Common use of Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens Clause in Contracts

Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens. Ihr Versicherungsschutz erstreckt sich auf Ihre gesetzliche Haftpflicht als Privatperson bezüglich der auf Reisen auftretenden Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens, insbesondere 2.1.1 als Familien- und Haushaltungsvorstand (z. B. aus der Aufsichtspflicht über Minderjährige); 2.1.2 als Radfahrer; 2.1.3 bei der Ausübung von Sport (ausgenommen sind die in Ziffer 3.2.3 genannten Sportarten); 2.1.4 als Reiter oder Fahrer bei Benutzung fremder Pferde und Fuhrwerke zu privaten Zwecken (Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder Tiereigentümer gegen die versicherte Person und/oder den Versicherungsnehmer sind nicht versichert); 2.1.5 durch den Besitz und Gebrauch von Flugmodellen, unbemannten Ballonen und Drachen, die weder mit Motoren noch durch Treibsätze angetrieben werden, deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt und für die keine Versicherungspflicht besteht; 2.1.6 durch den Besitz und Gebrauch von eigenen oder fremden Ruder- und Tretbooten sowie fremden Segelbooten, die weder mit Motoren (auch Außenbordmotoren) sowie Treibsätzen angetrieben werden und für die keine Versicherungspflicht besteht; 2.1.7 aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Benutzen von eigenen oder fremden Surfbrettern zu Sportzwecken; ausgeschlossen ist jedoch die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Person aus Vermietung, Verleih oder sonstiger Gebrauchsüberlassung an Dritte. 2.1.8 aus der Tätigkeit als Au-pair. Sofern die versicherte Person aufgrund eines schriftlichen Vertrages eine Tätigket als Au- pair ausübt, schließt die Privathaftpflichtversicherung abweichend von Ziffer 3.1.3 auch deren Berufshaftpflicht ein. Als versichert gelten dabei nur Haftpflichtansprüche auf Grund von Tätigkeiten, die die versicherte Person auf Grund ihres Ausbildungsstandes ausüben darf. Dieser Versicherungsschutz tritt aber nur dann ein, wenn gegen die versicherte Person selbst Ansprüche erhoben werden und für die versicherte Person keine anderweitiger Versicherungsschutz bzw. kein ausreichender Versicherungsschutz besteht, z. B. im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung der Gastfamilie.

Appears in 3 contracts

Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Reise Krankenversicherung, Versicherungsbedingungen Für Die Reise Krankenversicherung, Versicherungsbedingungen Für Die Reiseversicherung

Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens. Ihr Versicherungsschutz erstreckt sich auf Ihre gesetzliche Haftpflicht als Privatperson bezüglich der auf Reisen auftretenden Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens, insbesondere 2.1.1 als Familien- und Haushaltungsvorstand (z. B. aus der Aufsichtspflicht über Minderjährige); 2.1.2 als Radfahrer; 2.1.3 bei der Ausübung von Sport (ausgenommen sind die in Ziffer 3.2.3 genannten Sportarten); 2.1.4 als Reiter oder Fahrer bei Benutzung fremder Pferde und Fuhrwerke zu privaten Zwecken (Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder Tiereigentümer gegen die versicherte Person und/oder den Versicherungsnehmer sind nicht versichert); 2.1.5 durch den Besitz und Gebrauch von Flugmodellen, unbemannten Ballonen und Drachen, die weder mit Motoren noch durch Treibsätze angetrieben werden, deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt und für die keine Versicherungspflicht besteht; 2.1.6 durch den Besitz und Gebrauch von eigenen oder fremden Ruder- und Tretbooten sowie fremden Segelbooten, die weder mit Motoren (auch Außenbordmotoren) sowie Treibsätzen angetrieben werden und für die keine Versicherungspflicht besteht; 2.1.7 aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Benutzen von eigenen oder fremden Surfbrettern zu Sportzwecken; ausgeschlossen ist jedoch die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Person aus Vermietung, Verleih oder sonstiger Gebrauchsüberlassung an Dritte. 2.1.8 aus der Tätigkeit als Au-pair. Sofern die versicherte Person aufgrund eines schriftlichen Vertrages eine Tätigket Tätigkeit als Au- pair ausübt, schließt die Privathaftpflichtversicherung abweichend von Ziffer 3.1.3 auch deren Berufshaftpflicht ein. Als versichert gelten dabei nur Haftpflichtansprüche auf Grund von Tätigkeiten, die die versicherte Person auf Grund ihres Ausbildungsstandes ausüben darf. Dieser Versicherungsschutz tritt aber nur dann ein, wenn gegen die versicherte Person selbst Ansprüche erhoben werden und für die versicherte Person keine anderweitiger Versicherungsschutz bzw. kein ausreichender Versicherungsschutz besteht, z. B. im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung der Gastfamilie.

Appears in 3 contracts

Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Reise Krankenversicherung, Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflicht Und Unfallversicherung – Junge Leute

Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens. Ihr Versicherungsschutz erstreckt sich auf Ihre gesetzliche Haftpflicht als Privatperson bezüglich der auf Reisen auftretenden Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens, insbesondere 2.1.1 als Familien- und Haushaltungsvorstand (z. B. aus der Aufsichtspflicht über Minderjährigegegenüber Minderjährigen); 2.1.2 als Radfahrer; 2.1.3 bei der Ausübung von Sport (ausgenommen sind die in Ziffer 3.2.3 genannten Sportarten); 2.1.4 als Reiter oder Fahrer bei Benutzung fremder Pferde und Fuhrwerke zu privaten Zwecken (Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder Tiereigentümer gegen die versicherte Person und/oder den Versicherungsnehmer Sie sind nicht versichert); 2.1.5 durch den Besitz und Gebrauch von Flugmodellen, unbemannten Ballonen und Drachen, die weder mit Motoren noch durch Treibsätze angetrieben werden, deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt und für die keine Versicherungspflicht besteht; 2.1.6 durch den Besitz und Gebrauch von eigenen oder fremden Ruder- und Tretbooten sowie fremden Segelbooten, die weder mit Motoren (auch Außenbordmotoren) sowie Treibsätzen angetrieben werden und für die keine Versicherungspflicht besteht; 2.1.7 aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Benutzen von eigenen oder fremden Surfbrettern zu Sportzwecken; ausgeschlossen ist jedoch die Ihre gesetzliche Haftpflicht der versicherten Person aus Vermietung, Verleih oder sonstiger Gebrauchsüberlassung an Dritte. 2.1.8 aus der Tätigkeit als Au-pair. Sofern die versicherte Person Sie aufgrund eines schriftlichen Vertrages eine Tätigket Tätigkeit als Au- pair ausübtausüben, schließt die Privathaftpflichtversicherung abweichend von Ziffer 3.1.3 auch deren ihre Berufshaftpflicht ein. Als versichert gelten dabei nur Haftpflichtansprüche auf Grund aufgrund von Tätigkeiten, die die versicherte Person auf Grund ihres Sie aufgrund Ihres Ausbildungsstandes ausüben darfdürfen. Dieser Versicherungsschutz tritt aber nur dann ein, wenn gegen die versicherte Person Sie selbst Ansprüche erhoben werden und für die versicherte Person keine Sie kein anderweitiger Versicherungsschutz bzw. kein ausreichender Versicherungsschutz besteht, z. B. im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung der Gastfamilie.

Appears in 2 contracts

Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Auslandsreise Krankenversicherung, Krankenversicherungsbedingungen

Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens. Ihr Versicherungsschutz erstreckt sich auf Ihre gesetzliche Haftpflicht als Privatperson Privat- person bezüglich der auf Reisen auftretenden Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens, insbesondere 2.1.1 als Familien- und Haushaltungsvorstand (z. B. aus der Aufsichtspflicht über Minderjährige); 2.1.2 als Radfahrer; 2.1.3 bei der Ausübung von Sport (ausgenommen sind die in Ziffer 3.2.3 genannten Sportarten); 2.1.4 als Reiter oder Fahrer bei Benutzung fremder Pferde und Fuhrwerke zu privaten Zwecken (Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder Tiereigentümer gegen die versicherte Person und/und / oder den Versicherungsnehmer sind nicht versichert); 2.1.5 durch den Besitz und Gebrauch von Flugmodellen, unbemannten Ballonen und Drachen, die weder mit Motoren noch durch Treibsätze angetrieben werden, deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt und für die keine Versicherungspflicht besteht; 2.1.6 durch den Besitz und Gebrauch von eigenen oder fremden Ruder- und Tretbooten sowie fremden Segelbooten, die weder mit Motoren (auch Außenbordmotoren) sowie Treibsätzen angetrieben werden und für die keine Versicherungspflicht besteht; 2.1.7 aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Benutzen von eigenen oder fremden Surfbrettern Surf- brettern zu Sportzwecken; ausgeschlossen ist jedoch die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Person aus Vermietung, Verleih oder sonstiger Gebrauchsüberlassung Gebrauchsüber- lassung an Dritte. 2.1.8 aus der Tätigkeit als Au-pair. Sofern die versicherte Person aufgrund eines schriftlichen Vertrages eine Tätigket als Au- pair Aupair ausübt, schließt die Privathaftpflichtversicherung Privathaft- pflichtversicherung abweichend von Ziffer 3.1.3 auch deren Berufshaftpflicht ein. Als versichert gelten dabei nur Haftpflichtansprüche auf Grund von Tätigkeiten, die die versicherte Person auf Grund ihres Ausbildungsstandes ausüben darf. Dieser Versicherungsschutz tritt aber nur dann ein, wenn gegen die versicherte Person selbst Ansprüche erhoben werden und für die versicherte Person keine anderweitiger Versicherungsschutz bzw. kein ausreichender Versicherungsschutz Versicherungs- schutz besteht, z. B. im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung der GastfamilieGastfa- milie.

Appears in 1 contract

Samples: Produktinformationsblatt

Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens. Ihr Versicherungsschutz erstreckt sich auf Ihre gesetzliche Haftpflicht als Privatperson bezüglich der auf Reisen auftretenden Haftpflichtgefahren Haftpflichtge- fahren des täglichen Lebens, insbesondere 2.1.1 als Familien- und Haushaltungsvorstand (z. B. aus der Aufsichtspflicht über Minderjährigegegenüber Minderjährigen); 2.1.2 als Radfahrer; 2.1.3 bei der Ausübung von Sport (ausgenommen sind die in Ziffer 3.2.3 genannten Sportarten); 2.1.4 als Reiter oder Fahrer bei Benutzung fremder Pferde und Fuhrwerke zu privaten Zwecken (Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder Tiereigentümer Tierei- gentümer gegen die versicherte Person und/oder den Versicherungsnehmer Sie sind nicht versichert); 2.1.5 durch den Besitz und Gebrauch von Flugmodellen, unbemannten Ballonen Bal- lonen und Drachen, die weder mit Motoren noch durch Treibsätze angetrieben werden, deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt und für die keine Versicherungspflicht besteht; 2.1.6 durch den Besitz und Gebrauch von eigenen oder fremden Ruder- und Tretbooten sowie fremden Segelbooten, die weder mit Motoren (auch Außenbordmotoren) sowie Treibsätzen angetrieben werden und für die keine Versicherungspflicht besteht; 2.1.7 aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Benutzen von eigenen oder fremden Surfbrettern zu Sportzwecken; ausgeschlossen ist jedoch die Ihre gesetzliche Haftpflicht der versicherten Person aus Vermietung, Verleih oder sonstiger Gebrauchsüberlassung an Dritte. 2.1.8 aus der Tätigkeit als Au-pair. Sofern die versicherte Person Sie aufgrund eines schriftlichen Vertrages eine Tätigket Tätigkeit als Au- pair ausübtausüben, schließt die Privathaftpflichtversicherung Privathaft- pflichtversicherung abweichend von Ziffer 3.1.3 auch deren Berufshaftpflicht ihre Berufshaft- pflicht ein. Als versichert gelten dabei nur Haftpflichtansprüche auf Grund auf- grund von Tätigkeiten, die die versicherte Person auf Grund ihres Sie aufgrund Ihres Ausbildungsstandes ausüben darfdürfen. Dieser Versicherungsschutz tritt aber nur dann ein, wenn gegen die versicherte Person Sie selbst Ansprüche erhoben werden und für die versicherte Person keine Sie kein anderweitiger Versicherungsschutz bzw. kein ausreichender Versicherungsschutz Versiche- rungsschutz besteht, z. B. im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung Privathaftpflichtversiche- rung der Gastfamilie.

Appears in 1 contract

Samples: Versicherungsbedingungen Für Reiseversicherungen

Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens. Ihr Versicherungsschutz erstreckt sich auf Ihre gesetzliche Haftpflicht als Privatperson bezüglich der auf Reisen auftretenden auftre- tenden Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens, insbesondereinsbeson- dere 2.1.1 als Familien- und Haushaltungsvorstand (z. B. aus der Aufsichtspflicht über MinderjährigeAuf- sichtspflicht gegenüber Minderjährigen); 2.1.2 als Radfahrer; 2.1.3 bei der Ausübung von Sport (ausgenommen sind die in Ziffer 3.2.3 genannten Sportarten); 2.1.4 als Reiter oder Fahrer bei Benutzung fremder Pferde und Fuhrwerke zu privaten Zwecken (Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder Tiereigentümer gegen die versicherte Person und/oder den Versicherungsnehmer Sie sind nicht versichertversi- chert); 2.1.5 durch den Besitz und Gebrauch von Flugmodellen, unbemannten unbe- mannten Ballonen und Drachen, die weder mit Motoren noch durch Treibsätze angetrieben werden, deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt und für die keine Versicherungspflicht besteht; 2.1.6 durch den Besitz und Gebrauch von eigenen oder fremden Ruder- und Tretbooten sowie fremden Segelbooten, die weder we- der mit Motoren (auch Außenbordmotoren) sowie Treibsätzen Treibsät- zen angetrieben werden und für die keine Versicherungspflicht Versicherungs- pflicht besteht; 2.1.7 aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Benutzen von eigenen eige- nen oder fremden Surfbrettern zu Sportzwecken; ausgeschlossen ausge- schlossen ist jedoch die Ihre gesetzliche Haftpflicht der versicherten Person aus VermietungVermie- tung, Verleih oder sonstiger Gebrauchsüberlassung an Dritte. 2.1.8 aus der Tätigkeit als Au-pair. Sofern die versicherte Person Sie aufgrund eines schriftlichen Vertrages eine Tätigket Tätigkeit als Au- pair ausübtausüben, schließt die Privathaftpflichtversicherung abweichend von Ziffer 3.1.3 auch deren ihre Berufshaftpflicht ein. Als versichert gelten gel- ten dabei nur Haftpflichtansprüche auf Grund aufgrund von TätigkeitenTätigkei- ten, die die versicherte Person auf Grund ihres Sie aufgrund Ihres Ausbildungsstandes ausüben darfdür- fen. Dieser Versicherungsschutz tritt aber nur dann ein, wenn gegen die versicherte Person Sie selbst Ansprüche erhoben werden und für die versicherte Person keine Sie kein anderweitiger Versicherungsschutz bzw. kein ausreichender Versicherungsschutz besteht, z. B. im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung Privat- haftpflichtversicherung der Gastfamilie.

Appears in 1 contract

Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Krankenversicherung