche Haftpflichtansprüche aus Schadenfällen von Angehörigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft leben.
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Samples: Luftfahrt Versicherungen
Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer. 7.5.1 aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemein- schaft Gemeinschaft leben oder die zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Perso- nen mit- versicherten Personen gehören; Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspart- nerschaftsgesetzes Lebenspartnerschaftsgesetzes oder vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegerel- tern Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwis- ter Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähn- lichesfamilienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind).
7.5.2 von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer eine geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige geschäfts- fähige oder betreute Person ist;
7.5.3 von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versicherungsnehmer eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechts- fähiger rechtsfähiger Verein ist;
7.5.4 von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Gesellschaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesell- schaft Kommanditgesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist;
7.5.5 von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Part- nerschaftsgesellschaft Partnerschaftsgesellschaft ist;
7.5.6 von seinen Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenzverwaltern;
7.5.7 ; Die Ausschlüsse unter Ziffer Ziff. 7.4 und Ziff. 7.5.2 bis 7.5.6 erstrecken sich auch auf Haft- pflichtansprüche Haftpflichtansprüche von Angehörigen der dort genannten ge- nannten Personen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft leben.
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Samples: Berufshaftpflichtversicherung
Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer. 7.5.1 aus Schadenfällen Schadenf‰llen seiner AngehörigenAngehˆrigen, die mit ihm in häuslicher Gemein- schaft h‰uslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Perso- nen gehörenmitver- sicherten Personen gehˆren; Als Angehörige Angehˆrige gelten Ehegatten, Lebenspartner Le- benspartner im Sinne des Lebenspart- nerschaftsgesetzes Lebenspartnerschaftsgesetzes oder vergleichbarer ver- gleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegerel- tern Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern Grofleltern und Enkel, Geschwis- ter Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähn- lichesfamilien‰hnliches, auf längere l‰ngere Dauer angelegtes Verhältnis Verh‰ltnis wie Eltern und Kinder miteinander mitei- nander verbunden sind).
7.5.2 von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungs- nehmer Versi- cherungsnehmer eine geschäftsunfähigegesch‰ftsunf‰hige, beschränkt geschäftsfähige beschr‰nkt gesch‰ftsf‰hige oder betreute Person ist;
7.5.3 von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versicherungsnehmer eine juristische Person des privaten oder öffentlichen ˆffentlichen Rechts oder ein nicht rechts- fähiger rechtsf‰higer Verein ist;
7.5.4 von seinen unbeschränkt persönlich unbeschr‰nkt persˆnlich haftenden Gesellschaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesell- schaft Kom- manditgesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist;
7.5.5 von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Part- nerschaftsgesellschaft eingetra- gene Partnerschaftsgesellschaft ist;
7.5.6 von seinen Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenzverwaltern;.
7.5.7 Die Ausschlüsse unter Ziffer 7.5.2 bis 7.5.6 erstrecken sich auch auf Haft- pflichtansprüche Haftpflichtansprüche von Angehörigen Angehˆrigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häuslicher h‰uslicher Gemeinschaft leben.
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Samples: Jagd Versicherung
Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer. 7.5.1 (1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemein- schaft Gemeinschaft leben oder die zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Perso- nen Personen gehören; Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspart- nerschaftsgesetzes Lebenspartnerschaftsgesetzes oder vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegerel- tern Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwis- ter Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähn- lichesfamilienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind).
7.5.2 (2) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer eine geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Person ist;
7.5.3 (3) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versicherungsnehmer eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechts- fähiger rechtsfähiger Verein ist;
7.5.4 (4) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Gesellschaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesell- schaft Kommanditgesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist;
7.5.5 (5) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Part- nerschaftsgesellschaft Partnerschaftsgesellschaft ist;
7.5.6 (6) von seinen Liquidatoren, Zwangs- Xxxxxx- und Insolvenzverwaltern;
7.5.7 ; zu Ziff. 7.4 und Ziff. 7.5: Die Ausschlüsse unter Ziffer 7.5.2 Ziff. 7.4 und Ziff. 7.5 (2) bis 7.5.6 (6) erstrecken sich auch auf Haft- pflichtansprüche Haftpflichtansprüche von Angehörigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft leben.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung
Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer. 7.5.1 aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemein- schaft Gemeinschaft leben oder die zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Perso- nen Personen gehören; Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspart- nerschaftsgesetzes Lebenspartnerschafts- gesetzes oder vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegerel- tern Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder- kinder, Großeltern und Enkel, Geschwis- ter Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähn- lichesfamilienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind).
7.5.2 von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer eine geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Person ist;
7.5.3 von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versicherungsnehmer eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechts- fähiger rechtsfähiger Verein ist;
7.5.4 von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Gesellschaftern, wenn der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesell- Kommanditgesellschaft oder Gesell- schaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist;
7.5.5 von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Part- nerschaftsgesellschaft Partner- schaftsgesellschaft ist;
7.5.6 von seinen Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenzverwaltern;
7.5.7 ; zu Ziffern 7.4 und 7.5: Die Ausschlüsse unter Ziffer 7.4 und Ziffer 7.5.2 bis 7.5.6 erstrecken sich auch auf Haft- pflichtansprüche Haftpflichtansprüche von Angehörigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft leben.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer. 7.5.1 aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemein- schaft Gemeinschaft leben oder die zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Perso- nen Personen gehören; Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspart- nerschaftsgesetzes Lebenspartner- schaftsgesetzes oder vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegerel- tern Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwis- ter Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähn- lichesfamilienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind).
7.5.2 von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungs- nehmer Versicherungsneh- mer eine geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Person ist;
7.5.3 von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versicherungsnehmer eine juristische juristi- sche Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechts- fähiger rechtsfähiger Verein ist;
7.5.4 von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Gesellschaftern, wenn der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesell- schaft Kommanditgesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist;
7.5.5 von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Part- nerschaftsgesellschaft Partner- schaftsgesellschaft ist;
7.5.6 von seinen Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenzverwaltern;
7.5.7 ; Die Ausschlüsse unter Ziffer Ziff. 7.4 und Ziff. 7.5.2 bis 7.5.6 erstrecken sich auch auf Haft- pflichtansprüche Haftpflichtansprüche von Angehörigen der dort genannten Personen, die mit diesen die- sen in häuslicher Gemeinschaft leben.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer. 7.5.1 aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemein- schaft Gemeinschaft leben oder die zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Perso- nen mit- versicherten Personen gehören; Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspart- nerschaftsgesetzes Lebenspartnerschaftsgesetzes oder vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern El- tern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegerel- tern Schwiegereltern und -kinder- kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwis- ter Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähn- liches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder Kin- der miteinander verbunden sind).
7.5.2 von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungs- nehmer Versi- cherungsnehmer eine geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige geschäftsfähi- ge oder betreute Person ist;
7.5.3 von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versicherungsnehmer eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechts- fähiger rechtsfähiger Verein ist;
7.5.4 von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Gesellschaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesell- schaft Kommanditgesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist;
7.5.5 von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Part- nerschaftsgesellschaft eingetra- gene Partnerschaftsgesellschaft ist;
7.5.6 von seinen Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenzverwaltern;.
7.5.7 Die Ausschlüsse unter Ziffer 7.5.2 bis 7.5.6 erstrecken sich auch auf Haft- pflichtansprüche Haftpflichtansprüche von Angehörigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft leben.
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Samples: Versicherungsvertrag
Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer. 7.5.1 aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemein- schaft Gemeinschaft leben oder die zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Perso- nen gehörenPersonen gehö- ren; Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspart- nerschaftsgesetzes Lebenspartner- schaftsgesetzes oder vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegerel- tern Schwiegereltern und -kinder-kin- der, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwis- ter Geschwister sowie Pflegeeltern Pflegeel- tern und -kinder (Personen, die durch ein familienähn- lichesfamilienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind).
7.5.2 von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungs- nehmer Versicherungsneh- mer eine geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Person ist;
7.5.3 von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versicherungsnehmer eine juristische juristi- sche Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechts- fähiger rechtsfähiger Verein ist;
7.5.4 von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Gesellschaftern, wenn der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesell- schaft Kommanditgesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist;
7.5.5 von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Part- nerschaftsgesellschaft Partner- schaftsgesellschaft ist;
7.5.6 von seinen Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenzverwaltern;
7.5.7 ; Die Ausschlüsse unter Ziffer Ziff. 7.4 und Ziff. 7.5.2 bis 7.5.6 erstrecken sich auch auf Haft- pflichtansprüche Haftpflichtansprüche von Angehörigen der dort genannten Personen, die mit diesen die- sen in häuslicher Gemeinschaft leben.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer. 7.5.1 (1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemein- schaft Gemeinschaft leben oder die zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Perso- nen Personen gehören; Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspart- nerschaftsgesetzes Lebenspartnerschaftsgesetzes oder vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegerel- tern Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwis- ter Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähn- lichesfamilienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind).
7.5.2 (2) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer eine geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Person ist;
7.5.3 (3) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versicherungsnehmer eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechts- fähiger rechtsfähiger Verein ist;
7.5.4 (4) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Gesellschaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesell- schaft Kommanditgesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist;
7.5.5 (5) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Part- nerschaftsgesellschaft Partnerschaftsgesellschaft ist;
7.5.6 (6) von seinen Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenzverwaltern;
7.5.7 ; zu Ziff. 7.4 und Ziff. 7.5: Die Ausschlüsse unter Ziffer 7.5.2 Ziff. 7.4 und Ziff. 7.5 (2) bis 7.5.6 (6) erstrecken sich auch auf Haft- pflichtansprüche Haftpflichtansprüche von Angehörigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft leben.
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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung
Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer. 7.5.1 aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemein- schaft Gemeinschaft leben oder die zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Perso- nen gehören; Personen gehö- ren. Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspart- nerschaftsgesetzes oder vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegerel- tern Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwis- ter Geschwister sowie Pflegeeltern Pflege- eltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähn- lichesfamilienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind).
7.5.2 von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungs- nehmer Versicherungsneh- mer eine geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Person ist;
7.5.3 von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versicherungsnehmer eine juristische juris- tische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechts- fähiger rechtsfähiger Verein ist;
7.5.4 von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Gesellschaftern, wenn der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesell- schaft Kommanditgesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist;
7.5.5 von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Part- nerschaftsgesellschaft Partner- schaftsgesellschaft ist;
7.5.6 von seinen Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenzverwaltern;.
7.5.7 Die Ausschlüsse unter Ziffer 7.5.2 bis 7.5.6 erstrecken sich auch auf Haft- pflichtansprüche Haftpflicht- ansprüche von Angehörigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft leben.
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Samples: Versicherungsbedingungen